Nebenkostenverteilung aus Sicht des Vermieters

  • Servus,


    mein Dad vermietet ne Wohnung in unserem Haus. Jetzt kam es zu Diskussionen über die Verteilung der Nebenkosten, dadurch, dass die Mieter jedes Jahr ca. 5 Monate im Winter weg sind.


    Die Wohnungen haben dieselbe Grundfläche. Die Mieter sind zu zweit, mein Vater wohnt alleine. Außerdem gibt's ein gemeinsames beheiztes Treppenhaus. Bisher wurden die Heizkosten immer 50:50 verteilt.


    Die Mieter möchten nun die Monate ihrer Abwesenheit von den Heizkosten abgezogen bekommen.


    Demgegenüber steht nach meiner Auffassung die unterschiedliche Anzahl der Personen zwecks Warmwasser und die Tatsache, dass mein Vater im Winter im Prinzip eine Grundbeheizung (ca. 14 Grad) der Mietwohnung mitfinanzieren müsste. Zudem muss das Treppenhaus ja auch geheizt werden.


    Wie seht ihr das? Gibt es irgendwo Tabellen für solche Fälle?

    »Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave« (Aristoteles)

  • Der Mietvertrag besteht doch aber sicher auch während der 5-monatigen Abwesenheit der Mieter, oder? Falls ja, dann wüsste ich nicht, inwieweit sich dies auf die Nebenkostenverteilung auswirken sollten. Wie oft oder wie selten ein Mieter sich in seiner Wohnung aufhält, kann dem Vermieter ja völlig egal sein.


    Viel interessanter wäre dann die Frage, warum jemand Miete zahlt, wenn er 5 Monate nicht dort wohnt. Was ist das für eine Wohnanlage?

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • was steht denn im mietvertrag? daran sollte sich der mieter halten. wenn nicht, kann er ja ausziehen und sich ne wohnung suchen, bei der an heizungen etc. einzelzähler installiert sind und damit korrekt nach verbrauch abgerechnet wird...


    ich bin generell kein freund von solchen aufteilungen bei denen nicht nach tatsächlichem verbrauch abgerechnet wird, aber wenn jemand so einen mietvertrag unterzeichnet, braucht er auch nicht später rumheulen...

  • Solange der Mietvertrag durchgehend besteht, kann er nur auf Kulanz deines Vaters hoffen. Wenn nicht, Hey in Deutschland ist eine Wohnung schnell vermietet!


    Mich als Vermieter interessiert es nicht wie und wann und warum die Wohnung genutzt wird, solange ein Vertrag besteht und auch die Zahlungen eintreffen.

    Ex-Member of "Pinke Terrorfraktion" - Ex-Member of "Vertriebsmafia" - Reunion-Member of "Pinke Terrorfraktion"

  • Einen Anspruch darauf die 5 Monate "erlassen" zu bekommen hat der Mieter nicht. Man könnte sich hier höchstens zwischen den Parteien darauf verständigen, dass der Schlüssel 50:50 in der Zeit der Abwesenheit anders geregelt wird, von mir aus 30:70 oder 40:60.


    Da muss Dein Dad aber selber wissen ob ihm die Mieter soviel wert sind oder ob schlimmstenfalls bereit ist sich neue Mieter zu suchen.

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Viel interessanter wäre dann die Frage, warum jemand Miete zahlt, wenn er 5 Monate nicht dort wohnt. Was ist das für eine Wohnanlage?


    Kannst Du das ausführen? Was meinst Du mit Wohnanlage? :confused:

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  • Zitat

    Original geschrieben von TomausMü
    Wenn nicht, Hey in Deutschland ist eine Wohnung schnell vermietet!


    Deinem Namen zufolge bist Du aus München. Dort ist es auch kein Problem schnell eine Wohnung zu vermieten. Geh mal in den Osten, nach Berlin oder Görlitz bspweise. Die werden die Wohnungen nicht los, selbst mietfrei wohnen für ein paar Monate sind drin, damit die Wohnungen vermietet werden.


    Zum Thema:
    Ich würde sagen: Der Mieter hat Pech gehabt. Was kann Dein Vater dafür, wenn er 5 Monate nicht da ist? Er kann ja den Mietvertrag kündigen, wenn es ihm net passt.

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Viel interessanter wäre dann die Frage, warum jemand Miete zahlt, wenn er 5 Monate nicht dort wohnt. Was ist das für eine Wohnanlage?

    Es soll ja Leute geben, die ein Ferienhaus z. B. auf Malle haben, in das sie über den Winter verschwinden. Dann würde sowas Sinn machen.

  • Hallo,


    also für mich ist die Sache einfach:


    Der Mietvertrag läuft 12 Monate im Jahr, somit hat der Mieter auch 2 Monate Nebenkosten zu zahlen, ist doch sein Problem, wenn er davon 5 Monate nicht im Land ist.
    Das macht normalerweise kein Vermieter. Die laufenden Kosten laufen weiter, auch wenn keiner in der Wohnung ist.

  • Re: Nebenkostenverteilung aus Sicht des Vermieters


    Zitat

    Original geschrieben von Hellwach
    ... dadurch, dass die Mieter jedes Jahr ca. 5 Monate im Winter weg sind.

    Das ist deren freie Entscheidung, dafür kann Dein Vater nichts.
    Die Mieter mögen sich an den Mietvertrag halten oder diesen kündigen und ausziehen.

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

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