Nunja rein Rechtlich ist es wohl klar, da sie die Vertragliche Regelung so akzeptiert haben. Verstehen kann ich die Argumentation aber schon. Zumal anzunehmen ist, dass die Mieter wohl am Stück und das vor allem in den Wintermonaten, also der Haupt-Heizperiode nicht anwesend sind. Da dreht sich das Heizkostenverhältnis nochmal stärker als das reine Zeitverhältnis.
Klar kann man das ignorieren, sollen sie sich ne andere Wohnung suchen... Allerdings ist so ein Mieter auch nicht übel...wenn er immer pünktlich seine Miete für 12 Monate zahlt aber fast die Hälfte der Zeit nicht da ist und man seine Ruhe hat- schließlich ist der Vermieter ja im selben Haus. Fragt sich ob man so einen vergleichsweise unproblematischen Mieter loshaben will.
Andererseits kann man auch evtl gegenrechnen.. wie ist es denn mit anderen Aufgaben wie Winterdienst&Hausordnung geregelt? Denn sowas muss der Mieter auch mitmachen oder bezahlen- egal ob er da ist oder nicht.
Du kannst ja mal einen Kostenvoranschlag für die Nachrüstung eines Wärmezählers bzw Heizkostenverteilungs Systems vorlegen, und fragen ob er sich an den Kosten beteiligt- bzw eine Mieterhöhung dafür in Kauf nimmt
Das wäre aber immernoch die gerechteste Lösung. Denn auch nur mit so einem gerechten System wird man selbst animiert möglichst viel Energie zu sparen.
Ach ja, was du suchst könnte aber die sog. "Gradtagszahlen" Tabelle nach VDI Norm sein. Dort findest du Promillewerte die die Gewichtung der Heizmonate angibt. Diese Tabelle wird z.B. genutzt wenn in einer Mietwohung zwischen den Heizkostenablesungen ein Mieterwechsel stattfindet, aber keine gesonderte Endablesung stattgefunden hat- denn einfach durch 12 oder 365 Teilen und nach reiner Wohnzeit verteilen ist nicht zulässig. Damit könntest du ein das Heizkostenverhältniss zwischen eurem Mieter und dem Vermieter errechnen.
Schau mal das hier an http://www.energieverbraucher.…imabereinigung/site__543/ da steht einiges zur Berechnung. Da könnte man evtl doch auch die Raumtemperaturabsekung für die nicht bewohnte Zeit berücksichtigen.
Warmwasserbereitung und Grundheizung ist aber darin dann AFAIK nicht enthalten.
Ich würde aber deutlich klarstellen, das es hier um reine Kulanz des Vermieters geht, denn es ist eindeutig nicht Sache des Vermieters wann der Mieter anwesend ist -es seiden es wurde von vornherein so angekündigt und im Mietvertrag so vermerkt.