ZitatOriginal geschrieben von Martin Reicher
Wenn du dich dazu entscheiden würdest, gleich zur Polizei zu gehen, könntest du dir den Wehrdienst (oder eben ersatzweise Zivildienst) komplett sparen.
--> §42 bzw. 42a WPflG
http://bundesrecht.juris.de/wehrpflg/__42.html
Ja das weiss ich. Ich will aber vorher unbedingt eine Ausbildung zum Krankenpflger machen darum kommt das nicht in Frage.
Das ist ja richtig kompliziert hier in DE ich wusste das gar nicht. Bis dass alles durch ist kann sicher einige Zeit vergehen. Ich habe mir eigentlich vorgestellt die Zivistelle zum 1.11 zu beginnen. Das kann ich mir ja wohl abschminken.
Mfg