Ebay Mahngebühren....

  • Hallo,


    ich habe zwecks eines Umzugs ein neues Konto aufgemacht und eine neue Mailadresse eingerichtet. Habe meine neuen Angaben alle bei Ebay geändert.


    Vor 2 Monaten habe ich was bei Ebay verkauft wo 50€ an Ebay gehen sollte. Da sich das alles überschnitten hat und ich gedacht habe das es schon längst abgebucht ist, habe ich da schon gar nich mehr dran gedacht. Heute kommt eine Ebay Mahnung per Post an meine NEUE ADRESSE in höhe von 149€.


    Ich hab gedacht ich schau nicht richtig. Ich also da angerufen und denen alles geschildert. Der Mann am Telefon meinte das es Normal ist das die Mahngebühren so hoch sind. Ich musste ihm dann erst mal erklären das es mir darum gar nicht ginge sondern darum das die das nicht vom neuen Konto abgebucht haben. Weiss er auch nicht war die Antwort. Alles geht durch ausser meine Bankverbindung? Ich glaube mein Schwein pfeift Mahngebühren von fast 100€ wo gibts denn sowas?


    Ich bezahle das natürlich jetzt nicht.
    Ich finde es eine frechheit das die es nicht gebacken bekommen es vom neuen Konto abzubuchen weil sie angeblich die Daten nicht haben. Aber die neue Adresse haben die natürlich bekommen.


    Was kann ich da denn jetzt machen ausser bezahlen was ich natürlich erstmal nicht machen werde?


    Mfg

  • Ist halt die Frage, ob du wirklich die korrekten Bankdaten bei ebay hinterlegt hast - klingt ja nicht so!


    Ansonsten hätte das auch sicher in einen der bestehenden 2 Mrd. ebay-Threads hier gepasst.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Fast 100€ Mahngebühr ist wirklich Abzocke.


    Bei der ersten Mahnung werden grundsätzlich keine Verzugszinsen berechnet, im Regelfall auch keine anderen Kosten berechnet. Versandkosten und eine Bearbeitungspauschale könnte theoretisch erhoben werden.


    Ab der Zweiten Mahnung werden dann die Verzugszinsen ab Zeitpunkt des Verzugs, sowie in der Regel Bearbeitungs- und Versandkosten berechnet.


    Mehr als 20€ sollten diese Kosten aber in keinem Fall betragen.


    Fast 100€ oder noch mehr wären allerhöchstens als Anwaltskosten gerechtfertigt, wobei ein Anwalt bei der ersten Mahnung aber imho nicht verhältnissmässig wäre und deswegen dem Schuldner auch nicht berechnet werden könnte.

  • Zitat

    Original geschrieben von Samcos
    Dann zahl nur die Hauptforderung.
    Mahngebühren würde ich nicht zahlen! Gab es eine Zahlungserinnerung?


    Ja er meinte die wurden an meine alte Mail-Adresse geschickt die ich aber nicht mehr habe.


    Habe ja meine neue Mail-Adresse auch bei Ebay eingetragen aber nichts bekommen. Heute am Telefon hatte er aber alle Daten vor sich auf dem Bildschirm komischer Weise ...


    Nur heute diesen Zettel mit der Post.


    Die Hauptforderung belief sich auch 48,59€.


    Mfg

  • Hauptforderung bezahlen und den Rest abwarten oder wenn Du gute Nerven hast n Mailwechsel starten...hatte einen ähnlichen Fall, allerdings war es damals billiger. Nach 7 Mails und der Drohung meinerseits mit dem Anwalt haben sie eingelenkt...

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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