Ist vielleicht nicht das richtige Forum, vllt. gibt's aber ein paar Rechtskundige hier, die helfen können:
Wir haben einen Gasliefervertrag abgeschlossen, der in den AGB vorsieht, dass eine Kündigung nur vier Wochen nach Mitteilung einer Preiserhöhung möglich ist. Ist das rechtens?
Zudem behaupten die Stadtwerke, wir hätten einen Vertrag mit "variablen Preisen" ("Treuevertrag") unterzeichnet. Ist solch ein Vertrag, falls denn tatsächlich abgeschlossen, überhaupt wirksam?