Wie auf Mahnungen vom Versandhaus reagieren ?

  • Hallo,


    heute lag die dritte Mahnung im Briefkasten.
    Zur Vorgeschichte habe mir dort Schuhe bestellt,Schuhe waren zu klein->zurückgeschickt.Nach knapp 2 Monaten kam eine Erinnerung wegen einer offenen Zahlung.Kopie vom Einlieferungsschein gemacht und zusammen mit der Erinnerung abgeschickt.Einen Monat später kam die erste Mahnung,wieder eine Kopie vom Einlieferungsschein gemacht und zusammen mit der Mahnung zurück geschickt.Dann etwas später kam die zweite Meinung,wieder eine Kopie gemacht und diesmal mit Einschreiben+Rückschein zusammen mit der Mahnung zur Post gebracht.
    Auf meine Briefe erfolgte immer keine Reaktion,so daß ich heute die dritte Mahnung bekommen habe und wenn ich nicht innerhalb sieben Tage zahle,wird es an einem Inkassounternehmen weitergeleitet.
    Wie komme ich da raus ?
    gruß lokomotive

  • Re: Wie auf Mahnungen vom Versandhaus reagieren ?


    Zitat

    Original geschrieben von Lokomotive


    Wie komme ich da raus ?

    Ehrlich gesagt ist mir nicht ganz klar, warum man da nicht spätestens nach der zweiten Mahnung mal zum Telefon greift und nachfragt.

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • angerufen noch nicht,aber in den Briefen habe ich immer die Situation geschildert und von dem Einschreiben habe ich auch die Postkarte gekriegt.
    Aber stimmt,werde morgen da anrufen.

  • Re: Re: Wie auf Mahnungen vom Versandhaus reagieren ?


    Zitat

    Original geschrieben von Christian
    Ehrlich gesagt ist mir nicht ganz klar, warum man da nicht spätestens nach der zweiten Mahnung mal zum Telefon greift und nachfragt.


    Weil es nicht notwendig und vollkommen sinnlos ist, wenn die Einschreiben nicht ordentlich bearbeiten!


    Wenn sich Firmen vollkommen unfähig anstellen, sitze ich das auch aus. Bevor nichts vom Amtsgericht kommt, ist das erstmal wurscht. Nach dem Widerspruch wieder.


    Und bestellen würde ich da sowieso nichts mehr!

  • Re: Re: Re: Wie auf Mahnungen vom Versandhaus reagieren ?


    Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm

    Weil es nicht notwendig und vollkommen sinnlos ist, wenn die Einschreiben nicht ordentlich bearbeiten!

    Mag ja sein, in dem Fall scheint das aber nicht so zu sein - persönliche Gespräche können da helfen, habe ich gehört. Außer natürlich, es geht ums Rechthaben aus Prinzip, wie Dein restliches Posting vermuten lässt:

    Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm

    Wenn sich Firmen vollkommen unfähig anstellen, sitze ich das auch aus. Bevor nichts vom Amtsgericht kommt, ist das erstmal wurscht. Nach dem Widerspruch wieder.

    Das Leben könnte ja durch ein wenig Kommunikation so einfach sein.
    Aber halt, warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? :rolleyes:



    Das erinnert mich an eine ehemals gute Freundin von mir: Die Dame ist mal auf auf einer Autobahn mit jeweils zwei Fahrspuren in jeder Richtung (Begrenzt auf 80) auf der rechten Spur hinter einem anderen Fahrer hergezockelt, der ungefähr 70 gefahren ist. Statt zu überholen, hat sie sich schrecklich aufgeregt, warum der Typ denn nicht schneller fährt.
    Auf meinen Einwand, sie könne doch einfach an ihm vorbeifahren, hat sie dann etwas gesagt wie "Das ist mir doch total egal, der soll verdammt noch mal in der richtigen Geschwindigkeit fahren". Dazu ist mir dann auch nicht mehr wirklich was eingefallen.

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Re: Re: Re: Re: Wie auf Mahnungen vom Versandhaus reagieren ?


    Zitat

    Original geschrieben von Christian
    Mag ja sein, in dem Fall scheint das aber nicht so zu sein - persönliche Gespräche können da helfen, habe ich gehört.


    Ich glaube, da träumst du ein wenig vom guten Unternehmer. Telefoniert wird hier doch nur mit meistens merkwürdigen "Call-Center-Agenten". Bei denen in der EDV ist die Rücksendung nicht eingetragen. Mehr wird da nicht passieren.
    Ein Unternehmen, dass ein Einschreiben nicht bearbeitet, ist absolut das letzte. Als Kunde habe ich so alles Notwendige getan. Anrufen würde ich da sicher nicht mehr. (Hätte ich allerdings vor dem Einschreiben+Rückschein. Insoweit hast du natürlich recht.)

  • Da muss ich ihm recht geben. Die Leute, die man insbes. bei Versandhäusern ans Telefon bekommt, arbeiten i.d.R. nicht für dieses Unternehmen direkt, und können daher zu der ganzen Mahnsache absolut nichts sagen. Abgesehen davon ist ein Telefongespräch auch nichts, was in irgendeiner Weise beweiskräftig wäre. Ein Einschreiben dagegen durchaus.


    Ich würde im vorliegenden Fall jedenfalls nicht noch weitere Zeit in irgendwelche Telefongespräche investieren. Da der TE sogar bereits per Einschreiben das Versandhaus über seinen Fehler informiert hat und die Rücksendung der Ware jederzeit belegen kann, gibt es keinerlei Anlass, hier irgend etwas zu tun. Falls sich ein Inkassounternehmen meldet, einfach das letzte Schreiben, das an das Versandhaus ging, nochmal an die schicken. Weitere Schreiben ignorieren. Wenn irgendwann ein Mahnbescheid kommt, widersprechen. Und wenns wirklich bis vors Gericht geht: Spaß dabei haben, wie das tolle große Versandhaus bzw. die Inkassobude bzw. deren Anwalt absäuft. Sowas ist eine durchaus erbauliche Erfahrung, die gemacht zu haben gar nicht so schlecht ist. :D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Und nebenbei diverse Witschaftsauskunfteien im Auge behalten, damit da nicht "versehentlich" ein Negativeintrag landet...

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Derartige Einträge sind nur bei einer unbestrittenen Forderung erlaubt. Das wissen diese Leute auch, genauso, dass bei unberechtigten Eintragungen Schadenersatzklagen drohen. Der Verbraucher ist zunehmend über diese Dinge aufgeklärt, weswegen es IMHO nur noch in Ausnahmefällen passiert, dass unberechtigte Einträge in Auskunfteien landet.


    Aber Kontrolle schadet natürlich nicht.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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