...Bestellt, Bezahlt, Bestellung mit E-Mail Bestätigt, Ware mit Rechnung Erhalten...Kaufvertrag abgeschlossen...
... das €8 Nachzahlung muss entweder ein Fehler von Conrad oder Käufer sein...
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...Bestellt, Bezahlt, Bestellung mit E-Mail Bestätigt, Ware mit Rechnung Erhalten...Kaufvertrag abgeschlossen...
... das €8 Nachzahlung muss entweder ein Fehler von Conrad oder Käufer sein...
ZitatConrad macht das mit den Gutscheinen nicht weil das so liebe Menschen sind, sondern diese Aktionen sind günstiger als klassiche Werbung .
Das ist richtig!
Richtig ist aber auch, dass zu den Werbeaktionen auch Bedingungen gehören,
die Conrad selber festlegen kann und an die eine Verwendung ihrer Gutscheine geknüpft ist.
Nur geht es beim Foren-Gejammer ja eben NIE um die korrekte Verwendung von Gutscheinen
(korrekt verwendete Gutscheine wurden von Conrad IMMER aktzeptiert!).
Es geht hier um den Mißbrauch von Gutscheinen bzw. um die Nutzung,
welche den Bedingungen von Conrad widersprechen.
Das ist eben der Unterschied, ob ich einfach die "Werbung" von Conrad so
akzeptiere und nutze wie vorgesehen, oder versuche sie durch Tricks zu umgehen.
Hätte man letztens einfach den Gratisversand und die 7 Euro mitgenommen,
hätte man einen tollen Deal gemacht und niemals Probleme zu befürchten!
Ein paar Merkbefreite wollen das nicht verstehen und spielen lieber Risiko.
Wenn ihr das toll findet, seid wengisten so nett und langweilt uns nicht
ständig im Forum mit eurem Gejammer um den bösen, bösen Conrad-Shop,
der euch so gemein abzocken will
(besonders witzig, wenn man erst selber versucht hat, Conrad abzuzocken )
Zitat
Zumal dadurch auch dessen Apothekerpreise ausgeglichen werden können.
Das stimmt teilweise schon.
Aber zum Glück wird ja niemand gezwungen bei Conrad zu bestellen,
außerdem gibt es auch einige gute Angebote.
Man muß sie eben nur rechtzeitig finden :top:
ZitatOriginal geschrieben von dadash
...Bestellt, Bezahlt, Bestellung mit E-Mail Bestätigt, Ware mit Rechnung Erhalten...Kaufvertrag abgeschlossen...
Wenn der Betrag auf der mitgelieferten rechnung übereinstimmt, dann hast du recht.
Wenn nicht, dann hast du die Wahl zwischen kostenfreiem zurückschicken oder nachzahlen :flop:
ZitatOriginal geschrieben von xSteveOx
Wenn der Betrag auf der mitgelieferten rechnung übereinstimmt, dann hast du recht.
Wenn nicht, dann hast du die Wahl zwischen kostenfreiem zurückschicken oder nachzahlen :flop:
Oder Nchtstun und behalten
Also bei mir kam eine Mahnung über 8,88€ per email, die ich auch bezahlt hab. Nach ein paar Tagen (Selbes Datum wie Fälligkeit der Mahnung) kam dann ein Brief, in dem mir die 8.88e wieder gutgeschrieben wurden. Sinnlos.
ZitatOriginal geschrieben von xSteveOx
Wenn der Betrag auf der mitgelieferten rechnung übereinstimmt, dann hast du recht.
Wenn nicht, dann hast du die Wahl zwischen kostenfreiem zurückschicken oder nachzahlen :flop:
...nein!!! du hast ein oder mehrere Artikel zum festen Preis Bestellt, Bezahlt und Erhalten...wer später mehr Geld verlangt ist selbst schuld, die hatten die Bestellung wegen Irrtum stornieren müssen...beim erhalt die Ware Kaufvertrag ist abgeschlossen…
ZitatAlso bei mir kam eine Mahnung über 8,88€ per email, die ich auch bezahlt hab. Nach ein paar Tagen (Selbes Datum wie Fälligkeit der Mahnung) kam dann ein Brief, in dem mir die 8.88e wieder gutgeschrieben wurden. Sinnlos.
genau!! ...völlig sinnlos, Fehler von irgendwelcher Abteilung im Conrad....
Gibt es den Transcend V10 USB-Stick 16GB noch über irgendeine Bestellnummer für 25€ ?
ZitatOriginal geschrieben von dadash
...nein!!!
...doch!!!
Zitat aus den AGB von Conrad:
4.1 [...] Die Annahme durch Conrad Electronic SE erfolgt mit dem Erhalt der Ware durch den Kunden nach Übersendung der Ware durch Conrad Electronic SE bzw. mit Ausführung der Dienstleistung beim Kunden durch Conrad Electronic SE. Bestellt der Kunde per Internet, so wird Conrad Electronic SE den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen. Eine Vertragsannahme ist in einer Bestellbestätigung indes noch nicht zu sehen.
Steht auf der mitgelieferten Rechnung ein anderer Betrag als in deiner Bestellung, liegen 2 sich NICHT deckende Willenserklärungen vor und somit ist noch kein Vertrag geschlossen.
Die von Conrad abgegebene Willenserklärung die für den Vertragsschluss nötig ist, bekommst du erst mit erhalt der Rechnung.
Beim Angebot (und der zugehörigen Preisangabe) handelt es sich lediglich um eine Invitatio ad offerendum.
EDIT: Antwort auf den 2. Beitrag unter mir, damit es nicht zu viele OT Posts werden:
ZitatOriginal geschrieben von dadash
...so ein quatsch...verkauft ist verkauft...
Invitatio ad offerendum sagt dir nichts, oder ?
Da brauchst du noch nichtmal ein Jura Studium, das lernst du im 1. Semester im WR LK.
Und es steht ausdrücklich in den AGB von Conrad, dass der Vertrag erst mit Auslieferung zustande kommt. Wenn da dann eine Rechnung mit abweichendem Betrag beiliegt, hast du keine 2 deckungsgleichen Willenserklärungen und somit keinen Kaufvertrag.
In diesem Zusammenhang kannst du gerne auch mal nach "Abstraktionsprinzip" und "Rückabwicklung Zug um Zug" googlen.
Vielleicht verstehst du es dann.
So, jetzt hat es mich auch das erste mal erwischt, das die Cashkarte nicht im Paket drin war. Wie siehts mit Erfahrungen aus, wie Conrad damit umgeht?
ZitatOriginal geschrieben von xSteveOx
...Beim Angebot (und der zugehörigen Preisangabe) handelt es sich lediglich um eine Invitatio ad offerendum...
...so ein quatsch...verkauft ist verkauft...
ZitatSo, jetzt hat es mich auch das erste mal erwischt, das die Cashkarte nicht im Paket drin war. Wie siehts mit Erfahrungen aus, wie Conrad damit umgeht?
...warten auf nach Lieferungen...
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