Gewerbeanmeldung / Hostessenjob

  • Hallo,
    es geht hierbei nicht um mich, sondern um meine Freundin. ;)
    Und zwar ist meine Freundin wie ich Studentin, hat früher manchmal auf Messen gearbeitet. Eigentlich aus diesem Grund hat sie letztes Jahr ein Gewerbe angemeldet, ein Engagement auf einer Messe hat sich seitdem aber nicht mehr ergeben. Eine Steuernummer will ihr das Finanzamt nicht geben, mit der Begründung, sie müsse da schon konkret Aufträge angeben können, die bei ihrem Gewerbe entstehen. (Das ist das erste Problem - ich muss doch zuerst eine Steuernummer haben um Aufträge anzunehmen, oder? Sehe ich da etwas falsch?)


    Das zweite Problem ist nun, dass meine Freundin letztes Jahr auf dem Oktoberfest in einer Schaustellerbude gearbeitet hat und das eigentlich auch über das Gewerbe abwicklen wollte. Deswegen hat sie vom Arbeitgeber auch die Mehrwertsteuer ausbezahlt bekommen. Wir wissen jetzt nicht, wie damit umzugehen ist. Die Mehrwertsteuer muss ja abgegeben werden, oder? Ich hab keine Ahnung, meine Freundin auch nicht - und, am schlimmsten, niemand weiß richtig Bescheid, auch die lieben Beamten beim Finazamt. :rolleyes:


    Kann jemand von euch helfen?

  • Doch, es gibt Menschen, die sich da richtig gut auskennen.
    Die nennen sich Steuerberater. Und da deine Freundin ja
    ihre selbstständige Tätigkeit sowieso noch weiter ausbauen möchte,
    es doch jetzt sinnvoll, sich mal mit einem zusammen zu setzen, oder?


    Gruß


    Tommy

  • Re: Gewerbeanmeldung / Hostessenjob


    Kann es sein das vielleicht Gespräch mit dem Finanzamt Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwechselt worden sind.

  • Hier hilft nur eins: Steuerberater!


    Sonst kann man schon derbe Ärger bekommen wenn man sich nicht auskennt.

    Handy Verträge sinnvoll nutzen? Ohne VoIP für 2 Cent/Min telefonieren? Dies und noch mehr in meinem Blog.

  • Re: Gewerbeanmeldung / Hostessenjob


    Zitat

    Original geschrieben von schwedenfan
    Eine Steuernummer will ihr das Finanzamt nicht geben, mit der Begründung, sie müsse da schon konkret Aufträge angeben können, die bei ihrem Gewerbe entstehen. (Das ist das erste Problem - ich muss doch zuerst eine Steuernummer haben um Aufträge anzunehmen, oder? Sehe ich da etwas falsch?)


    Ist Deine Freundin deutsch, bzw. hier als wohnhaft registriert?
    Hat Deine Freundin schon jemals hier in BRD gearbeitet?


    Falls ja, müsste sie doch schon längst eine Steuernummer haben. ???
    Die bekommt man doch automatisch zugeteilt.
    Die ist doch PERSONENgebunden und nicht GEWERBEgebunden.
    Oder liege ich da falsch ?

  • Re: Re: Gewerbeanmeldung / Hostessenjob



    Ja, meine Freundin ist deutsch und hat auch schon gearbeitet - und keine Steuernummer.
    Ich hab auch schon oft gearbeitet und bisher auch keine Steuernummer.


    Meine Frage ist ja eigentlich - das mit der Steuernummer für das Gewerbe wird schon irgendwie hinzukriegen sein - wie das mit dieser blöden Mehrwertsteuer abgerechnet werden muss?


    Da hat niemand eine Ahnung, oder? Nur wegen dieser einmaligen Sache einen Steuerberater bemühen, erscheint uns halt ein bisschen "viel".

  • Jede Person sollte zunächst eine Steuernummer besitzen, egal ob im Angestelltenverhältnis oder als Selbstständiger. Ich weiß nicht, warum sich das Finanzamt da quer stellt....
    Die Anmeldung eines Nebengewerbes kann natürlich von der prognostischen Auftragslage abhängen, es muss halt Rentabilität versprechen.

  • Es ist zu unterscheiden zwischen Einkommensteuernr. u. Umsatzsteuer.


    Steuernr. für die EkSt erhält man, sobald erstmalig eine Einkommensteuer-
    erklärung abgegeben wird.
    Die neue pers. Steueridendifikationsnr. welche derzeit jedem zugeteilt
    wird, lass ich mal aussen vor, kann jeder im Netz nachlesen.


    Mit der Gewerbeanmeldung ergeht auch eine Mitteilung an die zuständige
    Finanzbehörde. Von der erhält man einen vierseitigen "Fragebogen zur
    steuerlichen Erfassung".
    Dieser ist entsprechend auszufüllen und zurückzusenden, dann erhält man
    die Umsatzsteuernr. mitgeteilt.


    Jetzt gibt es noch ein paar Feinheiten bezügl. der Gewerbeanmeldung.
    Es wird unterschieden Hauptgewerbe, Nebengewerbe oder freiberufliche
    Tätigkeit. Daraus ergeben sich ein paar steuerliche Konsequenzen.


    Beim Nebengewerbe (bis max. 15Std. wöchentlich) gibt es die Kleinunternehmerregelung. Umsatzgrenze ist 17.500€ i.Jahr, nimmt
    man diese in Anschpruch ist man nicht umsatzsteuerpflichtig, darf aber
    auch auf seinen Rechnungen keine USt. in Rechnung stellen.


    Gewerbetreibende sind grundsätzlich Gewerbesteuerpflichtig, Freiberufler
    nicht.


    Das als kurze Zusammenfassung, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, würde
    hier den Rahmen sprengen.


    Zu deinem Fall, da ja USt. quasi in Rechnung gestellt wurde, einfach eine
    Umsatzsteuererklärung abgeben - dann gibts auch eine Steuernummer.


    Umsatzsteuererklärungen können nur noch elektronisch (ELSTER) abgegeben
    werden. Daher wird sie auf einen Stb. nicht verzichten können.


    GP


  • Das ist genau der Grund, warum man einen Steuerberater aufsuchen sollte.
    Und wenn man da nur 20 Minuten sitzt, danach ist man bestens informiert.


    Deine Ausführungen sind ein guter Ansatz, aber leider nicht komplett richtig. :top:

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