Abgeltungssteuer / Spekulationssteuer - Fragen zu Gewinnen bei Aktien

  • Hi,


    ich habe eine Frage.


    Meine Freundin (21) macht eine schulische Ausbildung (sie bekommt kein Ausbildungsgehalt oder ähnliches, sondern muss für die Ausbildung ca. 500€ im Monat bezahlen).


    Sie würde gerne etwas mit Aktien spekulieren (hat eine größere Summe Geld geerbt). Nun sind wir auf die Themen Abgeltungssteuer (ab 2009) bzw. Spekulationssteuer (bis 31.12.08) gestoßen.


    Dazu einige Fragen.


    1. Angenommen die eventuellen Gewinne liegen über dem Freibetrag, wie wird sie als Schülerin da versteuert (%) bzw. muss sie als schülerin überhaupt Steuern zahlen?


    2. Ich denke, wenn man in diesem Jahr noch Aktien kauft und auch wieder verkauft, gilt die Spekuliationssteuer (falls diese überhaupt gezahlt werden muss - siehe 1.). Was ist aber nun, wenn die Aktien in diesem Jahr gekauft, aber erst in 2009 verkauft werden? Welche Steuer (falls nötig -> 1.) gilt dann. Die Abgeltungssteuer oder die Spekulationssteuer? Oder gilt einfach das Jahr in dem der Gewinn gemacht wird, unabhängig vom Kauf?


    Gruß und danke
    Ava

  • 1. Steuern zahlen muss jeder Steuerpflichtige, dessen zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Dabei ist es egal, ob Neugeborenes, SchülerIn, Greis,... Die persönliche Steuerpflicht knüpft an die Rechtsfähigkeit an, beginnt also mit der Vollendung der Geburt. Der Steuertarif ist progressiv, d.h. je höher ihr zu versteuerndes Einkommen ist desto höher ist auch die darauf entfallende Einkommensteuer.


    2. Gewinne von Aktienverkäufen, bei dem Aktien noch die in 2008 gekauft werden, unterliegen bei Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist (1 Jahr) auch in 2009 noch der "normalen" Einkommensteuer. Wertpapiere ab Kaufdatum 01.01.2009 unterliegen der neuen Schedulenbesteuerung, können aber unter gewissen Umständen auch wieder der normalen Einkommenbesteuerung unterworfen werden.


    Nähere Auskünfte erteilt dir gerne der freundliche Steuerberater aus den gelben Seiten ;)

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • danke für deine Antwort.


    Eine Frage habe ich dann noch, dann weiss ich auch schon alles was ich wissen wollte.


    Angenommen Ihre Gewinne liegen über dem Freibetrag, wie fliessen die Steuern an das Finanzamt?


    Ich kenne es bei mir nur von meinem normalen Gehalt. Die Steuern werden automatisch direkt von meinem Brutto abgezogen und ich hab dann damit quasi nichts mehr am Hut. Steuererklärung muss ich eigentlich nie machen, weil ich immer bei 0 liege.


    Wie wäre das in so einem Fall? Werden die Steuern direkt vom Broker, bei dem das Depot ist abgeführt (weil ich gelesen habe, dass Aktiengewinne quasi als Gehalt angesehen werden), oder muss man das selber über eine (normale?) Steuererklärung machen mit welcher dann die Höhe ermittelt wird?


    Danke!

  • wird von der Bank abgeführt. Kannst Du Dir aber ggfs. über die Steuererklärung zurückholen.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Die Abgeltungssteuer wird von den Banken einbehalten. Aber eben erst ab 2009, für 2008 fällt noch eine Steuererklärung an. Dann kommt ein Bescheid mit einem Leitstungsgebot und dann müssen die Steuern bezahlt werden.


    Für 2009 ist es ein wenig komplizierter, da sollte eine Investition in einen Steuerberater schon drin sein. Knackpunkte sind nämlich Depots bei mehr als einem Kreitinstitut und auch (falls vorhanden) die Kirchenzugehörigkeit deiner Freundin. Da kann sie ruck-zuck Geld verschenken oder aber im Gegenteil zur Steuerhinterzieherin werden ohne es zu wollen...

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • *bump*


    Ich überlge momentan, auch etwas (Spiel-)geld in Aktien anzulegen. Kann mir jemand kurz sagen, wie Aktiengewinne besteuert werden?


    Mal angenommen, ich kaufe für 1.000 EUR Aktien und verkaufe diese später für 1.500 EUR. Dann habe ich einen Vorsteuergewinn von ca. 485 EUR gemacht (angenommen 15 EUR Kosten für den Broker).


    Wenn mein Freibetrag schon ausgeschöpft ist, fallen auf diese 485 EUR 25% Abgeltungssteuer + etwas Soli an.


    Richtig?


  • korrekt. Wobei Du eventl. Verluste aus den Vorjahren mit einem Verlustvortrag verrechnen könntest.


    Bei der aktuellen Diskussion um eine mgl. Finanztransaktionssteuer ist jedoch mit Hebelprodukten äußerste vorsicht geboten. Denn hier würden dann auf die Devisen keine 0,01% des Gewinns sondern auf die eigentliche Handelsgröße besteuert werden.


    Bei einem Hebel von z.B. 1:400 wären das bei 5000 € "Hebelkapital" schon 2000T Realkapital welches man im Devisenmarkt bewegt. Und 0,01% auf 2 Mio wären dann schon 200 € * 2, da du ja auch irgendwann wieder verkaufen musst. :flop: :eek:

  • Ist doch schön, wenn Umgehungsgeschäften der Wind aus den Segeln genommen wird, bevor er überhaupt bläst. ;)


    Um dennoch werden sich "steueroptimierte" Varianten finden ... da bin ich mir sicher.


    Frank

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Um dennoch werden sich "steueroptimierte" Varianten finden ... da bin ich mir sicher.


    Frank


    London :D :top:

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