Probleme mit Gasanbieter

  • Ist vielleicht nicht das richtige Forum, vllt. gibt's aber ein paar Rechtskundige hier, die helfen können:


    Wir haben einen Gasliefervertrag abgeschlossen, der in den AGB vorsieht, dass eine Kündigung nur vier Wochen nach Mitteilung einer Preiserhöhung möglich ist. Ist das rechtens?


    Zudem behaupten die Stadtwerke, wir hätten einen Vertrag mit "variablen Preisen" ("Treuevertrag") unterzeichnet. Ist solch ein Vertrag, falls denn tatsächlich abgeschlossen, überhaupt wirksam?

    »Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave« (Aristoteles)

  • Re: Probleme mit Gasanbieter


    Zitat

    Original geschrieben von Hellwach


    Wir haben einen Gasliefervertrag abgeschlossen, der in den AGB vorsieht, dass eine Kündigung nur vier Wochen nach Mitteilung einer Preiserhöhung möglich ist. Ist das rechtens?


    Zudem behaupten die Stadtwerke, wir hätten einen Vertrag mit "variablen Preisen" ("Treuevertrag") unterzeichnet. Ist solch ein Vertrag, falls denn tatsächlich abgeschlossen, überhaupt wirksam?


    1. Wenn das das einzige Kündigungsrecht ist - nein. Derartige "Sonderkündigungsrechte" nach Preiserhöhungen sind aber nichts ungewöhnliches auch nicht mit der 4 Wochen Frist. Allerdings muss es doch auch einen Passus geben wann unter regulären Bedinungen die Kündigung (Laufzeit, mit 3 Monaten etc. pp.) möglich ist.


    2. Wie sollen wir beurteilen was Du für einen Vertrag abgeschlossen hast? Gdrs. sind Verträge mit Preisgleitklauseln rechtlich nicht zu beanstanden, aber wie gesagt die Details zum Vertrag kennst nur Du un der Anbieter von daher kann man dazu auch nichts sagen.

  • Re: Re: Probleme mit Gasanbieter


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    1. Wenn das das einzige Kündigungsrecht ist - nein. Derartige "Sonderkündigungsrechte" nach Preiserhöhungen sind aber nichts ungewöhnliches auch nicht mit der 4 Wochen Frist. Allerdings muss es doch auch einen Passus geben wann unter regulären Bedinungen die Kündigung (Laufzeit, mit 3 Monaten etc. pp.) möglich ist.

    Der Vertrag hat 12 Monate Laufzeit und 3 Monate Kündigungsfrist. Frage war, ob ein Kündigungsrecht wegen einer Preiserhöhung generell erlöschen kann.


    Zitat

    2. Wie sollen wir beurteilen was Du für einen Vertrag abgeschlossen hast? Gdrs. sind Verträge mit Preisgleitklauseln rechtlich nicht zu beanstanden, aber wie gesagt die Details zum Vertrag kennst nur Du un der Anbieter von daher kann man dazu auch nichts sagen.

    Die Frage deshalb, weil a) nicht ich den Vertrag abgeschlossen habe und b) eben keine Unterlagen darüber finden konnte. Die Frage war auch nur allgemeiner Natur, da ich gelernt habe, dass man für gültige Verträge die "essentialia negotii" benötigt, zu denen auch ein Preis gehört. Variable Preise sind aber imho keine Preise...

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  • Re: Re: Re: Probleme mit Gasanbieter


    Zitat

    Original geschrieben von Hellwach
    Frage war, ob ein Kündigungsrecht wegen einer Preiserhöhung generell erlöschen kann.


    Na klar irgendwann muss ja auch der Anbieter mal eine Sicherheit haben. Da die "Sonderkündigungsrechte" dann ohne großartige Kündigungsfristen ausgestaltet sind könnte ich ja sonst von heute auf morgen wg. einer Preiserhöhung von vor 2 Jahren kündigen. Es muss eine angemessene Frist zur Kündigung bei Preiserhöhungen eingeräumt werden, 4 Wochen gelten in der Rechtsprechung unproblematisch als angemessenen.



    Zitat


    Die Frage deshalb, weil a) nicht ich den Vertrag abgeschlossen habe und b) eben keine Unterlagen darüber finden konnte. Die Frage war auch nur allgemeiner Natur, da ich gelernt habe, dass man für gültige Verträge die "essentialia negotii" benötigt, zu denen auch ein Preis gehört. Variable Preise sind aber imho keine Preise...


    Es wird bestimmt nicht so sein, dass in dem Vertrag drinsteht "Wir nehmen was wir wollen" sondern es sind schon Preise fixiert die sich dann aber z.B. an der tatsächlichen Verbrauchsmenge etc. pp. orientieren.
    Also erstmal die Unterlagen suchen und gründlich studieren, dann sollten sich die meisten Fragen von selbst klären.

  • Re: Re: Re: Re: Probleme mit Gasanbieter


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Es wird bestimmt nicht so sein, dass in dem Vertrag drinsteht "Wir nehmen was wir wollen" sondern es sind schon Preise fixiert die sich dann aber z.B. an der tatsächlichen Verbrauchsmenge etc. pp. orientieren.
    Also erstmal die Unterlagen suchen und gründlich studieren, dann sollten sich die meisten Fragen von selbst klären.

    Nunja, es geht schon in die Richtung. Es steht offenbar drin, dass der Preis 0,21ct/KWh unter dem Grundversorgungstarif liegt.


    Aber das allein sollte ja einen Widerspruch gegen eine Preiserhöhung nicht ausschließen? Das zumindest behaupten die Stadtwerke:


    Zitat

    hiermit teilen wir Ihnen mit, dass Sie unseren Gas-Treuevertrag mit einer Laufzeit bis 31.12.2008 und variablen Preisen unterschrieben haben. Bei diesem Treuevertrag haben Sie einen Preisvorteil von netto 0,21 Cent gegenüber der Grundversorgung. Der von Ihnen unterschriebene Vertrag ist bindend und die Preise sind wie auf unserem Preisblatt vermerkt zu bezahlen.

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  • Was denn nun?


    Gibt es in dem Vertrag ein Sonderkündigungsrecht im Fall einer Preiserhöhung mit 4 Wochen Frist oder nicht?


    Laufzeitverträge bei denen man sich eine bestimmte Zeit bindet um damit einen Preisvorteil zu haben sind auch nichts ungewöhnliches nur dann dürfte es auch keine Preiserhöhung geben. Oder hat der Versorger jetzt die Preise für den Treuetarif erhöht weil der Preis in der Grundversorgung gestiegen ist?


    Dann müsste aber auch wieder das "SoKü"-Recht mit 4 Wochenfrist greifen außer ein "SoKü"-Recht besteht explizit nicht wenn die Preis im Treuetarif nur an den Preis der Grundversorgung angepasst werden.

  • Hmm, okay, dass solche - ich nenn's mal - Knebelverträge rechtlich Bestand haben wusste ich nicht. Mein Rechtsgefühl sagt mir entweder fixer Preis mit fester Laufzeit oder variabler Preis ohne Laufzeit. Leider versteht mein Vater von solchen Sachen nicht viel und hat sich halt diesen Vertrag wegen läppischen € 40,- Ersparnis aufschwatzen lassen. Jetzt heißt es also wohl € 450,- mehr im Jahr zahlen, als bei der Konkurrenz...

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  • Solche Knebelverträge "Der Kunde muss zahlen was der Anbieter beliebig will, der Kunde kommt aber aus dem Vertrag nicht raus" gibt es nicht!
    Bei jeder Preisanpassung hat ein Kunde ein Sonderkündigungsrecht von 14 Tagen ab Erhalt des Schreibens. Wenn der Kunde diese 14 Tage verstreichen lässt, dann läuft der Vertrag im Rahmen der vereinbarten Laufzeit weiter.

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