ZitatDamit wird eine generelle Erlaubnis zur Nutzung von Kopien im nicht-öffentlichen Bereich verneint.
Da hat ein übereifriger Jurastudent in der Wikipedia herumgeschmiert
Nicht immer bedeutet das Fehlen einer ausdrücklichen Erlaubnis, dass man etwas bestimmtes nicht tun darf.
Das Zeitalter der höfischen Unbedenklichkeitsbescheiningungen am Hofe König Ludwigs des Wamperten ist hoffentlich vorbei
Und überhaupt, was bedeutet hier "Nutzung" im Gegensatz zu "Anfertigung"?
Wenn das Anfertigen durch den Inhaber nicht verboten ist, dann darf zumindest der Inhaber auch entscheiden was er (erlaubterweise) mit den Kopien macht ..
Im übrigen gebe ich dir durchaus recht, dass man mit dem eilfertigen Anfertigen solcher Kopien zurückhaltend sein sollte bzw. im Sinne der Datensparsamkeit nicht jeden Unfug mitmachen soll. Nur, wenn es einem legitimen Zweck dient und das Leben erleichtert- warum soll man es dann nicht tun dürfen?