Ärger mit Hausverwaltung, was tun?

  • du musst dir klar machen, daß selbst wenn du jemanden findest, der die 150,- mehr bezahlt, der vermieter deinem vorschlag nicht zustimmen muss!
    die vermieter suchen sich ihre mieter schon genauer aus, da reicht es nicht jemanden zu finden der bereit ist, die wohnung zu bezahlen. du kannst niemals verlangen, dass du deinem vermieter vorschreibst, wer in seiner wohnung wohnt und schon garnicht zu welchen konditionen??!!
    dein vermieter kann nichts dafür, daß du plötzlich ins ausland willst.

  • versuch mal den umweg über untermietverhältniss, ansonsten hilft in dem fall wohl nicht viel, da die zeit knapp ist..


    wenn du im rechtsschutz oder mieterbund bist, vllt kannste dich da beraten lassen - ansonsten vllt noch die verbraucherzentrale...



    edit:
    hab ein bisschen gegoogelt:
    http://www.internetratgeber-re…hmietergestellung/nma.htm


    "Versucht der Vermieter die Nachmietergestellung dadurch zu verhindern, dass er eine erhebliche Mieterhöhung vom Nachmieter fordert und selbst durch die Einschaltung von Maklern kein entsprechender Mietinteressent zu finden ist, so ist dies ebenfalls unzulässig."

  • Mhm ja, das ist mir schon klar.


    Laut einem ähnlich gelagerten Fall:


    http://www.frag-einen-anwalt.d…-ins-Ausland__f16566.html


    Dort beurteilt ein Rechtsanwalt die Situation wie folgt:


    Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht Ihnen nicht zu. Allerdings können Sie sich aufgrund des berufsbedingten Wechsels ins Ausland unter Umständen mit Erfolg auf eine unzumutbare Härte berufen (siehe oben), wenn Sie zusätzlich einen geeigneten Ersatzmieter stellen. Der Vermieter ist zwar nicht verpflichtet, mit dem Ersatzmieter den Vertrag zu schließen, der Mieter gilt aber als aus dem Vertrag entlassen zu dem Zeitpunkt, zu dem der Nachmieter abschlussbereit wäre.



    Mir ist klar, dass das ganze eine wackelige Angelegenheit ist, aber einen Gerichtsprozess stellt doch einen viel größeres Risiko da.


    Würdet ihr:


    - der Hausverwaltung schreiben und mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung drohen, bei der die Erfolgsaussichten aufgrund der gegebenen besonderen Härte nicht aussichtslos sind und darum um vorzeitige Aufhebung und Akzeptanz eines Nachmieters zu gleichen Konditionen bitten


    oder


    - direkt einen RA aufsuchen und dieser denen schreiben lassen


    Mir sitzt so langsam auch die Zeit im Nacken, am 01.10.2008 bin ich weg!

  • ... aus Vermietersicht natürlich unheimlich verlockend:


    Zum einen haben sie Deine Miete sicher - zum anderen haben sie Dich, der sich die Mühe macht einen vorzeitigen Nachmieter zu finden und auf diesem Wege zugleich einen Zeithorizont von gut 2,5 Monaten auszuloten, ob sie die Wohnung auch zu einem höheren Preis loswerden können.


    Wenn Du jemanden findest, gut für Dich und die Verwaltung.
    Findest Du keinen, dann geht sie halt eben zum alten Mietpreis erst im Dezember an wen anders weg. Pech für Dich und für die Verwaltung bleibt alles beim alten

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Zitat

    Original geschrieben von d4ncer
    Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht Ihnen nicht zu. Allerdings können Sie sich aufgrund des berufsbedingten Wechsels ins Ausland unter Umständen mit Erfolg auf eine unzumutbare Härte berufen (siehe oben), wenn Sie zusätzlich einen geeigneten Ersatzmieter stellen. Der Vermieter ist zwar nicht verpflichtet, mit dem Ersatzmieter den Vertrag zu schließen, der Mieter gilt aber als aus dem Vertrag entlassen zu dem Zeitpunkt, zu dem der Nachmieter abschlussbereit wäre.


    Wurdest Du versetzt und damit zum Umzug "gezwungen" oder war es eine rein freiwillige Entscheidung? Denn wenn Du das aus eigenen Stücken getan hast kannst Du Dich nicht auf unzumutbare Härte berufen (da Du diese ja selbst verursacht hast), schließlich hast Du gewusst das Du eine Wohnung mit einer entsprechenden Kündigungsfrist hast.


    Das funktioniert nur in Fällen in denen man selber nichts dafür kann, eben wenn der AG einen versetzt oder man bspw. aus der Arbeitslosigkeit wieder die Chance auf einen Job hätte.

  • Nein, die Sache ging vom Arbeitgeber aus, welcher dies so wollte, jedoch hat man mich nicht mit vorgehaltener Pistole dazu gezwungen ;-)

  • Was auch noch eine Idee wäre, die Wohnung unterzuvermieten (vorausgesetzt du darfst das).


    Ziehe die Kündigung der Wohnung zurück, und suche dir Untermieter.


    Kündigen kannst du dann immer noch.


    Oder aber du hast sowieso vor, nur zeitlich begrenzt ins Ausland zu gehen, dann hättest du auch gleich wieder eine Wohnung wenn du zurückkommst.

    Gruß, lazybee

  • Zitat

    Original geschrieben von d4ncer
    Nein, die Sache ging vom Arbeitgeber aus, welcher dies so wollte, jedoch hat man mich nicht mit vorgehaltener Pistole dazu gezwungen ;-)


    Dann bitte doch einfach Deinen Arbeitgeber freundlich, die Miete zu tragen oder sich zumindest daran zu beteiligen. Fragen kann man ja mal...

  • Also ob in diesem Fall wirklich eine Härtefallklausel greift, erscheint mir zumindest sehr fragwürdig.


    Anders als bei einem Mobilfunk- oder Fitnesstudiovertrag geht es hier ja nicht um eine längere Laufzeit, sondern lediglich um ein kurzfristigen überschaubaren Zeitraum von 2 Monaten.


    Da könnte man ja auch argumentieren, dass der Vermieter einen gewissen Schutz braucht, weil er mit den Einnahmen rechnen muss. Überleg Dir einfach Du wärst Vermieter und hättest eine nicht abbezahlte Wohnung, wo der Mieter Knall-auf-Fall auszieht und nicht mehr zahlt. Willst Du dann Deiner Bank sagen, sorry, aber der Mieter ist weg, jetzt kann ich Euch auch nicht mehr bezahlen???


    Mal abgesehen davon, dass 2 Monatsmieten kaum den Aufwand und den Stress eines möglicherweise aussichtslosen Rechtsstreites rechtfertigen.


    Ansonsten scheint mir der Brief vom Anwalt am sinnvollsten.

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Zitat

    Original geschrieben von d4ncer
    Nein, die Sache ging vom Arbeitgeber aus, welcher dies so wollte, jedoch hat man mich nicht mit vorgehaltener Pistole dazu gezwungen ;-)


    Solange Du da selber noch das letzte Wort also "Ja" oder "Nein" hattest und es nicht geheißen hat: So Herr XY in drei Wochen dürfen sie in der Schweiz arbeiten oder gar nicht mehr....
    wird das mit der unzumutbaren Härte nichts. Da würde das Gericht (zu recht) drauf verweisen, dass das dann Dein Problem bzw. eine Sache zwischen Dir und Deinem AG ist die der VM nun deswegen aber nicht ausbaden muss.


    Frag doch mal beim AG (da der es ja forciert hat) ob es nicht einen entsprechenden Übergangszuschuss für die 2-3 Monate gibt, dass wäre das einfachste.

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