Habe Sühnetermin, was kommt auf mich zu ??

  • so, wie Du hier argumentierst, könnte man meinen, der Nachbar hätte Arschloch gesagt und nicht Du... :rolleyes:

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    Und um so einen Sch**** dürfen sich dann unsere Gerichte kümmern. :rolleyes:


    Ist es nicht ein gutes Gefühl, zu wissen das Deine abgeführten Steuern gut angelegt sind? :D:D:D

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Zitat

    Original geschrieben von lukke
    Es ist Pflicht.


    Schade.


    Wenn es dir um Schadensbegrenzung geht, ein Grund mehr jetzt den ersten Schritt zu machen. Dabei kannst du ja nur gewinnen.

  • Also nochmal zu Abschluss: Nach deiner Schilderung ist die Beweislage ziemlich klar. Ich hoffe zumindest nicht, dass deine Zeugen aussagen sollen, dass du die Beleidigung nicht begangen hast. Kommt es zum Verfahren ist eine Verurteilung damit auch sehr wahrscheinlich. Ergebnis: Entweder kannst du dich für das "Arschloch" entschuldigen oder deine Verurteilung abwarten.


    Deine Ausgangsfrage wurde ja sowieso schon beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von arne
    Also nochmal zu Abschluss: Nach deiner Schilderung ist die Beweislage ziemlich klar. Ich hoffe zumindest nicht, dass deine Zeugen aussagen sollen, dass du die Beleidigung nicht begangen hast. Kommt es zum Verfahren ist eine Verurteilung damit auch sehr wahrscheinlich. Ergebnis: Entweder kannst du dich für das "Arschloch" entschuldigen oder deine Verurteilung abwarten.


    Deine Ausgangsfrage wurde ja sowieso schon beantwortet.


    Sorry, aber wie kommst du gleich auf eine einseitige Verurteilung u. wieso sollten meine Zeugen nicht aussagen ?


    Wenn es doch zur Gerichtsverhandlung kommen sollte (trotz Entschuldigung usw.), werden meine Zeugen Aussagen, das ich die Beleidigung nicht begangen habe.

    Dann steht es Aussage gegen Aussage u. letzendlich sind dann beide Verlierer.


    Außerdem habe ich eine Rechtschutzversicherung (inklusive Strafrechtschutz), die mich im falle einer Gerichtsverhandlung noch unterstützen kann.


    Unabhängig davon möchte ich mich auf jeden Fall für diese Beleidiging Entschuldigen, auch wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt.



    Sühnetermin ist erst mitte Oktober.

  • Zitat

    Original geschrieben von lukke
    Wenn es doch zur Gerichtsverhandlung kommen sollte (trotz Entschuldigung usw.), werden meine Zeugen Aussagen, das ich die Beleidigung nicht begangen habe.


    Zitat

    Unabhängig davon möchte ich mich auf jeden Fall für diese Beleidiging Entschuldigen, auch wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt.


    Wer merkt was?:confused:

  • Meine Güte, er entschuldigt sich pauschal dafür, daß er evtl. in der Aufregung ein Schimpfwort gesagt haben könnte. :D
    Das weis er aber nicht mehr, weil er ja damals wegen des Strets so aufgeregt war.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Zitat

    Original geschrieben von lukke
    Wenn es doch zur Gerichtsverhandlung kommen sollte (trotz Entschuldigung usw.), werden meine Zeugen Aussagen, das ich die Beleidigung nicht begangen habe.


    :confused: Du weisst schon, dass sich deine Freunde, die du dann plötzlich aus dem Hut zauberst, sich wegen uneidlicher Falschaussage strafbar machen und du direkt wegen Verleitung zur Falschaussage mit dranbist? Bei sowas verstehen die Gerichte übrigens keinen Spaß, dann ist deine Beleidigung noch das geringste Problem.
    Und so einfach von wegen "Aussage gegen Aussage" ist es auch nicht. Das Gericht entscheidet auch nach Glaubwürdigkeit! Und welchen Grund hätte ein Nachbar dich falsch zu beschuldigen? Richtig, i.d.R. keinen! Und dass dein "Ich war's nicht" dann zur reinen Schutzbehauptung verkommt und damit eben nicht glaubwürdig ist, ist selbst dem letzten Richter klar. :rolleyes:


    Glaub mir, durch solche Aktionen reitest du dich nur noch tiefer rein!

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