Abgeltungssteuer / Spekulationssteuer - Fragen zu Gewinnen bei Aktien

  • Deine ausschüttungsgleichen Erträge solltest Du ggf. aus der Erträgnisaufstellung oder den "Erläuterungen zur Jahressteuerbescheinigung" entnehmen können. Die Qualität dieser Auswertungen variiert jedoch stark.


    Das Thema wird richtig heikel, wenn es sich um ausländische Anlagen handelt oder zwischenzeitlich Depotüberträge stattgefunden haben. Hier sollten ab dem Kauf die versteuerten Erträge nachgewiesen werden können - völlig ungeachtet der Aufbewahrungsfristen oder der zehn Jahre plus x bei Steuerhinterziehung. Beim Verkauf kann es sonst Probleme bei "Anrechnung" der kumulierten Thesaurierungserträge auf den der Abgeltungssteuer unterworfenen Verkaufserlös geben.

  • Mit all dem kann ich dienen ... die Steuerhinterziehung mal ausgenommen. Übertragungen ausländischer thesaurierender Fonds zwischen Depots ... darunter unentgeltliche zwischen Familienmitgliedern etc. Mit graut es vor dem Tag, an dem ich dieses Zeug verkaufen muss. :mad:


    Und das, obwohl sämtliche Belege für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren noch in meinem Besitz sind. Allerdings liegt der Anschaffungs-/Übertragungszeitpunkt dieser Auslandsprodukte vor 2009, so dass ich schon mal eine Baustelle weniger habe.


    So ganz insgeheim hege ich die stille Hoffnung, dass der EUGH in Sachen dieser Anlagen vor meinem Eintritt in den Ruhestand noch ein Machtwort spricht. :)


    Frankie

  • Am Nachmittag saß ich vor einer Ertragsgutschrift der Depotbank ... nahezu fassungslos.


    Gegenstand war die Ausschüttung eines Investmentsfonds. Statt des einfachen Abzugs einer 25%-igen KESt (ich hoffe, das ist so richtig abgekürzt) lauter wilde Berechnungen, die Frankie (eigentlich gar nicht doof) nicht wirklich nachvollziehen kann. Und das bei einer Steuerart, die wahnsinnig vereinfacht wurde ... :confused:


    Jetzt will ich einfach mal kapieren, was das Einfache für mich so schwierig macht. Das Netz bietet leider entweder nichts oder ellenlange Abhandlungen, in denen ich meine Fragen nicht wiederfinde.


    Einstiegsfrage (zur Vereinfachung erst einmal ohne Freistellungsauftrag):


    A besitzt 100 Anteile eines ausschüttenden Fonds mit deutscher ISIN, der inländische und ausländische WP hält. Je Anteil wird 1,- € bar ausgeschüttet. Meine Vorstellung geht dahin, das eigentlich schon die KAG den Quellensteuerabzug durchgeführt hat und es seitens der Bank in diesem Fall nichts zu rechnen gäbe.


    Aber das wäre wohl zu einfach ... oder?

  • Keiner?


    Irgendwie kann das Problem doch nicht so komplex sein, dass ich es nicht verstehe. Stimmte meine These aus dem letzten Beitrag, würde mich das enorm weiterbringen.


    Leider wird in Fachforen stets um den heißen Brei herumargumentiert, ohne dass ich erkennen könnte, warum. :confused:


    Das Ganze kann doch gar nicht so kompliziert sein, wie alle tun. Eine gewisse Problematik sähe ich allenfalls darin, dass die Depotbank KESt anrechnet und bescheinigt, die ein anderer (KAG) einbehalten hat. Das könnte dann die (wirr anmutende) Rechnerei in den Ertagsbescheinigungen erklären. Aber das wäre erst der nächste Schritt auf meinem Weg der Erleuchtung. :)

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