Als Jugendlicher (unter 18) einen Vertrag abschließen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Rappelsack
    Nachbars Tochter (ist 15) hat sich einfach im Onlineshop bei T-Mobile eine Vertrag bestellt, abgeschlossen & ist auch angenommen worden...


    Jetzt hat sie mit 15 einen Vertrag auf sich laufen, und dazu noch ohne Kündigungsfrist (--> wg. Gesetz) :D


    Wenn der Vertrag tatsächlich auf ihren Namen läuft, ist dies gesetzeswidrig. Einerseits bezweifle ich den Vertragsabschluß stark, weil ich denke, daß die Aktivierungsprogramme der Netzanbieter das Geburtsdatum des Antragstellers auf Volljährigkeit testen. Andererseits könnte sie ja ein falsches Geburtsdatum angegeben haben und beim Post-Ident-Verfahren blieb dies unbemerkt.


    Postpaid-Vertäge sind juristisch gesehen Kreditverträge. Solange jemand noch nicht voll geschäftsfähig ist, ist der Abschluß eines derartigen Vertrages nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts möglich. Die Eltern alleine können einen derartigen Vertrag nicht genehmigen. Insofern verstehe ich auch Rappelsacks Hinweis "--> wg. Gesetz" in Bezug auf die Laufzeit nicht.


    Gruß


    muli

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Ich glaube bei O2 kann man sogar schon ab 16 einen Vertrag abschliessen, zumindest ging das. Das war auch notwendig, weil bei O2 keine Vertragsübernahme möglich ist. Daher muss der Vertrag gleich auf dich abgeschlossen werden.


    Es ist gesetzlich niemandem in D erlaubt, also auch nicht o2, einen Kreditvertag (und um einen solchen handelt es sich juristisch bei einem Postpaid-Vertrag) mit einem Minderjährigen abzuschließen, es sei denn das Vormundschaftsgericht (nicht nur die Eltern!) hat es genehmigt.


    Gruß


    muli

  • Der Vertrag ist damit schwebend unwirksam ?. Also als nichtig würde ich das nicht einstufen, da ggf. immer noch der sog. Taschengeldparagraph greifen könnte.


    Aber was solls. Solange ´keine Zahlungsrückstände sind oder Mahnungen oder sonstwas dürfte das niemenden der Parteien interessieren.

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-


  • Du brauchst nicht meine Schilderung anzweifeln, da es Tatsache ist...


    Und mein Zusatz in Berzug auf die Laufzeit ist dadurch begründet, dass kein Vertrag im eigentlichen Sinne, abgeschlossen wurde, und somit T-Mobile keine Grundlage hätte, wenn Sie nicht mehr zahlt & somit der Vertrag "verkommen" lässt...

    iPhone 16 Pro Max Titan Black - Apple Watch Ultra

    Vertrag 1: Unlimiterte Daten in Zone 1, 2 und 3, zusätzlich 1GB / Monat Zone 4

    Vertrag 2: o2 connect inkl. 5G Unlimited Option

    Festnetz: Starlink

  • Zitat

    Original geschrieben von Rappelsack
    Nachbars Tochter (ist 15) hat sich einfach im Onlineshop bei T-Mobile eine Vertrag bestellt, abgeschlossen & ist auch angenommen worden...


    Jetzt hat sie mit 15 einen Vertrag auf sich laufen, und dazu noch ohne Kündigungsfrist (--> wg. Gesetz) :D


    Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Die Systeme sind doch so ausgelegt, dass Geburtsdaten die ein Alter von unter 18 J. ergeben, gar nicht akzeptiert werden. Vielleicht hat sie ja die Daten der Mutter eingegeben...

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Naja, vielleicht falsches Geburtdatum angegeben und T-Mobile hat bei der Schufa mal nicht angefragt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Naja, vielleicht falsches Geburtdatum angegeben und T-Mobile hat bei der Schufa mal nicht angefragt.


    Meinst Du das die nur sporadisch überprüfen.
    Denke, dass jeder Neuvertrag auf alle durch die Schufa muss.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Zitat

    Original geschrieben von indiana1212
    Der Vertrag ist damit schwebend unwirksam ?....


    Ja , so ist es:


    Zitat


    Kredit
    Für eine Kreditaufnahme durch Minderjährige reicht die Einverständniserklärung der Eltern nicht, sondern es ist außerdem eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Dies gilt für jede Form von Kredit, also auch für Dispositionskredite wie z.B. Überziehungen durch EC-Karten. Ohne beide genannten Genehmigungen ist auch dies "schwebend unwirksam" (s.o.). Hinzu kommt, dass nach deutschem Recht Eltern nicht für die Schulden ihrer Kinder haften müssen. Würde eine Bank also einem Jugendlichen Kredit gewähren, und die Eltern oder das Vormundschaftsgericht erklärten sich nicht nachträglich einverstanden, müssten die Eltern die Schulden nicht übernehmen.


    Quelle:learn-line.nrw



    Zitat

    Original geschrieben von indiana1212
    ... Also als nichtig würde ich das nicht einstufen, da ggf. immer noch der sog. Taschengeldparagraph greifen könnte.


    Der Taschengeldparagraph greift bei Dauerschuldverhältnissen IMHO mit Sicherheit nicht.


    Gruß


    muli

  • um den thread nochmal aufzugreifen: könnte mein vater bei debitel nun mein konto anstelle des seinigen angeben? wie ich debitel kenne, geht das entweder nur mit gleichzeitiger übernahme des vertrags durch mich und kostet wahrscheinlich so oder so geld?

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