Wird eine Steuerrückzahlung zum Einkommen für das Kindergeld hinzugerechnet?

  • Hallo, ich stehe vor einem Problem, dessen Lösung ich nirgendwo finden kann. Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen. Fogendes: Ich werde dieses Jahr knapp 9200 Euro brutto verdienen. Da ich noch Kindergeld kriege muss ich unter der Freibetragsgrenze liegen. Ich würde netto aber nur etwa 8200 Euro verdienen und die restlichen 1000 Euro nächstes Jahr bei einer Lohnsteuerrückzahlung zurückerhalten. Besteht jetzt noch Kindergeldanspruch für mich oder nicht? Vielen Dank schon einmal für eure Antworten

  • Wird hinzugerechnet, es ist allein das Jahresnetto entscheidend (also Netto gemäß Steuerbescheid).


    Deswegen kann es sich in so einem Fall lohnen, noch paar steuerrechtlich relevante Kosten zu verursachen.

    Hier stand eine Signatur.

  • Also wird die Lonsteuerrückzahlung als Einkommen für dieses Jahr oder als Einkommen für das nächste Jahr hinzugerechnet?

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Für dieses

    Ich möchte zu Bedenken geben, daß es IMHO genau dann (an-)gerechnet wird, wenn es effektiv fliesst.
    Da die Rückzahlung erst nächstes Jahr fliesst, dürfte sie IMHO auch erst nächstes Jahr angerechnet werden, oder? :rolleyes:

    [small]Bitte keine Fragen per PN, diese gehören ins Forum, damit alle davon partizipieren können[/small]

  • Das hat damit gar nichts zu tun in diesem Fall.


    Für die Gewährung von Kindergeld ist ausschließlich das "echte" Nettoeinkommen gemäß Steuerbescheid relevant. Deswegen muß man den Steuerbescheid der Kindergeldstelle vorlegen. Ist man nur 1 Cent über dem Freibetrag, wird das Kindergeld komplett zurückgefoderdert (letzteres ist allerdings derzeit in gerichtlicher Klärung)

    Hier stand eine Signatur.

  • Das heisst also, dass ich das Kindergeld kriege ohne irgendwelche steuerlichen Absetzungen zu tätigen, wenn ich das richtig verstanden habe. Außerdem muss ich nächstes Jahr die Rückzahlung zu meinem Einkommen hinzurechnen.
    Weitere Frage: Wenn ich diesen Dezember arbeite und mir das Geld aber erst am 15.01.2009 überwiesen wird, muss ich dieses Gehalt dann für das Einkommen dieses Jahres hinzurechnen oder für nächstes Jahr?

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