Wann kann ich Kündigen nach einer Vertagsverlängerung?

  • Hallo.


    Ich bin jetzt seit ca. 3Jahren T-Mobil Kunde. Nach 1 3/4 Jahren habe ich meinen alten Vertag Relax 50 über eine Vertagsverlängerung auf Relax 100 geändert und auch ein neues Handy bekommen. Meiner Meinung nach habe ich einen neuen Vertag mit T-Mobil in diesen Moment abgeschlossen.
    Also seit dem 17.07.2007 telefoniere ich schon über den Relax 100 Vertag. Damit ich die Kündigung nicht Vergesse habe ich jetzt schon getan:
    „Hiermit Kündige ich meinen Relax 100 Vertag zum 17.07.2009“


    Antwort von T-Mobil:
    In einem Brief von T-Mobil stand dann, dass ich erst am 14. November 2009 kündigen kann.


    Da ich das nicht kapiert habe was die in dem Brief geschrieben haben, ruf ich bei dem Kundenservice an. Dieser sagte mir das ich durch die Vertragsverlängerung zwar seit dem 17.07.2007 zwar mit Relax 100 telefoniert habe aber die Verlängerung an den vorigen Vertag angehängt wird. D.h. da ich den erst Vertag am 23.11.2005 meinen Erstvertag abgeschlossen habe kann ich erst zum 14.11.2009 kündigen.


    Meine Frage:
    Nach meiner Meinung nach hatte ich doch ab dem 17.07.2007 doch einen Neuvertag. Deswegen kann ich doch am 17.07.2009 kündigen. Oder nicht?



    Danke im Voraus
    Stefan Kiefer

  • Kann man das eventuelle umgehen. Die Frau die mir den neu Vertrag angeboten hat sagte mir das ich ab dem Zeitpunkt der Umstellung nach 24 Monaten Kündigen kann.
    Hätte mir es bestimmt besser überlegt wenn Sie das nicht gesagt hätte.


    Ist das bei jedem Anbieter so? Oder gibt es da welche die Kundenfreundlicher sind!


    Gruß
    Stefan

  • Meines wissens machen das alle 4 Anbieter so. Ich würd mir halt eine Prepaid-Karte mit automatischen Aufladen z.b. Simyo, Blau und Maxxim oder eine Karte, die man bald wieder kündigen kann, z.b. Klarmobil.

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