ZitatOriginal geschrieben von lukke
Übrigens habe ich Zeugen aus der Nachbarschaft, die gegen ihn Aussagen möchten, wenn es wirklich hart auf hart kommen sollte.
Wegen anderer Sachen oder wie?
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ZitatOriginal geschrieben von lukke
Übrigens habe ich Zeugen aus der Nachbarschaft, die gegen ihn Aussagen möchten, wenn es wirklich hart auf hart kommen sollte.
Wegen anderer Sachen oder wie?
ZitatOriginal geschrieben von lukke
Übrigens habe ich Zeugen aus der Nachbarschaft, die gegen ihn Aussagen möchten, wenn es wirklich hart auf hart kommen sollte.
Was sollen die denn aussagen? Das Herr XY ein böser Mensch und unangenehmer Zeitgenosse ist? Sollte sich die Geschichte in der Schlichtung nicht gütlich erledigen lassen und es der Beleidigte wirklich bis zur Klage durchziehen hast Du nun mal ganz schlechte Karten wenn er Zeugen hat und Du nicht.
Es interessiert den Richter in diesem Zusammenhang kein Stück ob Dein Gegner bei den anderen Mietern beliebt ist oder nicht, sonder lediglich was sich in diesem konkreten Fall zugetragen hat. Irgendwelche "Entlastungszeugen" die gar nicht bei der Situation dabei waren würden im Falle eines Falles gar nicht gehört.
Er hat Dich provoziert, Du hast ihn beleidigt. Eine Provokation ist kein Straftatbestand eine Beleidigung schon. Der Richter könnte höchstens beim Urteil die Provokation strafmildernd Berücksichtigen und ein paar Tagessätze weniger an Strafe verhängen.
Also sieh zu das Du das im Schlichtungsverfahren aus der Welt bekommst und gut ist.
ZitatOriginal geschrieben von Symphonie
Dein Nachbar ist aber doch offensichtlich an einer gütlichen Einigung interessiert, sonst hätte er ja wohl direkt geklagt. Ich vermute jedenfalls, ein Umweg über die Schlichtstelle ist keine Pflicht.
Es ist Pflicht.
ZitatAlles anzeigenWas ist das Sühneverfahren?
Wird eine Straftat begangen, erhebt grundsätzlich die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Beschuldigten. Bei einigen Delikten können Sie aber selbst eine Privatklage vor dem Strafrichter erheben, wenn Sie durch die Straftat verletzt wurden oder wenn Sie aus anderem Grund zur Stellung eines Strafantrags befugt sind.
Bei folgenden Delikten ist eine Privatklage allerdings erst zulässig, nachdem ein Sühneversuch durchgeführt wurde:
* Hausfriedensbruch,
* Beleidigung,
* Verletzung des Briefgeheimnisses,
* Körperverletzung (§§ 223 und 229 Strafgesetzbuch),
* Bedrohung,
* Sachbeschädigung.
Der Sühneversuch ist nicht nötig, wenn Sie und der Beschuldigte nicht in derselben Gemeinde wohnen.
Meine Zeugen waren auch in unmittelbarer Nähe u. haben alles gesehen.
also wenn ich das so alles von Dir hier so lese, würde ich pauschal mal sagen, das Dein Nachbar im Recht ist, und Du eher der Stänker bist!
Ist es eigentlich so schwierig, einfach mal nach dem Motto "Schwamm drüber" zu leben
Und selbst wenn Du recht hättest (was ich langsam bei Deiner Einstellung bezweifle), so gilt immer noch der alte Spruch "Der Klügere gibt nach, der Dumme beharrt auf seinem "Recht". Erinnert mich an die Wahnsinnigen im Strassenverkehr, denen man so Sprüche auf den Grabstein meisseln sollte "Er hat sein Recht auf Rechts vor Links durchgesetzt".
Gehe zu Deinem Nachbarn rüber, nimm ein Fresskorb mit und Entschuldige Dich verdammt noch mal. Und dann fangt Ihr beide einfach noch mal von vorne an. Vielleicht entwickelt sich daraus eine nette Nachbarschaft.
Das was Du da vor hast, wird in einem Kleinkrieg enden, den Du auch verlieren bist. In dem Moment, wo Du diesen Schwachsinn anfängst, bist Du schon der Verlierer. Und Du machst mir nicht den Eindruck, das Du mit dem Makel eines "Loosers" leben kannst.
Also lass es, und benehme Dich wie ein Mann!
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Also sieh zu das Du das im Schlichtungsverfahren aus der Welt bekommst und gut ist.
Würde ich auch so sehen, denke das ist zum einen die kostengünstigste Lösung und vielleicht vertragt ihr euch dann sogar mal wenn etwas Gras über die Sache gewachsen ist.
Den die Alternative dazu wäre das ihr euch gegenseitig verklagt, er dich wegen Beleidigung, und du ihn wegen Sachbeschädigung. Vermutlich wegen beide Verfahren dann gegen Geldauflage eingestellt, und dan seit ihr beide nur um einen mittleren, dreistelligen Betrag ärmer und gewonnen hat Keiner von euch was.
ZitatOriginal geschrieben von Martyn
und gewonnen hat Keiner von euch was.
Mein reden!
Jegliche weitere Eskalation führt nur zu zwei Verlieren!
Leute,
eins muß mal jetzt klar sein. Ich möchte mich mit ihm vertragen. Nur das Problem ist, ob er das auch will ? Ich meine, wenn der Typ schon wegen so einer Kleinigkeit mich verklagen will, da kann ich ihm auch nicht anbetteln "Bitte Verklag mich nicht, ich tue alles was du willst..." Sowas kommt bei mir nicht in Frage. Aber ich werde vor dem Schlichter keinerlei Probleme machen u. die gestellten Fragen gelassen Antworten bzw. versuchen Frieden zu schließen. Das ich ihn beleidigt habe, werde ich natürlich nicht zugeben.
ZitatOriginal geschrieben von lukke
Das ich ihn beleidigt habe, werde ich natürlich nicht zugeben.
Natürlich nicht. Hinterher kommt's noch zur Versöhnung...
ZitatOriginal geschrieben von lukke
Ich möchte mich mit ihm vertragen.
Guter Vorsatz!
ZitatOriginal geschrieben von lukke
Nur das Problem ist, ob er das auch will ?
Du wirst es nie erfahren, wenn DU (ja, DU!!!) auf Ihn zu gehst. Du wirst nicht erwarten können, das er zu Dir kommt, und nach einer Entschuldigung bettelt.
Also wie schon mehrfach gesagt, rüber gehen und das NETTE und FREUNDLICHE Gespräch suchen (und Gäste bringen natürlich ein Präsent mit).
ZitatOriginal geschrieben von lukke
Ich meine, wenn der Typ schon wegen so einer Kleinigkeit mich verklagen will, da kann ich ihm auch nicht anbetteln "Bitte Verklag mich nicht, ich tue alles was du willst..."
Du sollt weder betteln, noch zu Kreuze kriechen. Du sollst Dich schlicht und einfach nur entschuldigen, nicht mehr und nicht weniger. Auch nicht irgendwelche Diskussionen anfangen, oder auch noch vielleicht irgendwelche Vorwürfe machen.
Einfach sagen, es tut Dir leid und lass uns den Vorfall vergessen.
ZitatOriginal geschrieben von lukke
Sowas kommt bei mir nicht in Frage. Aber ich werde vor dem Schlichter keinerlei Probleme machen u. die gestellten Fragen gelassen Antworten bzw. versuchen Frieden zu schließen. Das ich ihn beleidigt habe, werde ich natürlich nicht zugeben.
Nicht auf Konfrontation gehen! In dem Moment, wo Du auf Konfrantation gehst, bist Du der Looser. Es wird Dir keiner den Kopf abreißen. Und selbst wenn der Nachbar keine VORHERIGE Entschuldigung von Dir hören will (was ich nicht glaube), so einfach sich dann ganz höfflich dort entschuldigen. So ist das Thema in 5 Minuten durch.
Und vermutlich kommt es ggf. zu gar keiner Schlichtung, wenn Du Dich morgen entschuldigen gehst. Dein Nachbar macht mir einen sehr vernünftigen Eindruck; zumindest Deinen Schilderungen nach.
Es liegt bei Dir, die Sache in 5 Minuten beizulegen, oder aus der Sache noch einen "Spass" für die nächsten Jahre zu machen. Und wir gesagt, bei der Nummer kannst Du nur als Looser heraus gehen, sofern Du nicht einfach fünfe gerade sein lässt.
Und nochmals, niemand verlangt von Dir, das Du den Bückling machen sollst; Du sollst Dich lediglich für Deine verbale Entgleisung entschuldigen. Und da ist Dein Nachbar absolut im Recht, egal was er gemacht hat!
ZitatOriginal geschrieben von lukke
Das ich ihn beleidigt habe, werde ich natürlich nicht zugeben.
Und genau hier ist Schluss für mich im Thread. Wenn du es nicht wenigstens probierst, dich zu entschuldigen, dann eben nicht. Erst beleidigen und dann nicht dazu stehen, sowas finde ich echt arm! Und um so einen Sch**** dürfen sich dann unsere Gerichte kümmern.
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