1und1 hat Kündigungsbestätigung nicht beachtet

  • Hi!


    Ich hab eine DSL2000 Flatrate mit Soforteinrichtung bei 1und1 übers Internet bestellt.
    Weil ich die dann aber nicht mehr brauchte habe ich die abbestellen wollen.
    Nach vielem hin und her (u.a. 30 Euro für die Hotline) bin ich an Frau Sümann (Name geändert) aus der Verkaufsabteilung geraten.


    Die hat gesagt: Ja, kein Problem es ist ja noch nix passiert (ich hatte nur die Hardware erhalten) das lässt sich rückgängig machen.
    Ich hab gefragt ob das wirklich so geht: Ja, hat sie gesagt, das geht.
    Auf meine Frage ob sie auch nicht lügt ( die anderen Callcenteragenten haben mir echt die Taschen vollgelogen) sagte sie nein: Es ist ja noch nix passiert wir melden das ab.


    Meine Frage nach den Kosten (ich wollte ja nicht noch Strafe Zahlen) verneinte sie.
    Keine Kosten.
    Sie lässt mir das Rücksendeformular zusenden und dann war es das.


    Ich war heilfroh aus dem Vertrag raus zu sein obwohl ich ja Soforteinrichtung angeklickt habe.


    Jetzt mein Problem:


    Alles läuft weiter. Der Techniker, die Abbuchung, der erneute Technikeranruf mit dem Hinweis man wisse davon nichts und die Frau hätte kein Recht das anzunehmen. Der Telekomtechniker hat mir geraten den Anschluss nicht schalten zu lassen weil damit ja Tatsachen geschaffen werden. Jetzt Strafzahlung weil ich ja die Einzugsermächtigung zurückgezogen habe...


    Ich bin fassungslos!


    Kann man da garnichts machen?
    Ich habe vor 1 Woche per Einschreiben mit Rückschein alles nochmal geschildert....
    Keine Antwort... aber eine erneute Rechnung

  • :D:D:D:D:D


    Willkommen im Club. Ich habe ebenfalls in vollkommender geistiger Umnachtung online einen Anschluss bestellt. Klingt ja auch alles recht gut. Ich habe innerhalb von 10 Minuten einen Widerruf an die geschickt.
    Am nächsten Tag bekam ich die Auftragsbestätigung, mit Widerrufsbelehrung als PDF. Ich habe also nochmals einen Widerruf geschickt, eben an die Kundenbetreuung.
    Heute rief mich nun eine nette Mitarbeiterin an und ich dachte, die will jetzt wissen warum ich widerrufe, aber nein, sie wollte einen Freischalttermin abstimmen.
    Sie war mächtig überrascht, als ich ihr von meinen Widerrufen erzählt habe und sie wollte es vermerken. Für das Gespräch habe ich zum Glück zwei Zeugen, da ich über die Freisprechanlage im Auto gesprochen habe.


    Ich bin nun auch sehr gespannt, ob der Vorgang nun so weiter läuft und ich weitere Termine erhalte und die Hardware verschickt wird. Bisher haben die ja alles ignoriert :p

  • In eine Falle getappt?


    Eben kam ePost: Was ist das wieder für ein Trick?
    Gekündigt und Storno an die Fachabteilung weitergegeben?
    Bin ich da in eine Falle getappt?


    ----------schnipp-------------


    Den Widerruf der Einzugsermächtigung haben wir zur Kenntnis genommen.
    Ihre Entscheidung bedeutet für Sie, dass wir die 1&1 Dienstleistungen
    fristgerecht beenden. Die Vertragskündigung wird notwendig, da Sie der
    vereinbarten Zahlart "Lastschrifteinzug" widersprechen. Sie sind uns als
    1&1 Kunde sehr wichtig. Wir freuen uns, wenn Sie Ihren Widerruf bis zum
    02.10.2008 aufheben und das Vertragsverhältnis bestehen bleibt.


    Ihr weiteres Anliegen zur Stornierung haben wir zur Prüfung an die
    verantwortliche Fachabteilung weitergeleitet. Unsere Kollegen antworten
    Ihnen so schnell wie möglich.


    Bitte geben Sie uns noch etwas Zeit! Vielen Dank.
    .----------schnapp--------------



    Die Stornierung ist auch gerade, per Standartbrief, abgelehnt worden.

  • So doof es jetzt auch klingt: wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, geh zu einem Anwalt.


    Du wirst so (auch wenn du den Namen irgendeiner dubiosen Mitarbeiterin hast) nichts (mehr) erreichen - wie man sieht. Im übrigen hast du sogar noch den Beweis für deinen Widerruf in Form deines Rückscheines.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • 1und1 Beweise


    Hi


    Mein Anwalt hat mich weggeschikt. es geht ja nur um 500 Euro (20/monat) und die Gerichtsentscheidungen aus Hamburg wären an einem zu kleinen Gericht gefällt. (das mit den 14 Tagen Rückgabe für Dientleistungen)
    Was ist wenn die behaupten da war nur ein leeres Blatt drinn?
    20 Emails sind auch nicht beantwortet! von 6 Abteilungen der 1und1!


    30 Euro hab ich für eine Hotline bezahlt (1.11Euro /min/Handy) die mir eine falsche Auskunft gab...


    Ich kot** echt!

  • Toller "Anwalt"... :rolleyes:


    Du kannst natürlich auch versuchen, die Sache auszusitzen. Immerhin hast du deine Mail und dein Schreiben/den Rückschein als Beweis (warum solltest du denen ein leeres Blatt schicken wollen? Außerdem ist 1&1 in der Beweispflicht, sprich die müssen nachweisen, das die nur ein leeres Blatt bekommen haben. Und das können sie nicht. Im Umkehrschluß könntest du auch sagen, du hast als AGB nur ein leeres Blatt ausgedruckt bekommen...).


    Würde heißen: nichts bezahlen und alle Briefe von denen ungeöffnet zurückschicken (wäre natürlich doof, wenn in einem der Briefe deine Bestätigung drin ist ;)). Sollte dann mal irgendwas kommen in puncto Mahnverfahren usw. dann kannst immer noch einschreiten und dem komplett widersprechen.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Re: 1und1 Beweise


    Hallo!


    Zitat

    Original geschrieben von ert
    Was ist, wenn die behaupten, da war nur ein leeres Blatt drin?


    Ich bitte Dich. Damit kommt niemand vor einem Gericht durch. Wenn das so einfach wäre, dann wären Einschreiben mit Rückschein vollkommen wertlos. Dann würden das die Kunden nämlich genauso machen. Man bekommt von einem Inkassobüro Einschreiben und wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt, behauptet der Kunde einfach, nur ein leeres Blatt bekommen zu haben. Eine solche Aussage wäre doch Unsinn hoch drei. Sogar Abmahnungen per Email sind vor Gericht gültig. Und zwar auch dann, wenn die Abmahnung durch den Spamfilter gelöscht wird, bevor man sie liest oder der Abgemahnte behauptet, die Email sei leer oder voller Werbung gewesen und nichts von einer Abmahnung darin zu finden.


    Gruß, René

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Soviel wie da jetzt "krumm"gelaufen ist halte ich das echt für möglich.
    Die Emails mit den Beschwerden .. alle nicht beantwortet.
    Die Telefonanrufe.. immer an eine andere Abteilung verwiesen.
    Nie konnte der Mitarbeiter was entscheiden oder sagen.
    Dann die Hotline zu 1.11 Euro /min/Handy.
    Wozu machen die sowas?
    Dann die lange Warteschlange in der Hotline.
    Dann die Auskunft: Jo, Jo, alles klar sie sind raus....(natürlich ausführlicher)
    Dann die weitere Bearbeitung.
    Niemand weiss von nichts alle bearbeiten nur die Fälle.


    Aussagen wie: Herr E.. ich will ihnen Helfen, bitte bleiben sie ruhig. Sie könen bei der Stornoabteilung stornieren, die sind aber nicht per Telefon oder Fax erreichbar, da können sie nur schreiben... ( ein anderer sagte es ist die Verkaufsabteilung wo man storniert....


    Bääääääääää!


    Ist das ein grottenschlechter Service.
    Ich stehe hier mit offenem Mund und staue!
    Echt!


    Dann diese Offensichtlichen"Besprechungen mit dem Chef" wärend meines Telefonats mit dem Mitarbeiter D..... Beratungspausen, stottern, ablenkung, Fragen nach dem Chef werden rundweg abgelehnt. Das Callcenter ist auf andere weise als über die Hotline üüüüüüüüüberhaupt nicht erreichbar.... Bääääääh.


    Übrigens hat mir keine Computerstimme gesagt das eventuell jemand mithört....


    Dann hab ich mit einem Hern Dan.... und einem Herrn Bayl..... gesprochen. Eine dritte Mitarbeiterin sagte dann bei einem weiteren Anruf: Aha, Ich sehe gerade sie haben mit Herr P geredet, er schrieb.......



    WIEEEEEE? Herr P??????????


    Da war mir klar das die da gefakte Namen nutzen um nicht aufs Ma.. zu bekommen.



    Du sagst das das Unfug ist mit dem leeren Blatt?


    Ich halt das für möglich!
    Absolut!


    Ich möchte fast wetten das ich jemanden finde dem das mit 1und1 passiert ist!

  • Und was sagt uns das alles? Geiz ist eben doch nicht geil. Aber diese "Wir hassen teuer" - Generation hat es ja auch nicht anders gelernt. Ich persönlich bleibe beim rosa Riesen, auch wenn es teurer ist. Da weiss ich, welche Knöpfe ich drücken muss, um zu erreichen, was ich will. Guter Sevice kostet. Und dafür zahle ich gerne etwas mehr. In absehbarer Zeit wird Internet ohnehin sehr teuer, vor allem in Sachen IP-TV. Wenn man den PC-Zeitschriften glauben darf, dann wird es spätestens 2015 keine Flatrates mehr geben, zumindest werden youtub & Co. nicht mehr kostenlos sein.

    Zitat

    Original geschrieben von ert
    Du sagst das das Unfug ist mit dem leeren Blatt?


    Möglich schon. Behaupten können die das, aber vor Gericht kommt keiner damit durch. Denn wie bereits erwähnt, hätten Einschreiben sonst keinerlei Bedeutung.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • So, nun muss ich mal was nachreichen. Ich habe ja eine Bestellung online abgesand und danach wieder storniert. Dies wurde mir bereits telefonisch bestätigt. Nun erhielt ich heute folgende Mail:


    Sie haben uns um Stornierung Ihres Auftrages bei 1&1 gebeten.


    Bei der Beauftragung von 1&1 Doppel-FLAT 6.000 haben Sie sich für eine
    schnellstmögliche Schaltung des 1&1 Netzanschlusses entschieden. Damit
    haben Sie uns beauftragt, die Schaltung Ihrer DSL Leitung noch während
    der laufenden Frist für Ihr Widerrufsrecht sofort auszuführen.


    Wir haben daher auf Ihren Wunsch vor Ende der Widerrufsfrist mit der
    Ausführung der beauftragten Leistung begonnen und Ihren Auftrag zur
    Schaltung eines 1&1 Netzanschlusses an unsere Technologiepartner
    übermittelt. Ein Widerruf Ihres Auftrages ist daher nicht mehr möglich.
    Bitte beachten Sie dazu unsere Widerrufsbelehrung:


    "Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn 1&1 mit der Ausführung der
    Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der
    Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B.
    wenn Sie uns mit der sofortigen Bereitstellung des DSL-Anschlusses
    beauftragen etc.)."


    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass uns die Stornierung Ihres
    Auftrags nach den hier bereits getätigten Aufwendungen nicht mehr
    möglich ist.


    Mit freundlichen Grüßen




    Dabei fällt die sehr eigene Interpretation des Widerrufsrechts auf. So heißt es doch in der Widerrufsbelehrung, die einem 1&1 erst nach erfolgreicher Bestellung zusendet:


    3. Bitte beachten Sie auch folgende besondere Hinweise:
    Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn 1&1 mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. wenn Sie uns mit der sofortigen Bereitstellung des DSL-Anschlusses beauftragen etc.). Wenn wir Ihnen Waren liefern, die nach Ihren Kundenspezifikationen angefertigt werden, oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder wenn Sie die Ausführung einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist selbst veranlasst haben, besteht kein Widerrufsrecht (z.B. sofortige Registrierung einer Domain nach Kundenwunsch). Weiterhin besteht kein Widerrufsrecht, wenn wir Ihnen Software auf einem Datenträger liefern und der gelieferte Datenträger von Ihnen entsiegelt wird.


    Ihr werdet jetzt sagen: "Klar, da steht ja, wenn man sofort den Anschluss will, dann hat man kein Widerrufsrecht". Das ist schon richtig, aber der Text der AGB, die der Kunde ja vor der Bestellung lesen kann, klingt da schon ein wenig anders:


    12.3 Bitte beachten Sie auch folgende besonderen Hinweise:


    Wenn wir Ihnen Waren liefern, die nach Ihren Kundenspezifikationen angefertigt werden, oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder wenn Sie die Ausführung einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist selbst veranlasst haben, besteht kein Widerrufsrecht (z.B. sofortige Registrierung einer Domain nach Kundenwunsch). Weiterhin besteht kein Widerrufsrecht, wenn wir Ihnen Software auf einem Datenträger liefern und der gelieferte Datenträger von Ihnen entsiegelt wird


    Wie kann das sein? Da fehlt der entscheidene Satz. Wie kann einem solchen Unternehmen sowas passieren?. Hier wird man als Kunde für dumm verkauft

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