Kündigung innerhalb eines Krankenscheins?

  • Hallo,


    ich habe meine Ausbildung bei einer Firma gemacht und wurde im Anschluss daran von dieser Firma übernommen. Ich war in der ganzen Zeit noch nie krank (das nur mal am Rande).


    Nun habe ich durch einen kleinen Eingriff 3 Wochen Krankenschein gehabt, und habe heute in der 4. Woche (und letzten Woche) eine betriebsbedingte Kündigung bekommen. Die Kündigung war zwar absehbar weil die Firma (kleiner Betrieb) starke finanzielle Probleme hat und mein ehemaliger Chef jetzt versucht die Firma alleine irgendwie zu retten weil er keine Mitarbeiter mehr bezahlen kann.


    Ich habe für die Kündigung an sich ein gewisses Maß an Verständnis da sie absehbar war und es der Firma schon jahrelang nicht so gut geht.


    Was mich aber sehr geärgert hat war die Tatsache dass ich ohne einen Anruf oder sowas erst einmal den Brief mit der Kündigung bekommen habe, und das obwohl wir ein gutes Verhältnis zueinander hatten, schon früher zum Beginn der Ausbildung. Hätte da wirklich was anderes erwartet.


    Aber auf was ich eigentlich hinaus will, soviel ich weiss darf man jemand doch nicht im Krankenschein kündigen, so dass die Kündigungsfrist erst mit Ablauf des Krankenscheins anfangen würde zu laufen. Denn ich habe heute den Brief bekommen und wurde "form und fristgerecht zum 10.09.2008 gekündigt". Was ja morgen wäre. Keine Ahnung an welcher "Frist" er sich da orientiert hat, aber das ist ja so schon mal auf keinen Fall in Ordnung.


    In meinem Arbeitsvertrag steht dass die gesetzlichen Bestimmungen gelten, bin ich also richtig informiert dass er die 2 Wochen Frist mit Ablauf des Krankenscheines einhalten muss. Oder gibt es irgendeine Ausnahmeregelung mit der er sich da raus reden kann?

  • Wenn da als Datum wirklich der 10.09. als Kündigungstermin drinsteht, dann ist die Kündigung schon allein deswegen nichtig, weil er Dich natürlich nicht heute zum morgigen Tag kündigen kann.


    Die gesetzliche Kündigungsfrist in Deinem Fall beträgt 1 Monat zum Monatsende, er kann Dich also zum 31.10.2008 kündigen. Ein Tarifvertrag, in dem eine andere Kündigungsfrist geregelt wäre, gibt es ja offenbar nicht, und selbst wenn, stünde in diesem sicherlich nicht drin, dass die Kündigungsfrist einen Tag beträgt. :D


    Wie es bei Krankschreibungen aussieht, weiß ich jetzt nicht, aber wie gesagt - bereits aufgrund der o.g. Formalie dürfte die Kündigung unwirksam sein.


    Selbst wenn Du dort nicht weiterarbeiten willst, solltest Du der Kündigung natürlich trotzdem widersprechen, um dem Arbeitgeber klar zu machen, dass er Dir zumindest noch bis Ende Oktober Lohn zu zahlen hat.


    PS: Warum legt man sich wegen sowas einen Zweitaccount zu? Ist doch nun keine Schande... :confused:

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Hi.


    Wenn du weniger als 2 Jahre (und dazu zählt die Ausbildung nicht) im Betrieb beschäftigt ist, könnte auch zum 15. des Monats mit 4 Wochen Frist gekündigt werden. Eine Kündigung zum 10. und dann ohne Einhaltung jeglicher Fristen ist eh hinfällig.


    MfG Kai

  • Zitat


    Dieser Satz


    Zitat

    Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Arbeitsplatz weggefallen ist und kein anderer Arbeitnehmer sozial schutzbedürfiger ist.


    ist doch genau verkehrt herum, oder? Der AG muss nachweisen, DASS ein anderer AN sozial schutzbedürftiger ist und nicht andersherum. Oder stehe ich auf dem Schlauch?

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • es hört sich hier nach einer sehr kleinen Firma an (< 10 Arbeitnehmer). Von daher gelten die normalen Kündigungsschutzbedingungen eh nicht (Sozialauswahl usw.).
    So gilt IMHO nur die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist, da muss man halt nachschauen was im Vertrag steht, bzw. ob die gesetzlichen Bestimmungen gelten.



    Grüße

  • Zitat

    Original geschrieben von aikhoch
    es hört sich hier nach einer sehr kleinen Firma an (< 10 Arbeitnehmer). Von daher gelten die normalen Kündigungsschutzbedingungen eh nicht (Sozialauswahl usw.).
    So gilt IMHO nur die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist, da muss man halt nachschauen was im Vertrag steht, bzw. ob die gesetzlichen Bestimmungen gelten.


    Schau mal hier:

    Zitat

    Original geschrieben von zerocool08
    In meinem Arbeitsvertrag steht dass die gesetzlichen Bestimmungen gelten


    ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Wenn da als Datum wirklich der 10.09. als Kündigungstermin drinsteht, dann ist die Kündigung schon allein deswegen nichtig, weil er Dich natürlich nicht heute zum morgigen Tag kündigen kann.


    Abgesehen von der Dreistigkeit (es steht wirklich so drin!) war mir das sowieso bewusst dass das so nicht gelten kann. Ich rede nächste Woche persönlich mit ihm und mache ihm das auch klar.



    Zitat

    Die gesetzliche Kündigungsfrist in Deinem Fall beträgt 1 Monat zum Monatsende, er kann Dich also zum 31.10.2008 kündigen.


    Ich denke das stimmt nicht ganz, denn hier steht bei Punkt 3 dass die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit 2 Wochen beträgt. Und es sind noch keine 6 Monate seit meiner Übernahme vergangen.



    Zitat

    Selbst wenn Du dort nicht weiterarbeiten willst, solltest Du der Kündigung natürlich trotzdem widersprechen, um dem Arbeitgeber klar zu machen, dass er Dir zumindest noch bis Ende Oktober Lohn zu zahlen hat.


    Ich hatte vor das alles Anfang nächster Woche mit ihm zu besprechen und ihm auch klar zu machen dass es so nicht geht.



    Zitat

    PS: Warum legt man sich wegen sowas einen Zweitaccount zu? Ist doch nun keine Schande... :confused:


    Sicher ist das keine Schande, kann ja schliesslich nichts dafür. Allerdings bin ich hier und auch in sehr vielen anderen Foren unter dem gleichen Nickname aktiv. Und mit Hilfe von Google, dem Nickname und ein kleines bisschen Arbeit kann man durchaus mehr über mich heraus finden als mir in diesem Fall lieb ist. Ein bisschen Anonymität schadet nie.


    Zitat

    Original geschrieben von aikhoch
    es hört sich hier nach einer sehr kleinen Firma an (< 10 Arbeitnehmer).


    Korrekt, eine sehr kleine Firma, mit aktuell nur mir als (ehemaligen) Festangestellten.

  • Zitat

    Original geschrieben von zerocool08
    Ich denke das stimmt nicht ganz, denn hier steht bei Punkt 3 dass die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit 2 Wochen beträgt. Und es sind noch keine 6 Monate seit meiner Übernahme vergangen.


    Hast Du denn überhaupt eine 6 monatige Probezeit lt. Arbeitsvertrag? Ist eigentlich eher unüblich jemandem der im eigenen Haus die Ausbildung gemacht hat (und damit ja schon die erste Probezeit hinter sich) noch mal volle 6 Monate reinzudürcken.

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