Kündigung innerhalb eines Krankenscheins?

  • Sicher alles nicht die "feine" Art von Deinem Chef!
    Aber sicher alles auch nicht so leicht für ihn - gerade wenn Du der einzige Angestellte bist, es nicht so gut läuft mit der Firma fällt es ihm vielleicht schwer mit Dir darüber zu reden und wollte einfach nur den einfacheren Weg per Brief wählen.
    Gerade wenn es ein Zweimann Handwerksbetrieb ist wird Dein Chef nicht so viel Ahnung von der rechtlichen Sache habe und es ist vielleicht gar nicht böre gemeint.



    Um noch mal ein weiteres Thema zur Sprache zu bringen:
    Sehe ich es richtig, dass Dir der komplette Jahresurlaub zusteht, da Du nach dem 31.06 gekündigt wurdest?

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Hast Du denn überhaupt eine 6 monatige Probezeit lt. Arbeitsvertrag? Ist eigentlich eher unüblich jemandem der im eigenen Haus die Ausbildung gemacht hat (und damit ja schon die erste Probezeit hinter sich) noch mal volle 6 Monate reinzudürcken.


    Unüblich ja, aber sie steht drin.


    Zitat

    Original geschrieben von benny bennz
    Aber sicher alles auch nicht so leicht für ihn - gerade wenn Du der einzige Angestellte bist, es nicht so gut läuft mit der Firma fällt es ihm vielleicht schwer mit Dir darüber zu reden... und wollte einfach nur den einfacheren Weg per Brief wählen.
    Gerade wenn es ein Zweimann Handwerksbetrieb ist wird Dein Chef nicht so viel Ahnung von der rechtlichen Sache habe und es ist vielleicht gar nicht böre gemeint.


    Glaube ich ihm sogar dass es ihm nicht leicht fällt mit mir darüber zu reden, aber so etwas sollte man von einem erwachsenen Menschen doch erwarten können.
    Außerdem weiss er 100% sicher mit der rechtlichen Seite Bescheid. Ich denke er wollte es einfach mal versuchen ob ich ihm die "Frist" durchgehen lasse. Ist auch kein Handwerksbetrieb sondern eine ganz andere Branche.


    Zitat

    Um noch mal ein weiteres Thema zur Sprache zu bringen:
    Sehe ich es richtig, dass Dir der komplette Jahresurlaub zusteht, da Du nach dem 31.06 gekündigt wurdest?


    Ich weiss jetzt nicht auf was Du hier hinaus willst. Ich arbeite erst seit 3 Monaten als Angestellter, und vorher war ich eben Azubi. Wird der zustehende Urlaub nicht pro Monat anteilig gerechnet?

  • Achtung, keine Rechtsberatung:
    Du kannst natürlich während deiner AU-Phase gekündigt werden - das schützt nicht.
    Wenn es sich um einen kleinen Betrieb handelt (idR unter 10 MA), dann gilt der bekannte Kündigungsschutz nur bedingt. Auch wenn in deinem Vertrag steht, dass die Kündigung gem. gesetzl. Regelung erfolgen muss, heisst das nicht, dass du einen Kündigungsschutz (z.B. gem. Sozialauswahl) hast.
    Sofern du in der Probezeit bist, kannst du nach gesetzl. Regelung mit 2 Wochen zum Monatsende bzw. 2 Wochen zur Monatsmitte entlassen werden.


    Wichtig ist, wenn du Krank bist, während du Arbeitslos wirst, musst du dich an deine Krankenkasse wenden! Das Arbeitsamt ist erst nach Genesung zuständig. Die Krankenkasse bezahlt auch einen höheren Satz als die Agentur für Arbeit. Jedoch musst du in so einem Fall in der Regel relativ schnell zum MDK.


    Du wirst, so denke ich, Anspruch auf den Jahrsurlaub haben. Es wird allgemein von der Betriebszugehörigkeit in dem entsprechenden Jahr ausgegangen wenn ich mich nicht irre..


    Hintergründe:
    http://bundesrecht.juris.de/kschg/index.html
    http://bundesrecht.juris.de/arbzg/index.html
    http://bundesrecht.juris.de/burlg/index.html
    §§611 ff. BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/611.html)

    Das einzige Wichtige im Leben sind die Spuren von Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir ungefragt weggehen und Abschied nehmen müssen.

  • Eine Sache noch, ich würde gerne wissen ob ich Anspruch auf Arbeitslosengeld I (also das "normale") habe. Dafür muss man ja 12 Monate beitragspflichtig gearbeitet haben. Ich dachte zuerst, dass man nur in der Zeit nach der Ausbildung Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlt. Aber ich glaube das war auch während meiner Ausbildung schon so.


    Auf dem Lohnzettel stehen auch folgende Abzüge:


    KV-Abzug
    RV-Abzug
    AV-Abzug



    KV müsste Krankenversicherung sein, RV dann Rentenversicherung und AV die Arbeitslosenversicherung. Also wäre dann der Fall gegeben dass ich lange genug Beiträge zahle und auch ein Anrecht auf Arbeitslosengeld habe. Sehe ich das richtig, oder steht das "AV-Abzug" für etwas anderes?

  • Zitat

    Original geschrieben von zerocool08
    Eine Sache noch, ich würde gerne wissen ob ich Anspruch auf Arbeitslosengeld I (also das "normale") habe. Dafür muss man ja 12 Monate beitragspflichtig gearbeitet haben.


    Um ALG I zu bekommen musst Du 2 Jahre bzw. 24 Monte in einem beitragspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben, wobei die Zeit der Ausbildung auch dazu zählt.
    Das gemeine an der Geschichte ist, dass auch Deine Ausbildungsvergütung mit in die Berechnung des ALG einbezogen wird. Wenn es ganz blöd läuft würdest Du weniger ALG I als ALG II bekommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Wenn es ganz blöd läuft würdest Du weniger ALG I als ALG II bekommen.


    Natürlich würde die Differenz dann von der ARGE übernommen! ;)
    Und somit wäre diese dann auch insgesamt für ihn zuständig, trotz des Anspruches auf ALG I!

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Da ich während der Ausbildung nicht viel verdient habe ist das wohl der Fall. Aber das kann doch irgendwo nicht sein, dass ich da weniger ALG I bekommen soll als ich Hartz 4 bekommen würde. Gibt es da nicht irgendeine Ausnahmeregelung? Das ist doch ein sehr schlechter Scherz!!


    Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Natürlich würde die Differenz dann von der ARGE übernommen! ;)
    Und somit wäre diese dann auch insgesamt für ihn zuständig, trotz des Anspruches auf ALG I!


    Das musst Du mir bitte erklären.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Wenn Dein ALG I Anspruch unter der ALG II Grenze ist wird das ALG I bis dahin aufgestockt, aber mehr als den Regelsatz (345 €?) wird es dann eben nicht geben.


    OK, soweit verstanden.
    Allerdings wenn dies so gehandhabt wird, falle ich dann dafür auch unter die Bedingungen von Hartz 4, oder bekomme ich wenn ich Anspruch auf ALG I habe (was der Fall ist) automatisch immer mindestens den Satz von Hartz 4 wenn mein ALG I Anspruch darunter liegen würde (was ja der Fall ist)?

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Um ALG I zu bekommen musst Du 2 Jahre bzw. 24 Monte in einem beitragspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben, wobei die Zeit der Ausbildung auch dazu zählt.
    Das gemeine an der Geschichte ist, dass auch Deine Ausbildungsvergütung mit in die Berechnung des ALG einbezogen wird. Wenn es ganz blöd läuft würdest Du weniger ALG I als ALG II bekommen.


    Das ist so nicht ganz richtig.. Er muss innerhalb der letzten 3 Jahre insgesamt 1 Jahr entsprechend angestellt gewesen sein. Die Azubizeit gehört dazu.. Geld gibts nach dem Durchschnitt der letzten 6 Monate. Ggfs. gibts extra ALG2 oÄ.

    Das einzige Wichtige im Leben sind die Spuren von Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir ungefragt weggehen und Abschied nehmen müssen.

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