ZitatOriginal geschrieben von prozac1
Das ganze Rechtliche "in Verzug setzen" und Mahnen bringt einem aber alles nichts, wenn der Shop nicht einlenkt. Dann geht der Spaß vor Gericht und das dauert einige Zeit, auch ist der Streitwert sehr gering.
Das Problem ist, dass du jaden Kaufvertrag widerrufen hast, folglich hast du zwar Anspruch auf Rückzahlung deines Kaufpreises, jedoch geht dir dann ein Neugerät zu subventioniertem Preis verloren, da die Vertragsverlängerung ja weiterhin Bestand hat. Natürlich kannst du jetzt über E-Plus versuchen eine Auszahlung zu bekommen.
Ansonsten könntest du noch mit dem Shop in Kontakt treten und um ein ungebrandetes Gerät bitten, sowas scheint der Shop ja anzubieten, wenn auch mit Lieferschwierigkeiten.
Das stimmt so nicht, was Du da oben schreibst!
Die Vertragsverlängerung ist nicht zur Stande gekommen, da der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat.
Der vermeintliche Händler muss in diesem Fall Eplus mitteilen, dass die Vertragsverlängerung nicht zu Stande gekommen ist.
Ich würde auch gar keinen Wert mehr auf das Handy bei diesem einen Shop legen. Wer mit solchen „Machen“ arbeitet, hat es nicht verdient, mit ehrlich verdientem Geld auch noch „Reibach“ zu machen!
Ich würde Dir immer noch die oben genannten 3 Punkte empfählen!
Lieben Gruß
as1935