Habe Sühnetermin, was kommt auf mich zu ??

  • Hallo,


    also der Typ will von mir konkret 382.-€ haben. 300.-€ für seine Rechtsanwaltkosten u. 82.-€ für die Sühnestelle.


    War bereit ihm die hälfte vom Betrag zu zahlen, aber er war damit leider nicht Einverstanden.


    Den vollen Betrag werde ich ihm nicht zahlen.


    Dann müssen wir halt das Ganze vorm Gericht austragen.

  • wenn Dich da das "Arschloch" mal nicht teurer zu stehen kommt...

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Das fürchte ich wohl auch!


    Da du die Beleidigung ausgesprochen hast wirst du sehr wahrscheinlich verlieren vor Gericht.


    Dann hast du den Anwalt, dessen Kosten durch die Verhandlung noch höher werden, die Kosten des Sühnetermins, die Gerichtskosten, eventuell eine Strafe sowie wohlmöglich ein Schmerzensgeld zu zahlen.


    Wäge es vorher ab!

  • mal ne frage, du sagst, du hast eine rechtsschutz, warum rufst du da nicht einfach mal an? ich hatte auch schonmal 2 rechtliche fragen, diese konnten am telefon geklärt werden.

    " Es ist besser, für das was man ist, gehasst; als das was man nicht ist, geliebt zu werden."

  • Zitat

    Original geschrieben von hurgh
    mal ne frage, du sagst, du hast eine rechtsschutz, warum rufst du da nicht einfach mal an? ich hatte auch schonmal 2 rechtliche fragen, diese konnten am telefon geklärt werden.


    Kumpel von mir ist Anwalt u. er fand das ganze irgendwie seltsam, weil der Anwalt vom Gegner mich normalerweise anschreiben müßte. Also er muß mir "schriftlich" die Beleidigung vorwerfen u. dann kann ich das ganze evtl. Anfechten oder so. Aber in diesem Fall wurde ich nur von der Städtischen Sühnestelle vorgeladen. Die müßten mir das Schreiben vom Anwalt mitteilen, was Sie eigentlich nicht gemacht haben.


    Muß wahrscheinlich Kumpel als meinen Anwaltlichen Vertreter beauftragen. Ohne Anwalt würde ich hier auf ein offenes Messer zulaufen.

  • Rechtsschutz greift nicht bei selbst begangenen Straftaten. Ausnahme ist die VerkehrsRS, sie springt bei vorgeworfenen Verkehrs-Straftaten ein.

    Let the young fight the wars.

  • Zitat

    Original geschrieben von lukke
    ... jeder der wo :cool: ihn kennt, will mit ihm nichts zutun haben (außer seiner Ostdeutschen Kameraden...


    immer diese bösen Ossis...
    Sry :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Doc-b
    Rechtsschutz greift nicht bei selbst begangenen Straftaten. Ausnahme ist die VerkehrsRS, sie springt bei vorgeworfenen Verkehrs-Straftaten ein.


    ... solange kein Vorsatz vorliegt. Denn bei Vorsatz zahlt auch keine RS bei Verkehrsstraftaten ;)


    Gruß,
    Loyo

  • Zitat

    Original geschrieben von lukke


    Dann müssen wir halt das Ganze vorm Gericht austragen.


    Du riskierst eine Verurteilung wg. einer Straftat (auch wenn diese ja eher zur harmlosen Sorte gehört) nur weil es Dir ums Prinzip geht? *mit der flachen Hand vor die Stirn klatsch*


    Wenn Du vor Gericht gehst wird es für Dich wesentlich teurer, dann zahlst Du Anwalt- und Gerichtskosten, bekommst ne Strafe aufgebrummt etc. pp.
    Mal davon ab das Du Deinen eigenen Anwalt auch selber zahlen darfst (und die RSV greift hier nicht).


    Zahl ihm die 82 € und sag ihm Du willst über die 300 € Anwaltskosten eine anständige Rechnung seines Anwalts haben (nicht das er gar keinen Anwalt beauftragt hat) und gut ist. Alles andere ist völliger Humbug und macht die Sache nur unnötig kompliziert und teuer.

  • jepp lass dir erstmal die rechnung vom anwalt zukommen und lass sie von deinem kumpel prüfen. 300,- kommt mir jetzt aus dem bauch heraus bisschen viel vor, dafür daß er wohl nur nen sühnetermin beantragt hat.
    die schlacht hast du wohl verloren aber den krieg noch nicht ;) wenn er sich wieder was zu schulden kommen lässt, kannst du ihm ja auch ans bein pissen...

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