An die Steuerexperten: PKW-Verkauf zum Buchwert

  • Hallo!
    Folgendes Problem: In meiner Firma steht derzeit der Kauf eines neuen Firmenwagens an.


    Ich habe nun Interesse, den 5 Jahre alten PKW aus dem Betriebsvermögen zu kaufen.


    Nach meinem Verständnis ist das Fahrzeug nach 5 Jahren abgeschrieben und hat somit den Buchwert "0".
    Ist es nun möglich - ohne Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen - den Wagen zu diesem Wert von der Firma zu kaufen - auch wenn der tatsächliche "Zeitwert" eventuell noch wesentlich höher ist?


    Oder müßte in diesem Fall die Differenz als geldwerter Vorteil oder ähnliches versteuert werden?


    Würde mich sehr über eure Einschätzungen freuen.


    Gruß Flashy

  • Du musst den Pkw zum Zeitwert kaufen. Am Besten du fährst zum Autohaus und lässt deinen Pkw "günstig" bewerten.
    Macht jedes nette Autohaus, und mit dieser Bewertung bist du dann auf der sicheren Seite.

  • Der Buchwert bleibt so lange bei 1€ (sog. "Erinnerungswert") bis das Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen ausscheidet. Der PKW muß zum Zeitwert veräußert werden, sonst bekommt die Firma bei einer eventuellen Betriebsprüfung zumindest eine lange Diskussion mit dem Betriebsprüfer :)

    Gruß
    Frank

  • Kann bei 1,- sein, muss nicht. Kann auch bei 0,- sein. Aber in der Regel wird auf 1,- Euro abgeschrieben!


    Die Differenz zwischen Buchwert - Zeitwert wird deinen Gewinn erhöhen.

  • Am besten nehmt ihr euch nen Gutachter. Gerade an nem 5 Jahre alten Auto lassen sich oft viele Beschädigungen (Kratzer, Beulen, etc.) finden, die den Zeitwert mindern!


    Ich hab so vor Jahren mal nen 3 Jahren alten Passat um 3500.-- EUR rausgekauft.


    Grüße
    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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  • Mal davon ab: Würde die Firma denn den Wagen tatsächlich zum Buchwert abgeben wollen? Kann ich mir nicht vorstellen.


    Man muss hier die bilanzrechtliche und die kaufmännische Betrachtung differenzieren.
    Die Firma würde bei einem Verkauf zu 0 € oder 1 € ihr Betriebsvermögen zwar von der steuerlichen Bilanz nicht verringern, effektiv hat der Wagen ja aber doch eben noch einen Zeitwert warum sollte die Firma diesen "verschenken"?

  • Zitat

    Der Buchwert bleibt so lange bei 1€ (sog. "Erinnerungswert") bis das Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen ausscheidet. Der PKW muß zum Zeitwert veräußert werden, sonst bekommt die Firma bei einer eventuellen Betriebsprüfung zumindest eine lange Diskussion mit dem Betriebsprüfer


    Vielen Dank. Das hat mir schonmal sehr weitergeholfen.
    Ich meine mich aber zu erinnern, dass dieses Vorgehen vor einigen Jahren noch möglich war, oder?



    @ ChickenHawk: Ja die Firma würde den Wagen zu diesem Wert sozusagen als Goodie abgeben.

  • Grds. ist ein Verkauf zum Buchwert nicht verboten. Die "geschenkte" Differenz zum Zeitwert ist allerdings für Dich ein steuerlich relevanter Sachbezug bzw. geldwerter Vorteil d.h. Du müsstest den Zeitwert wie Arbeitslohn der Besteuerung unterwerfen bzw. in Deiner Steuererklärung entsprechend ausweisen.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Grds. ist ein Verkauf zum Buchwert nicht verboten. Die "geschenkte" Differenz zum Zeitwert ist allerdings für Dich ein steuerlich relevanter Sachbezug bzw. geldwerter Vorteil d.h. Du müsstest den Zeitwert wie Arbeitslohn der Besteuerung unterwerfen bzw. in Deiner Steuererklärung entsprechend ausweisen.


    Genau,
    weswegen wir dann wieder hier wären:
    http://telefon-treff.de/showth…ostid=3306879#post3306879






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