Ärger mit Hausverwaltung, was tun?

  • Hallo Zusammen,


    ich hab ein riesen Problem mit meiner Hausverwaltung, und ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.


    Durch eine kurzfristige berufliche Veränderung, und einem damit verbundenen Umzug zum 01. Oktober ins Ausland musste ich meine bisherige Wohnung kündigen, die Kündigungsfrist beträgt drei Monate, sodass die Kündigung erst zum 30.11.2008 wirksam wird.


    Da ich aber nicht zwei Mieten doppelt zahlen will/kann, habe ich bei der Hausverwaltung (mit welcher ich schon erhebliche Probleme hatte [falsche Abbuchungen, falsche Nebenkostenabrechnungen, etc.]) angefragt, ob der Mietvertrag wegen des dauerhaften Umzuges in das Ausland vorzeitig aufgelöst werden kann, wenn ich einen Nachmieter finde.


    Dies wurde mir zugesagt: "Sofern Sie einen geeigneten Nachmieter finden, entlassen wir Sie gerne vorzeitig aus dem Mietvertrag".


    Mit großem Zeit- und Kostenaufwand habe ich verschiedene Anzeigen geschaltet und Nachmieter gesucht - und auch gefunden!


    Eine Ehepaar welches die Wohnung unbedingt wollte, hatte seine Unterlagen dort eingereicht und mir heute per E-Mail mitgeteilt, dass sie die Wohnung nicht mehr nehmen können, weil die Miete nun ab sofort 150 EUR mehr pro Monat kostet.


    Habt ihr eine Idee was ich hier tun kann und ob das überhaupt rechtens ist?
    Wenn diese nun einfach die Miete für den Nachmieter teurer machen, können Sie es mir ja unmöglich machen einen Nachmieter zu finden.


    Was schlagt ihr mir hier vor? Wie würde das ganze den vor Gericht aussehen?
    Ich ziehe ins Ausland, suche Nachmieter, finde diesen und dann sagt die Hausverwaltung, nein wir wollen nun einfach mehr Geld! Wäre ich dort wohnen geblieben, dann hätten diese ja auch nur den alten Mietbetrag bekommen.


    Wie beurteilt ihr die ganze Situation!


    Bin für jeden Tip dankbar!

  • Da kann man nicht machen. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Entlassung aus einem Mietvertrag bei Stellung eines Nachmieters.
    Da du wahrscheinlich nicht beweisen kannst, dass die HV dir dieses Zugeständnis gemacht hat, und dann auch noch zu den gleichen Konditionen wie bei dir, kann man vor einem Gang vor Gericht nur abraten.
    Der Vertrag zwischen der HV und dem Nachmieter ist ein völlig neuer Mietvertrag, so dass die Miete auch erhöht werden darf.

  • da kannst du absolut nichts machen. dein vermieter ist weder verpflichtet, deine interessenten zu nehmen, noch denen die gleichen konditionen zu gewähren.


    das ganze beruht allein auf ein entgegenkommen deines vermieters, wenn er aufgrund eines geeigneten nachmieters, dich aus deinem vertrag lässt. müssen tut er garnichts.

  • Hallo,


    das ist ziemlich dreißt von deiner Hausverwaltung. Ich denke, bevor du dir hier Rat holst solltest du mit einem Anwalt darüber sprechen. Ich denke, dass sich dadurch eine passende lösung finden kann.

  • d4ncer,


    willkommen im Club..
    Meine Wohnungsverwaltung nennt dies "Anpassung an den Mietspiegel".
    Wenn deine Wohnung nicht allzu gross ist versuch es doch bei einer Hochschule in deiner Umgebung (auf schwarzen Bretter oder in Fachschaftsforen falls es welche gibt) . Vllt klappt das noch. Ich drück dir die Daumen.

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
    Gelber Schnee schmeckt nicht nach Zitrone!

  • Mhm naja, ich habe eine schriftliche Zusage per E-Mail, dass Sie einen Nachmieter zustimmen, von Mieterhöhung wurde dort nichts erwähnt.


    Mit ist klar das der Vermieter einer vorzeitigen Vertragsauflösung bei Stellung eines Nachmieters nicht verpflichtet ist, aber laut diversen Google-Treffern ist das bei Härtefällen, wie Umuzg ins Ausland wohl ein bischen anders.


    Und ich meine, angenommen das geht vors Gericht. Der Richter wird sich da doch auch wunder, ich will aus dem Vertrag raus, suche jemanden der den übernimmt und die sagen dann auf einmal, nein wir wollen mehr Geld. Wäre ich dort noch weiter wohnen geblieben, dann hätten die doch auch nicht die 150 EUR mehr von mir bekommen und somit ist die Wohnung nun praktisch nicht mehr oder nur schwer vermittelbar, da keiner soviel zahlen möchte....


    :-(

  • Zitat

    Original geschrieben von qwer640
      d4ncer,


    willkommen im Club..
    Meine Wohnungsverwaltung nennt dies "Anpassung an den Mietspiegel".
    Wenn deine Wohnung nicht allzu gross ist versuch es doch bei einer Hochschule in deiner Umgebung (auf schwarzen Bretter oder in Fachschaftsforen falls es welche gibt) . Vllt klappt das noch. Ich drück dir die Daumen.


    Nunja, wäre ich weiterhin dort wohnen geblieben, dann hätten sie die Miete ja auch nicht angehoben, es ist ja nur bei dem Nachmieter jetzt so. Und ich finde eine Erhöhung um 150 EUR unverhältnismässig. Die Wohnung war vorher schon nicht billig, nun erst recht nicht mehr.

  • Zitat

    Original geschrieben von d4ncer
    Und ich finde eine Erhöhung um 150 EUR unverhältnismässig. Die Wohnung war vorher schon nicht billig, nun erst recht nicht mehr.


    Hast du alleine gewohnt? Jetzt wollen ja 2 Personen einziehen, da ist solch eine Erhöhung nichts Unübliches.

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • Mhm ja ich habe alleine dort gewohnt, jedoch wollten die Nachmieter die Wohnung nur als Zweitwohnung nutzen und weiterhin wurde die Kaltmiete, nicht die Warmiete erhöht.

  • Zitat

    Original geschrieben von d4ncer
    Mhm ja ich habe alleine dort gewohnt, jedoch wollten die Nachmieter die Wohnung nur als Zweitwohnung nutzen und weiterhin wurde die Kaltmiete, nicht die Warmiete erhöht.


    Der Hausverwaltung kann das ziemlich egal sein wie die Wohnung genutzt wird, würde mich als Vermieter auch nicht interessieren. Auch eine Erhöhung der Kaltmiete ist nicht unüblich (alles schon selbst mehrfach im Bekanntenkreis erlebt).

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

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