Habe Sühnetermin, was kommt auf mich zu ??

  • Das klingt ja alles sehr spektakulär. Ist das denn die ganze Aufregung wert? Ich meine, die A....l...-Beschimpfung ist doch hierzulande nicht unüblich. Was mag denn das kosten, wenns zur Verhandlung kommen sollte (was wir natürlich nicht hoffen)? Ich würde die Entschuldigung auch vorziehen und weitere Zeugen ausm Spiel lassen...

  • Zitat

    Original geschrieben von lukke


    Wenn es doch zur Gerichtsverhandlung kommen sollte (trotz Entschuldigung usw.), werden meine Zeugen Aussagen, das ich die Beleidigung nicht begangen habe.

    Dann steht es Aussage gegen Aussage u. letzendlich sind dann beide Verlierer.


    Außerdem habe ich eine Rechtschutzversicherung (inklusive Strafrechtschutz), die mich im falle einer Gerichtsverhandlung noch unterstützen kann.


    Wenn es zur Verhandlung kommen sollte, dann wird sich der Richter schon fragen, wie glaubwürdig wohl einer ist, der sich für etwas entschuldigt, was er nicht begangen hat (so einer würde auch zu einer solchen Schlichtungsgeschichte garnicht erst erscheinen, sondern gerade eine Gerichtsverhandlung wünschen) und dann auch noch aus dem Nichts "Freunde" herbeizaubert, die in der eigentlichen Schilderung garnicht vor Ort waren.


    Verlierer bist in jedem Fall du-zumal deine Rechtsschutz dir was husten wird, wenn da solche kleinkriminellen Verteidigungsstrategien angewandt werden und es zu deiner Verurteilung kommt.


    Die Sache ist ganz einfach: Beleidigung zugeben, sich entschuldigen-Punkt!


    Alles andere wäre nur dämlich angesichts der Klage zu nennen, denn sowas wird in aller Regel nach so einem Schlichtungstermin eingestellt. Aber wer sich unbedingt reinreiten will, der soll das tun.


    Und so gute "Freunde", die vor Gericht für garnichts eine Falschaussage raushauen (man überlege mal, für was sich die Freunde hier strafbar machen sollen!), hat man allenfalls in kriminellen Kreisen und mit ein wenig Glück in der engsten Familie. Alle anderen "Freunde" kriegen in der Regel kalte Füsse, da sollte man sich keine Illusionen machen.


    Vor Gericht ist die Stimmung dann doch eine andere, als es Salesch und Matlock suggerieren und mal eben cool ne Lüge rauszuhauen bringen unbeteiligte Zeugen im Normalfall nicht-selbst die meisten Täter bringen das nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von lukke
    Wenn es doch zur Gerichtsverhandlung kommen sollte (trotz Entschuldigung usw.), werden meine Zeugen Aussagen, das ich die Beleidigung nicht begangen habe.


    Nun hört es aber wirklich auf...
    Mal ganz davon ab, dass Du scheinbar voraussetzt, dass Richter alles Vollpfosten sind die sich ihre Hose mit der Kneifzange anziehen.


    Die Sachlage ist hier nunmal eindeutig, ob Dir das passt oder nicht. Er hat Dich provoziert Du hast ihn beleidigt. Das eine ist moralisch zwar nicht nett, rechtlich aber nicht zu beanstanden, eine Beleidigung dagegen ist nun mal ein Straftatbestand.


    Nun irgendwelche "Zeugen" dazu bringen zu wollen, dass Du ihn nicht beleidigt hast ist doch der größte Schwachsinn den man machen kann, mal davon ab wer wäre wirklich so beschränkt wissentlich vor Gericht eine Falschaussage zu machen?


    Du hast einen Fehler gemacht, jetzt sei mal für 5 Minuten "ein Mann" und steh zu dem Mist den Du da verzapft hast. Wenn die Kiste mit einer Entschuldigung in der Schlichtung getan ist, dann freu Dich, wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt dann hoffe darauf das der Richter da keine große Geschichte draus macht und im schlimmsten Fall kostet Dich das dann eben eine Strafe.


    Alle Versuche die Situation im nachhinein noch zu "korrigieren" führen nur zu einer Verschlimmbesserung.

  • Leute,


    es handelt sich hier um Zeugen aus der Nachbarschaft, die den Streit gesehen haben u. keine irgendwelche Genossen.


    Außerdem werde ich natürlich vor der Schlichtungsstelle nicht irgendwelche lügen erzählen.


    Aber kann er (im Anschluß der Schlichtung) trotz Bedauern u. Entschuldigen Zivilklage erheben ?

  • Zitat

    Original geschrieben von lukke
    Leute,


    es handelt sich hier um Zeugen aus der Nachbarschaft, die den Streit gesehen haben u. keine irgendwelche Genossen.


    Ja Herr Richter ich habe ganz deutlich gesehen das der Beklagte den Kläger nicht beleidigt hat... :rolleyes::rolleyes:


    Wenn nicht gerade jemand die komplette Zeit neben Dir gestanden hat sondern nur aus mittelbarer Entfernung irgendeine Auseinandersetzung registriert hat, dann helfen Dir diese Zeugen genau 0,0 (siehe auch "Knallzeugen) weil sie nicht sicher behaupten können Du hättest ihn nicht beleidigt, zumal das dann ja auch noch wissentlich eine Falschaussage wäre.


    Irgendwelches Geschwafel von Leuten die meinen irgendwas zu der Geschichte beitragen zu können beeindruckt einen Richter nicht, im Gegenteil es könnte eher dazu führen, dass er schlechte Laune auf den Beklagten bekommt weil der ihm mit so einem Mist die Zeit stiehlt.


    Klagen kann der Gegner nur wenn das Schlichtungsverfahren zu keinem Ergebnis kommt.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Klagen kann der Gegner nur wenn das Schlichtungsverfahren zu keinem Ergebnis kommt.


    Heißt, wenn ich höflich alles zugebe u. bedauere, darf der Gegner nicht mehr klagen oder wie ?? und zu was für einem Ergebniss meinst du ?

  • Zitat

    Original geschrieben von lukke
    Heißt, wenn ich höflich alles zugebe u. bedauere, darf der Gegner nicht mehr klagen oder wie ?? und zu was für einem Ergebniss meinst du ?


    habe mal eine dumme Frage: ist es so schwer dazu zu stehen was man macht/sagt?Ich würde Ehrlichkeit bevorziehen!;)
    Wirst bestimmt nicht gesteinigt,oder eingespert,und nächstes mal weist Bescheid! :D

    Gruß.
    Falco007

  • Zitat

    Original geschrieben von lukke
    Heißt, wenn ich höflich alles zugebe u. bedauere, darf der Gegner nicht mehr klagen oder wie ?? und zu was für einem Ergebniss meinst du ?


    Nö, dass heißt die Parteien müssen sich im Sühneverfahren auf ein für beide Seiten akzeptables Ergebnis verständigen, anderfalls wird das Sühneverfahren als gescheitert erklärt und Dein Gegner kann klagen.


    Ich vermute mal (auch wenn Du bisher dazu nichts geschrieben hast), dass die ganze Geschichte von Deinem Gegner ins Rollen gebracht wurde. Worauf er nun raus will weiß er ganz alleine.


    Wenn es ihm darum geht einen finanziellen Vorteil aus der Geschichte zu ziehen wird er mit der Forderung "Entschuldigung, Kostenübernahme für die Schiedsstelle (ca. je nach Region 50 € - 130 € +/-) durch Dich und "Schmerzensgeld" in Höhe von XY €" in die Sache reingehen. Dann wirst Du mit einer bloßen Entschuldigung wohl kein für ihn akzeptables Ergebnis bzw. einen erfolgreichen Abschluss des Sühneverfahrens verständigen können. Im Idealfall will er nur eine Entschuldigung und die Kosten für das Sühneverfahren.

  • Hallo Leute,


    habe mich so am 10.September bei dem Nachbarn enstschuldigt. Wir saßen min. 2 Stunden zusammen u. haben uns nett unterhaltet. Er hat mir zugesichert das er am nächsten Tag den Sühneantrag zurückziehen wird.
    Nun wollte ich wissen ob es wirklich zurückgezogen wurde u. habe heute bei der Sühnestelle angerufen. Die haben gesagt das es nicht zurückgezogen wurde.


    Werde ihn zwar nochmal ansprechen, aber was hat der eigentlich vor ?? :confused:

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