Bin mal gespannt, ob ihr eure 3€ erhaltet ! Bei mir ist nix angekommen !!
Xtra-Pac Sagem my230x im T-Mobile-Shop kostenlos
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Zitat
Original geschrieben von bimmerfan
Hallo,das Deaktivieren der 99 Cent- Option "nonstop" kostet nix.
Einfach 2202 wählen und zum Sprachcomputer "nonstop deaktivieren" sagen.
Danach kommt noch die Frage, ob die Option oder der Tarif gemeint ist.
Mit "Option" und anschließend "ja" bestätigen, fertig !
(Der Tarif wechsel von Xtra nonstop in Xtra Click kostet 14,95 Euro. )
Gruß
bimmerfan
DANKE!
online geht es nur gegen 14,95 Euro - jetzt hab ich 10,01 Euro Guthaben und nen normalen xtra-Tarif :-)) -
An alle, die sich über die Lieferung eines my220x anstelle des my230x aufregen:
- technisch sind beide Sch...
- optisch ist das my220x eindeutig das "edlere"
Also Klappe halten und sich über ein geschenktes Handy freuen.
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Letzte Woche erhielt ich meine zwei Sagems und bezahlte insgesamt 5,10 € an Nachnahmegebühr.
Heute Morgen erhielt ich zwei E-Mails von T-Mobile, dass meine Bestellungen versandt wurden. Die Bestellnummern entsprachen exakt denen von letzter Woche.
Vorhin brachte mir DHL nochmals zwei Packete mit dem My230 vorbei (ohne Nachnahme). Interessant ist, dass bei einem Telefon die Schutzfolien nicht mehr vorhanden waren.
Ich habe jetzt also vier Telefone: Zwei davon bestellt mit Nachnahmegebühr, und zwei unbestellte ohne NN-Gebühr.
Ich hatte mich bei T-Mobile weder beschwert, noch sonst irgend etwas unternommen.
Ich frage mich, wie ich mich nun verhalten soll. Die beiden heute gelieferten Telefone habe ich nicht bestellt. Es handelt sich also um eine Falschlieferung. Ich glaube, dass ich verpflichtet bin, T-Mobile von der Fehllieferung zu unterrichten. T-Mobile müsste die Geräte dann bei mir abholen. Dass ich die Telefone mit dem beiliegendem Retoure-Schein auf "eigene Kosten" zur Post bringe, kann mir ja nicht zugemutet werden. - Hat hierzu jemand eine Meinung? Könnte ich evtl. einfach still bleiben und warten, bis T-Mobile auf mich zukommt?
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Einfach nix machen, bevor die Dinger bei denen noch das schimmeln anfangen führ sie lieber karitativen Zwecken zu.
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Der Wechsel in den xtra click kostet tatsächlich nix?! Seh ich das richtig?
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Zitat
Original geschrieben von Saint Hein
Einfach nix machen, bevor die Dinger bei denen noch das schimmeln anfangen führ sie lieber karitativen Zwecken zu.Eigentlich würde ich die Telefone gerne behalten. Ich mache mir jedoch Sorgen, dass T-Mobile in einiger Zeit kommt und von mir vielleicht 40 € einfordert...
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Zitat
Original geschrieben von Einige_Fragen
Eigentlich würde ich die Telefone gerne behalten. Ich mache mir jedoch Sorgen, dass T-Mobile in einiger Zeit kommt und von mir vielleicht 40 € einfordert...Vertragliche Ansprüche (also auch ein Anspruch auf Kaufpreiszahlung) sind gem. § 241a I BGB ausgeschlossen, da bezüglich der letzten beiden Handys keine Bestellung vorlag und ein Unternehmer an einen Verbraucher geleistet hat.
Grundsätzlich wären wegen des § 241a I BGB auch gesetzliche Ansprüche (etwa auf Herausgabe des Besitzes) ebenfalls ausgeschlossen.
Da TMD hier aber in der irrigen Annahme einer Bestellung geliefert hat (Doppelliefrung) greift der Ausnahmetatbestand des § 241a II BGB, so dass gesetzliche Ansprüche nicht ausgeschlossen sind.
Solange die Geräte aber einfach nur aufbewahrt werden, kann nichts passieren. Schlimmstenfalls müssten diese dann an TMD herausgegeben werden, was ich bei diesem Schlamperverein aber für höchst unwahrscheinlich halte.
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Geil meins ist angekommen. Und ich war sogar der Empfänger.
Blöd nur dass ich nicht zu Hause war und auch keine Karte im Briefkasten war.
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Zitat
Original geschrieben von Dauerposter
Vertragliche Ansprüche (also auch ein Anspruch auf Kaufpreiszahlung) sind gem. § 241a I BGB ausgeschlossen, da bezüglich der letzten beiden Handys keine Bestellung vorlag und ein Unternehmer an einen Verbraucher geleistet hat.Grundsätzlich wären wegen des § 241a I BGB auch gesetzliche Ansprüche (etwa auf Herausgabe des Besitzes) ebenfalls ausgeschlossen.
Da TMD hier aber in der irrigen Annahme einer Bestellung geliefert hat (Doppelliefrung) greift der Ausnahmetatbestand des § 241a II BGB, so dass gesetzliche Ansprüche nicht ausgeschlossen sind.
Solange die Geräte aber einfach nur aufbewahrt werden, kann nichts passieren. Schlimmstenfalls müssten diese dann an TMD herausgegeben werden, was ich bei diesem Schlamperverein aber für höchst unwahrscheinlich halte.
Genau dasgleiche wollte ich auch gerade schreiben. Alles originalverpackt aufbewahren und abwarten
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