ZitatOriginal geschrieben von xSteveOx
...doch!!!
...
Steht auf der mitgelieferten Rechnung ein anderer Betrag als in deiner Bestellung, liegen 2 sich NICHT deckende Willenserklärungen vor und somit ist noch kein Vertrag geschlossen.
Die von Conrad abgegebene Willenserklärung die für den Vertragsschluss nötig ist, bekommst du erst mit erhalt der Rechnung.
Beim Angebot (und der zugehörigen Preisangabe) handelt es sich lediglich um eine Invitatio ad offerendum.
Ist doch Blödsinn, was du da erzählst! Du solltest dich mal näher mit dem Thema beschäftigen!
1.) Ware wurde bestellt
2.) Verkäufer fordert zur Zahlung auf
3.) Ware wird ausgeliefert
-> zu diesem Zeitpunkt wurde der Kaufvertrag geschlossen
Ob danach eine "falsche" Rechnung im Paket ist, spielt überhaupt keine Rolle!
Man kann wahrscheinlich sogar schon davon ausgehen, dass der Vertrag geschlossen wurde, wie der Verkäufer zur Zahlung aufgefordert hatte (sonst würde er ja nicht zur Zahlung auffordern!)
Hier gibt es einen interessanten Blog dazu
http://www.shopbetreiber-blog.…schluss-im-online-handel/
ZitatOriginal geschrieben von xSteveOx
In diesem Zusammenhang kannst du gerne auch mal nach "Abstraktionsprinzip" und "Rückabwicklung Zug um Zug" googlen.
:confused: :apaul: :gpaul: