Hallo liebe TTler.
Ich habe ein Jahr bei einer großen deutschen Bank gearbeitet. Meine "Ausbildung" für meinen Aufgabenbereich konnte ich um einen Monat verkürzen.
Nach meiner Kündigung habe ich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten mit dem ich inhaltich soweit zufrieden bin.
Leider ist nicht erwähnt, dass ich meine Ausbildung verkürzt habe.
Ich empfinde diesen Punkt aber als relativ wichtig da somit meine schnelle Auffasungsgabe hervor gehoben wird.
Diesen Wunsch habe ich der Personalabteilung mitgeteilt.
Folgende Antwort erhielt ich:
Hallo Herr XXX,
eine Änderung werden wir nicht mehr vornehmen.
Viele Grüße
XXX
Kurz und knapp würd ich sagen. Eine Begründung habe ich telefonisch erfragen wollen, aber die einzige Aussage war, dass es nicht verändert wird, da es inhaltlich nicht falsch ist.
Gibt es ein Urteil auf das ich mich beziehen kann? Hat jemand Erfahrungen mit so etwas?
Im Internet habe ich folgenden Fall gefunden: (BAG, Urteil v. 12.8.2008, 9 AZR 632/07).
....Fehlt in einem Zeugnis eine für bestimmte Branchen und Berufsgruppen übliche Formulierung – etwa die Hervorhebung der Belastbarkeit in Stresssituationen – und gibt es dafür keine sachliche Rechtfertigung, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Ergänzung.....
Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Viele Grüße,
Marc