Kündigung innerhalb eines Krankenscheins?

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Stimmt da war ich nicht ganz up to date, allerdings beträgt die Rahmenfrist nach § 124 SGB doch 2 Jahre oder nicht?


    Oh, stimmt - da war ich nicht mehr ganz aktuell dran.


    Wichtig: Krankengeldbezug, worauf der TE nach Vertragsende bei fortbestehen der AU idR hat, wirkt sich auch auf die Anwartschaft aus. Dieses wird von der AfA dann nach Brutto gerechnet und eingerechnet in den 6-Monatsschnitt.


    -->

    Zitat

    Die Anwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und der eingetretenen Arbeitslosigkeit, der so genannten Rahmenfrist, mindestens zwölf Monate (das sind 360 Kalendertage, weil der Monat zu 30 Tagen gerechnet wird) in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, gegebenenfalls Krankengeldbezug und andere) gestanden haben.


    Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/n…in/Anwartschaftszeit.html

    Das einzige Wichtige im Leben sind die Spuren von Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir ungefragt weggehen und Abschied nehmen müssen.

  • Generell wird das ALG I zwar nach dem 10-Monate-Nettodurschnitt berechnet, aber ich denke das in deinem Fall nur der Durchschnitt der Zeit, in die du als Angestellter tätig warst berechnet werden.


    Denn sogar bei Leuten die nach der Ausbildung nicht übernommen werden und nicht gleich nen neuen Job finden dient nicht die Ausbildungsvergütung als Berechnungsgrundlage, sondern 70% des Tariflohns im jeweiligen Beruf. Das ist zwar meist schlechter als wenn nach nem wirklichen Gehalt berechnet wird, aber besser als wenn nach der Ausbildungsvergütung berechnet werden würde.

  • Allgemein aller Thesen, ist es aber unabdingbar heute zum Arbeitsamt zu gehen und sich zu melden.


    Egal ob die Kündigung schon wirksam oder Du eine rechtswirksame in den nächsten Tagen bekommst. Zu spät sollte man dort nie vorbeischauen...

    thalabel

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Generell wird das ALG I zwar nach dem 10-Monate-Nettodurschnitt berechnet, aber ich denke das in deinem Fall nur der Durchschnitt der Zeit, in die du als Angestellter tätig warst berechnet werden.


    Denn sogar bei Leuten die nach der Ausbildung nicht übernommen werden und nicht gleich nen neuen Job finden dient nicht die Ausbildungsvergütung als Berechnungsgrundlage, sondern 70% des Tariflohns im jeweiligen Beruf. Das ist zwar meist schlechter als wenn nach nem wirklichen Gehalt berechnet wird, aber besser als wenn nach der Ausbildungsvergütung berechnet werden würde.


    Das ist nicht mehr so.. Bei meiner Freundin haben Sie es im Juli nur noch nach dem Durchschnitt gemacht und damit haben 5 Monate Ausbildung alles runtergezogen..


    Zitat

    Original geschrieben von thalabel
    Allgemein aller Thesen, ist es aber unabdingbar heute zum Arbeitsamt zu gehen und sich zu melden.


    Egal ob die Kündigung schon wirksam oder Du eine rechtswirksame in den nächsten Tagen bekommst. Zu spät sollte man dort nie vorbeischauen...


    Wenn er aktuell AU ist, dann die Bescheinigung weiterführen lassen solange medizinisch iO und mit der Krankenkasse in Verbindung setzen. Am ersten Tag der offz. Genesung geht es dann zum Arbeitsamt. Vorher nicht! Die machen dann eh nix..

    Das einzige Wichtige im Leben sind die Spuren von Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir ungefragt weggehen und Abschied nehmen müssen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jeff02
    Wenn er aktuell AU ist, dann die Bescheinigung weiterführen lassen solange medizinisch iO und mit der Krankenkasse in Verbindung setzen. Am ersten Tag der offz. Genesung geht es dann zum Arbeitsamt. Vorher nicht! Die machen dann eh nix..


    Deswegen auch melden und nicht Leistungen beantragen, siehe mein Posting...


    Generell sind die Sperrfristen nicht zulässig, nur meist wissen das nicht einmal die Leute die bei der Agentur arbeiten...

    thalabel

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