Abgeltungssteuer / Spekulationssteuer - Fragen zu Gewinnen bei Aktien

  • Ich hatte das so verstanden, dass die geplante Transaktionssteuer in ihrer Ausgestaltung eine der vor vielen Jahren abgeschafften Börsenumsatzsteuer vergleichbare Umsatz- und eben keine Personensteuer sein soll.

  • Jetzt habe ich auch mal 'ne Frage ... interessehalber:


    Mir liegt gerade die Ertragsgutschift eines deutschen thesaurierenden Fonds vor.


    Es werden für das Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis 31.12.12:


    - Ausgeschüttet (Gutschrift): x,xx €
    - Thesauriert (bleibt im Fonds): y,yy €
    - Ex-Tag: 04.03.2013
    - Zahltag: 04.03.2013


    Nun die Frage:
    In welches Steuerjahr gehören diese Einkünfte?


    Ein Blick in die Jahressteuerbescheinigung mit den dort vermerkten Gesamtbeträgen aus diversen Posten schafft aufgrund (für mich) mangelnder Nachvollziehbarkeit jedenfalls keine Klarheit. Manchmal muss man sich halt auf andere verlassen ... allerdings verbunden mit dem Versuch, das eine oder andere vielleicht doch noch zu verstehen. ;)


    Frankie

  • Gilt hier nicht die 10 (jetzt 30?) Tage-Frist, nach deren Verstreichen Zu-/Abflüsse (betreffend wiederkehrende Leistungen) nicht mehr ins Geschäftsjahr, sondern in das Jahr des Zu-/Abflusses gehören?


    Will heißen:
    Nach dem 10.01. (30.01.?) zufließende Erträge aus dem Geschäftsjahr 2012 gehören ins Kalenderjahr 2013?


    Oder gilt in Sachen Abgeltungssteuer was anderes - was mich nicht im Geringsten wundern würde?


    Frankie

  • Es gilt nach § 11 Einkommensteuergesetz (EStG) das Zufluss-/Abflussprinzip, wenn nicht in einem Betrieb bilanzierungspflichtig. Auch für Lohnzahlungen gibt es Sonderregelungen.


    Die (weiterhin) 10 Tage-Frist (H11 Einkommensteuerrichtlinien) gilt nur für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen (zB Miete Januar 2013 wird am 30.12.2012 bezahlt => Ansatz in 2013).

    Kai

  • Dank Dir! :top:


    Was ich festgestellt habe:
    Die besonders einfache Abgeltungssteuer hat man mit einigen Goodies gewürzt, damit es nicht zu einfach wird. So hat man die "ausschüttungsgleichen Erträge" beibehalten. die zwar nicht zugeflossen sind, aber dennoch so versteuert werden müssen, als hätte man sie bekommen.


    Aber damit nicht genug:
    Sie gibt es nicht bei jeder thesaurierenden Geldanlage und wo es sie gibt, werden sie keineswegs einheitlich behandelt. :mad:


    Nein, Steuerberater werden auch durch eine Vereinfachung des Steuerrechts nicht obsolet. In Deutschland würde man es sogar schaffen, dass selbst die Merz'sche Steuer-Erklärung im "Bierdeckelformat" nicht ohne fremde Hilfe zu erstellen wäre. :p


    Frankie

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