ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von kinetixzz
habe genau das selbe problem, habe den auftrag sofort wiederrufen und zum 17.09 ebenfalls diese email bekommen ,......... ist das wirklich rechtens ????
Was kann man tun?
"Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn 1&1 mit der Ausführung der
Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der
Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B.
wenn Sie uns mit der sofortigen Bereitstellung des DSL-Anschlusses
beauftragen etc.)."........................
Auf das BGH-Urteil verweisen, denn selbst ein Anruf mit der neuen Simkarte rechtfertigt noch kein Erlöschen des Widerrufrechts des Mobilfunkvertrages nach Fernabsatzgesetz. Ich sehe jedenfalls keinen unterschied zu einem Telefon&DSL-Vertrag, der unter Fernabsatz geschlossen wurde. Und mobilcom musste seine rechtswidrige Klausel im Auftragsformular mit "hiermit beantrage ich die sofortige Freischaltung und verzichte damit auf mein Widerrufsrecht" sowieso schon lange ändern....