ZitatOriginal geschrieben von Bosi15
Wie sieht´s denn rein rechtlich aus, wenn geliefert wird und im Paket dann eine Nachforderungsrechnung liegt ?
Dann ist dies wie ein (vollkommen) neues Angebot von Conrad an Dich zu werten.
Dh, Du bist nicht verpflichtet, die Ware zu dem Preis anzunehmen.
Vereinfacht dargestellt - unter Zugrundelegung der Conrad-AGBs (insb "Vertrag kommt erst mit Auslieferung zustande"):
A) Mit Deiner Bestellung machst Du Conrad ein Angebot, die Waren zu diesen Konditionen abzunehmen - Conrad hat nun die Wahl, Dein Angebot anzunehmen oder abzulehnen
B1) Versendet Conrad die Waren & deren "Rechnung" enthält dieselben Konditionen, ist ein gültiger Vertrag (durch zwei übereinstimmende/korrespondierende Willenserklärungen) zustande gekommen (Irrtum jetzt 'mal beiseite gelassen).
B2) Versendet Conrad & fügt eine "Rechnung" mit anderen Konditionen bei, so hat Conrad Dein Angebot ablehnt - kein Vertrag, da ja Deine Willenserklärung nicht mit der von Conrad übereinstimmt -, macht Dir aber gleichzeitig ein neues Angebot, die Ware zu diesen Konditionen abzunehmen - womit das Spiel wieder bei A) beginnt & Du jetzt die Wahl hast, anzunehmen oder abzulehnen.
Vorsicht ist aber geboten, wenn Ihr wissentlich Gutscheine kombiniert, bei denen Conrad von vorneherein eine Kombination in den Bedingungen ausgeschlossen hat.
Man kann sich imho nicht (gesichert) darauf zurückziehen, daß Conrad verpflichtet ist, sein Online-Bestell-System derart zu gestalten, daß diese Kombination nicht erzeugt werden kann.
Es gelten stets die publizierten Bedingungen des Gutscheins - und natürlich die oben ausgeführten Auswirkungen der AGBs.
Also freut Euch, wenn's klappt, aber flamed nicht 'rum, wenn Conrad sich nicht "ausnehmen" lassen will (wenn sie dazu nicht 'mal rechtlich - zB durch gültigen Vertrag - verpflichtet sind) - würdet Ihr ja umgekehrt auch nicht wollen.
Hoffe, das hilft etwas.
Regards