1und1 hat Kündigungsbestätigung nicht beachtet

  • habe genau das selbe problem, habe den auftrag sofort wiederrufen und zum 17.09 ebenfalls diese email bekommen ,......... ist das wirklich rechtens ????


    Was kann man tun?


    "Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn 1&1 mit der Ausführung der
    Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der
    Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B.
    wenn Sie uns mit der sofortigen Bereitstellung des DSL-Anschlusses
    beauftragen etc.)."........................


  • warum sollte das nicht rechtens sin, denn die haben ja schon mit arbeiten begonnen, und du hast dem ja zugestimmt, bzw. sogar von denen gefordert (durch anklicken der Option "schnellstmögliche schaltung" oder wie das auch heisst) Da durch diesen Mausklick dein Widerrufsrecht erloschen ist kann man eigentlich nichts mehr machen.


    Das ist zwar ärgerlich aber stand sogar schon mal in der CT (vorsicht Kunde).


    Aber irgendwo in den AGB wird das schon so stehen, die liest aber leider niemand, (ich zumindest meistens auch nicht)


    Und der erhaltene Retourenschein ist keine Bestätigung für den Widerruf, das muss separat irgendwo stehen denke ich.
    Ich denke so müsste das ungefähr richtig sein.

  • Ihr werdet jetzt sagen: "Klar, da steht ja, wenn man sofort den Anschluss will, dann hat man kein Widerrufsrecht". Das ist schon richtig, aber der Text der AGB, die der Kunde ja vor der Bestellung lesen kann, klingt da schon ein wenig anders:


    12.3 Bitte beachten Sie auch folgende besonderen Hinweise:


    Wenn wir Ihnen Waren liefern, die nach Ihren Kundenspezifikationen angefertigt werden, oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder wenn Sie die Ausführung einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist selbst veranlasst haben, besteht kein Widerrufsrecht (z.B. sofortige Registrierung einer Domain nach Kundenwunsch). Weiterhin besteht kein Widerrufsrecht, wenn wir Ihnen Software auf einem Datenträger liefern und der gelieferte Datenträger von Ihnen entsiegelt wird


    Wie kann das sein? Da fehlt der entscheidene Satz. Wie kann einem solchen Unternehmen sowas passieren?. Hier wird man als Kunde für dumm verkauft [/QUOTE]


    ...wenn Sie die Ausführung einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist selbst veranlasst haben, besteht kein Widerrufsrecht...


    Wenn ich das nicht falsch verstanden haben steht das doch in deren AGB, und bedeutet, wenn du sofort etwas möchtest, hat man kein Widerrufsrecht.

  • Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    Möglich schon. Behaupten können die das, aber vor Gericht kommt keiner damit durch. Denn wie bereits erwähnt, hätten Einschreiben sonst keinerlei Bedeutung.


    Ein Einschreiben beweist nur den Zugang von etwas. Was genau dort drin war ist dadurch nicht gesichert. Die einzige Möglichkeit etwas gerichtsfest zu senden ist die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Dann wird neben dem Zugang auch der Inhalt dokumentiert.


  • ...wenn Sie die Ausführung einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist selbst veranlasst haben, besteht kein Widerrufsrecht...


    Genau da ist der Hacken, ich habe es nicht veranlasst, ich habe die wahl zwischen schnellst möglich und einem Datum. Da mir der Termin nicht wichtig ist, habe ich gesagt ich möchte die Freischaltung schnellst möglich haben.
    Nicht eine sofortige Schaltung, die Option gibt es garnicht zur Auswahl, ebenfalls ist der Auftrag noch nicht bearbeitet worden, da auch nach fast 2 Wochen noch kein Termin feststeht.
    Über das geänderte Widerrufsrecht wird man aber erst nach der Bestellung aufgeklärrt. Inzwischen habe ich übrigens die Bestätigung für einen zweiten nschluss erhalten, den ich aber nicht beauftragt habe. Es kann sich nur um einen Fehler handeln. Nun bin ich gespannt, ob mir jetzt noch ne zweite Leitung eingestellt wird.


    Andere Frage ist aber auch, wie kommen die darauf, dass ich überhaupt einen Anschluss beantragt habe. Ich meine das kann ja jeder machen und Derjenige ist dann der dumme.


    Wenn ich das nicht falsch verstanden haben steht das doch in deren AGB, und bedeutet, wenn du sofort etwas möchtest, hat man kein Widerrufsrecht. [/QUOTE]

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung
    ...wenn Sie die Ausführung einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist selbst veranlasst haben, besteht kein Widerrufsrecht...


    Genau da ist der Hacken, ich habe es nicht veranlasst, ich habe die wahl zwischen schnellst möglich und einem Datum. Da mir der Termin nicht wichtig ist, habe ich gesagt ich möchte die Freischaltung schnellst möglich haben.


    genau das ist der Fehler Du hast "schnellstmögliche Schaltung" gewählt.
    Damit beginnen die "sofort" mit der Bearbeitung. Es reicht schon wenn die nur automatisch über EDV irgendwas machen z.b. abgleich mit T-com Daten.


    Erinnere mich das so in dem Artikel in der CT vor ein paar Ausgaben gelesen zu haben.


    Aber vielleicht hast Du ja Glück und die lassen dich raus aus dem Vertrag.

  • 1und1 legt das Recht oftmals selbst aus und kommt damit ganz gut durch.


    Bei dieser Firma muss man Details beachten denn wenn alles seinen geordneten Weg geht sind beide Seiten zufrieden.



    Zahl die par Hundert Euro, nutze den Zugang und lerne daraus.


    1und1 wird dein Problem nicht im geringsten interessieren, die sitzen das aus.

  • Naja, 1&1 bekommt so eine gewisse eigendynamik. Ich habe ja einen Widerruf geschrieben und an die geschickt. Daraufhin wurde ich jetzt mit einem zweiten Anschluss belohnt, der ohne mein dazu tun eine Woche später beauftragt wurde.


    Leider ist keiner der Mitarbeiter wirklich in der Lage deutsche Worte zu lesen und zu verstehen, daher habe ich auf ein direktes Telefonat gehofft und war ein wenig überrascht, dass die Hotliner anscheinend auf dem Hamburger Hauptbahnhof tätig sind und kaum verstehen, was man denen sagt.
    Heute wurde mir zwar bestätigt, dass mein Widerrufsrecht immer noch gültig ist, aber dafür wollte man sich nochmal melden, was natürlich nicht geschah.


    Witzig ist auch, das mein Anschlusstermin nun der 15.11. ist. Hätte ich also nicht den schnellst möglichen Termin gewählt, hätte ich meinen Anschluss ab dem 28.09. erhalten können.


    Meine Frage ist jetzt natürlich noch, ob die so dreist sind und mir für den Zeitraum zwischen Bestellung Anfang September bis zum 15.11. schon die Grundgebühr berechnen. Würde mich nicht wundern, da der Vertrag bis 06.09.2010 laufen soll und nicht ab Tag der Freischaltung...

  • Zitat

    Original geschrieben von Nato
    Teltarif berichtett heute darüber.


    Gruss Nato


    Ja Danke, hab ich heute auch schon gesehen. Zeigt ja die Einstellung von 1&1 recht gut, da die nicht mal auf Anfrage Stellung nehemen. Das kennt man ja zu genüge.


    Nun sehe ich es auch nicht mehr so eng und lasse mir den Anschluss von denen auch schalten, da ich eh einen haben möchte. Dann sollen die mal ihr Glück versuchen.
    Der zweite Anschluss ist übrigens vom Tisch, die haben einen Fehler gemacht und hatten plötzlich 2 Aufträge. Nun will ich mich mal damit beschäftigen, ob die denn auch alles so liefern, wie sie versprechen.

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