Deine ausschüttungsgleichen Erträge solltest Du ggf. aus der Erträgnisaufstellung oder den "Erläuterungen zur Jahressteuerbescheinigung" entnehmen können. Die Qualität dieser Auswertungen variiert jedoch stark.
Das Thema wird richtig heikel, wenn es sich um ausländische Anlagen handelt oder zwischenzeitlich Depotüberträge stattgefunden haben. Hier sollten ab dem Kauf die versteuerten Erträge nachgewiesen werden können - völlig ungeachtet der Aufbewahrungsfristen oder der zehn Jahre plus x bei Steuerhinterziehung. Beim Verkauf kann es sonst Probleme bei "Anrechnung" der kumulierten Thesaurierungserträge auf den der Abgeltungssteuer unterworfenen Verkaufserlös geben.