Und wieder auf seinen Wunsch offen.
Amazon Marketplace - Verkäuferservice - Service ? Nein sicher nicht !
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Altes Thema, ich habe jedoch seit heute einen ähnlichen Fall (Blurays im Wert 50 Euro). Es ist hier offensichtlich dass der Käufer die Zeile "Anmerkungen" nicht gelesen hat. Er behauptet auch nach wie vor dass nichts dabei stand, dabei habe ich das ja noch in "Mein Konto" vorliegen. Es ist auch sein erster Kauf im Amazon Marketplace.
Nachdem ich ihm über Amazon mitgeteilt habe wie ich die Sache sehe hat er mir mehrfach geantwortet, jedoch nie über den Mail Dienst bei Amazon sondern immer per normaler Mail. Auch verlangt er dass ich ihm das Geld an Konto XYZ überweise und will jetzt den Anwalt einschalten... alles sehr merkwürdig da er scheinbar Amazon komplett umgehen will. Die wären ja hier für ihn der erste Ansprechpartner bei Problemen. Alles sehr komisch...
P.S. es handelt sich dabei nicht um ein gewerbliches Angebot sondern um einen als privat verkauften gebrauchten Artikel.
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Ich würde wenn dann nur eine Erstattung der Zahlung über dein Marketplace konto vornehmen, damit überweist Amazon dann automatisch den erstatten Betrag auf das Konto des Käufers.
Wenn Du auf ein Konto Erstattest, und er stellt einen Kauferschutzantrag, bist Du das Geld nämlich 2x los.Ich verkaufe nichts mehr bei Amazon, da die mir zu teuer und zu schlechten Service für VK bieten, und meinen Ihre Marketplacebestimmung stehen über gesetz. Regelungen
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Zitat
Original geschrieben von xSteveOx
Es wird immer "besser":
... [Ich veröffentlichs doch erst wenn die Angelegenheit erledigt ist]Und wie ist die sache ausgegangen :confused:
Wäre doch für einige interessant zu erfahren was sache ist!
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Zitat
Original geschrieben von Timba69
Zumal auch Änderungen der Artikelbeschreibung von Amazon im "Freieingabe-Feld" der Angebotserstellung nicht statthaft sind.steht das irgendwo?
weil derartiges (also Änderungen ggü. der Produktbeschreibung vor allem im Hinblick auf Lieferumfang machen unheimlich viele in den Anmerkungen.das andere Problem ist dann aber: es gibt nur die Möglichkeit Produkte in Amazon zu verkaufen die eben von Amazon eine Produktbeschreibung haben.
wenn der Lieferumfang oder Details der Ware unterschiedlich ist besteht somit streng betrachtet keine Möglochkeit dies in amazon zu verkaufen. -
Laut A-Z Garantie kann mir ein Artikel auch belastet werden wenn der Käufer ihn mir nicht zurückschickt:
ZitatWenn Sie Rücksendungen nicht wie gefordert abwickeln, kann das dazu führen, dass Ihr Verkäuferkonto belastet wird, falls Amazon einem A-bis-z-Antrag entsprechend dem Käufer eine Erstattung ausstellt sogar, falls der Artikel nicht an Sie zurückgeschickt wird.
Ich habe gerade einen solchen Fall und denke nicht dass das mit dem Gesetz im Einklang steht. Für meine Begriffe kommt das einer Enteignung gleich wenn der Käufer sein Geld zurück bekommt und gleichzeitig den Artikel behalten darf? Also dass die eine oder andere Marketplace Eigenheit von Amazon schon immer sehr frech war ist mir klar gewesen aber das kann ja wohl nicht mit rechten Dingen zugehen???!!!
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Nunja, der wichtig Passus ist "wie gefordert".
Einfach so abwicklen, ist also nicht, und da kann man sein Wertgegenstand scho einnmal verlieren.
Was schreibt den Amazon.de so schlimmes vor?
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Gute Frage. Der Käufer hat auf meine Rückfrage was denn los sei leider gar nicht erst reagiert sondern direkt die A-Z Garantie beantragt. Amazon beharrt darauf dass der Artikel eben nicht so gewesen wäre wie beschrieben was ich nicht bestätigen kann.
Der Knackpunkt ist ja nicht ob das bei Amazon drinsteht, sondern dass es in meinen Augen nicht gesetzeskonform sein kann als Unternehmen eine Privatperson zu enteignen - sowas kann nur der Staat. Entweder bekomme ich die Ware oder das Geld zurück - was dabei in den AGBs drinsteht spielt doch keine Rolle wenn das nicht mit geltendem Recht vereinbar ist.
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In diesem Fall enteignet Amazon dich nicht. Du kannst die Herausgabe der Ware einklagen. Das Eigentum an der Ware erlangst du mit dem Rücktritt des Käufers wieder (§323 I BGB), da der Kaufvertrag seine Gültigkeit verliert.
§346 I : "...so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren..."Amazon legt damit in den AGB nur fest, dass der Verkäufer nicht erst wieder das Besitzrecht an der Ware haben muss um den Kaufbetrag zurückzubuchen.
(So hab ich das jedenfalls verstanden, hoffe das kann jemand bestätigen)Finde das Verhalten/die Entscheidung vom Amazon trotzdem nicht richtig.
EDIT: Ist nur zu diskutieren, wer entscheidet bzw. darüber urteilt, ob die Leistung nun vertragsgemäß war oder nicht.
Immerhin müsste der Käufer wenigstens dir gegenüber begründen warum er mit der gelieferten Ware nicht einverstanden ist.
Und dass Amazon auf eine Stellungnahme des Käufers nicht besteht bevor dem Garantieantrag stattgegeben wird finde ich eine Frechheit! -
Ich hatte es leider auch schon mal, jemand hat etwas gekauft, dann wieder zurückgeschickt, angeblich als Päkchen. Bei mir ist aber nie was angekommen.
Ich sollte trotzdem erstatten. Aber da ich mein Marketplace Konto immer wieder leer gemacht habe nach dem das Geld da war, konnte Amazon auch nichts holen.
Die haben dann zwar per mail genervt, Ich hatte Amazon empfohlen dne Betrag über den entsprechenden Rechtsweg einzufordern. (ich habe nie wieder was von denen gehört)ich habe mein VK konto danach auch nie wieder genutzt. Das ist mir zu Risikoreich.
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