Nebenkostenverteilung aus Sicht des Vermieters

  • Nunja rein Rechtlich ist es wohl klar, da sie die Vertragliche Regelung so akzeptiert haben. Verstehen kann ich die Argumentation aber schon. Zumal anzunehmen ist, dass die Mieter wohl am Stück und das vor allem in den Wintermonaten, also der Haupt-Heizperiode nicht anwesend sind. Da dreht sich das Heizkostenverhältnis nochmal stärker als das reine Zeitverhältnis.
    Klar kann man das ignorieren, sollen sie sich ne andere Wohnung suchen... Allerdings ist so ein Mieter auch nicht übel...wenn er immer pünktlich seine Miete für 12 Monate zahlt aber fast die Hälfte der Zeit nicht da ist und man seine Ruhe hat- schließlich ist der Vermieter ja im selben Haus. Fragt sich ob man so einen vergleichsweise unproblematischen Mieter loshaben will.


    Andererseits kann man auch evtl gegenrechnen.. wie ist es denn mit anderen Aufgaben wie Winterdienst&Hausordnung geregelt? Denn sowas muss der Mieter auch mitmachen oder bezahlen- egal ob er da ist oder nicht.
    Du kannst ja mal einen Kostenvoranschlag für die Nachrüstung eines Wärmezählers bzw Heizkostenverteilungs Systems vorlegen, und fragen ob er sich an den Kosten beteiligt- bzw eine Mieterhöhung dafür in Kauf nimmt :-P
    Das wäre aber immernoch die gerechteste Lösung. Denn auch nur mit so einem gerechten System wird man selbst animiert möglichst viel Energie zu sparen.




    Ach ja, was du suchst könnte aber die sog. "Gradtagszahlen" Tabelle nach VDI Norm sein. Dort findest du Promillewerte die die Gewichtung der Heizmonate angibt. Diese Tabelle wird z.B. genutzt wenn in einer Mietwohung zwischen den Heizkostenablesungen ein Mieterwechsel stattfindet, aber keine gesonderte Endablesung stattgefunden hat- denn einfach durch 12 oder 365 Teilen und nach reiner Wohnzeit verteilen ist nicht zulässig. Damit könntest du ein das Heizkostenverhältniss zwischen eurem Mieter und dem Vermieter errechnen.
    Schau mal das hier an http://www.energieverbraucher.…imabereinigung/site__543/ da steht einiges zur Berechnung. Da könnte man evtl doch auch die Raumtemperaturabsekung für die nicht bewohnte Zeit berücksichtigen.



    Warmwasserbereitung und Grundheizung ist aber darin dann AFAIK nicht enthalten.


    Ich würde aber deutlich klarstellen, das es hier um reine Kulanz des Vermieters geht, denn es ist eindeutig nicht Sache des Vermieters wann der Mieter anwesend ist -es seiden es wurde von vornherein so angekündigt und im Mietvertrag so vermerkt.

  • Ja, darauf wird's hinauslaufen. Die Mieter sind sehr angenehm und wir verstehen uns auch super mit ihnen. Ich denke beim Warmwasser lässt sich was machen und ein bissl bei den Heizkosten entgegenkommen könnte man vllt. auch.

    »Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave« (Aristoteles)

  • "Andererseits kann man auch evtl gegenrechnen.. wie ist es denn mit anderen Aufgaben wie Winterdienst&Hausordnung geregelt? Denn sowas muss der Mieter auch mitmachen oder bezahlen- egal ob er da ist oder nicht.."


    vergiß nicht diesen punkt - 5 monate keine treppenhausreinigung, winter und mülldienst, das sind alles pflichten des mieters und nur weil man nicht da ist, ist das kein grund nichts zu zahlen.....

  • AFAIK geht es hier ja nur um die Heizkosten, andere Nebenkosten stehen garnicht zur Debatte, oder?


    Dass die so (also 50:50) abgerechnet werden dürfen ist in dem Fall für mich klar (2 Parteien, eine davon der Vermieter).


    Zähler einzubauen, würde wohl ersteinmal mehr Geld verschlingen (egal wer es letztendlich wie zahlt, ich halte es in dem Fall für Geldverschwendung).


    So wie es vorgeschlagen wurde, das Verhätnis in den Monaten der Abwesenheit anzupassen halte ich prinzipiell vom Menschenverstand her für fair; dass die Mieter nichts zahlen, wäre letztendlich ein totales Minusgeschäft, da wie gesagt Grundheizung der Mieträume gewährleistet werden muss und dein Vater im Winter wahrscheinlich auch ein bisschen mehr in seinem Teil heizen muss, als wenn BBeide Teile gleichermaßen geheizt werden (war bisher bei mir jedenfalls immer so, wenn Jemand drunter und drüber wohnt, ist es schon ein bisschen wärmer, als wenn die Räume absolut leerstehen!)


    Würde sowas wie 1/3 zu 2/3 vorschlagen für die Monate der abwesenheit, sonst 50:50 ... und wie bereits erwähnt, klarmachen, dass es sich um reine Kulanz handelt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hellwach
    Ja, darauf wird's hinauslaufen. Die Mieter sind sehr angenehm und wir verstehen uns auch super mit ihnen. Ich denke beim Warmwasser lässt sich was machen und ein bissl bei den Heizkosten entgegenkommen könnte man vllt. auch.


    Erste Frage: Kommt die Miete immer pünktlich, und dies auch schon über einen längeren Zeitraum? Wenn die Anwort ja ist, kann man auch mal etwas entgegenkommen.


    Ich würde jetzt aber nicht den Verteilungsschlüssel 50:50 pauschal verschieben. Einzelkostenabrechnung des Verbrauches ist angesagt! Sprich, einmal investieren und Verbrauchszähler an die Heizkörper. So teuer ist es nun auch wieder nicht, diese prof. abrechnen zu lassen.


    Und dann gibt es da noch einen Punkt! Denn dir Temperatur sollte im Wohnraum auch nicht unter einen gewissen Wert fallen. Also der unbewohnte Teil des Hauses quasi komplett auskühlen. Egal ob bewohnt oder nicht, tut sie es dennoch, geht es zwangsweise zu lasten der Bausubstanz. Und Frostsicherung alleine reicht da nicht aus. Da wären dann bei längerer Abwesentheit etwas hochwertigere Termostate angesagt, mit denen man dann die Temperatur beispielweise auf 16°C regelt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Siemensanier
    Sprich, einmal investieren und Verbrauchszähler an die Heizkörper. So teuer ist es nun auch wieder nicht, diese prof. abrechnen zu lassen.

    Die Aufteilung ist aber nur dann fair, wenn alle etwa gleich lange das Haus bewohnen. Ansonsten heizt nämlich die eine Wohnung die andere mit.

    »Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave« (Aristoteles)

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