ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
Da TMD hier aber in der irrigen Annahme einer Bestellung geliefert hat (Doppelliefrung) greift der Ausnahmetatbestand des § 241a II BGB, so dass gesetzliche Ansprüche nicht ausgeschlossen sind.
Genau darum geht es mir. Mir ist dieser § 241a BGB durchaus geläufig. Nur bin ich mir eben nicht so sicher ob es ausreicht, wenn ich mich passiv verhalte. Ich weiß nicht, ob man mir irgend etwas in Richtung "mutwilliger Unterschlagung" o. ä. zum Vorwurf machen kann, da ich immerhin definitiv weiß, dass hier ein Fehler seitens T-Mobile vorliegt.
So wie ich es vor einigen Jahren in meinen Rechtsvorlesungen gelernt hatte, wurde § 241a BGB eingeführt, um die Verbraucher gegen Unternehmen zu schützen, die gerne etwas ohne Bestellung "zur Ansicht" schicken und dann hoffen, dass es nicht zurückgeschickt wird. Versehentliche Lieferungen sind von der Norm ja nicht betroffen; daher ja eben auch 241a II BGB.