ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Andreas24
Also ob in diesem Fall wirklich eine Härtefallklausel greift, erscheint mir zumindest sehr fragwürdig.
Anders als bei einem Mobilfunk- oder Fitnesstudiovertrag geht es hier ja nicht um eine längere Laufzeit, sondern lediglich um ein kurzfristigen überschaubaren Zeitraum von 2 Monaten.
Da könnte man ja auch argumentieren, dass der Vermieter einen gewissen Schutz braucht, weil er mit den Einnahmen rechnen muss. Überleg Dir einfach Du wärst Vermieter und hättest eine nicht abbezahlte Wohnung, wo der Mieter Knall-auf-Fall auszieht und nicht mehr zahlt. Willst Du dann Deiner Bank sagen, sorry, aber der Mieter ist weg, jetzt kann ich Euch auch nicht mehr bezahlen???
Mal abgesehen davon, dass 2 Monatsmieten kaum den Aufwand und den Stress eines möglicherweise aussichtslosen Rechtsstreites rechtfertigen.
Ansonsten scheint mir der Brief vom Anwalt am sinnvollsten.
Da stimm ich Dir ja voll und ganz zu, aber nun war es ja so das ich gesagt habe "Hey hier ist ein Nachmieter, der übernimmt meine Wohnung" und der hätte die Wohnung ja auch zu dem Mietpreis übernommen, jedoch wollte die Hausverwaltung nun mehr Kohle haben! Aus meiner Sicht ist das reine Schikane, weil es bisher schon ein angespanntes Verhältnis gab...
Ich habe schon mit diesen eine Übergabe der Wohnung zum 29.09 vereinbart, wo ich die Schlüssel und alles übergebe.