Habe Sühnetermin, was kommt auf mich zu ??

  • Hallo,


    muß wegen Nachbarschaftstreitigkeiten vor einer Schlichtungsstelle aussagen.


    Es geht um einen Nachbarn der unseren gemeinsamen Trockenplatz als Picknikplatz benutzt bzw. als Partyzone. Bei schönem Wetter hing meiner Wäsche dort u. er hat dicht an meiner Wäsche geraucht. Daraufhin hab ich ihn aufgefordert dort das Rauchen zu unterlassen. Mit provakanten Sprüchen wollte er mich abwimmeln. Leider hab ich mich provozieren lassen u. hab ihm dann "Arschlo..." gesagt. Er war wie immer mit seinen Kameraden gesessen. Die haben es natürlich gehört. Anschließend hab ich mich bei meiner Vermieter beschwert u. die ganze Wohnanlage wurde angeschrieben. Laut Schreiben darf sich niemand an das Trockenplatz hinsetzen.


    Nun muß ich nach 1 1/2 Monaten wegen Beleidigung zur Schlichtungsstelle. Was muß ich Beachten bzw. was kommt auf mich zu. Bitte klärt mich auf. Vielen Dank im Voraus.

  • Steht Aussage gegen Aussage. Ach seine Freunde sind da kein Argument. Wenn dann müssten es unbeteiligte Zeugen sein.


    Mein Tipp wär aber sowieso:
    Vertragt euch wieder.

  • Wer hat denn überhaupt die Schlichtungsstelle angerufen?


    "Art der Entscheidung der Schlichtungsstelle


    Die Schlichtungsstelle fällt keine Entscheidung, sondern unterstützt die Beteiligten bei der einvernehmlichen Konfliktlösung. Die Mediation endet im erfolgreichen Fall mit einer schriftlichen Abschlussprotokoll bzw. einer Vereinbarung. Einvernehmliche Regelungen werden i.d.R. als schriftlicher Vertrag abgefasst. Anschließend kann der Vertrag über die Rechtsanwälte bzw. einem gemeinsam beauftragten Rechtsanwalt einem Gericht vorgelegt oder vor einem Notar beurkundet werden."


    Von daher gibt es bei der Schlichtungsstelle keine "Strafe" sondern es ist der Versuch derartige Kleinigkeiten aus der Welt zu schaffen ohne die Gerichte belasten zu müsssen. Du entschuldigst Dich, er nimmt an alle sind happy...

  • Ganz einfach: Du entschuldigst dich für die Beschimpfung. Damit ist die Grenze nun mal überschritten.


    (Die rechtliche Bewertung im vorletzten Post würde ich besser mal überlesen :flop: )

  • Zitat

    Original geschrieben von Fishboneman
    dann hätte man sich die schlichtungsstelle gleich sparen können^^


    Erstens dass und zweitens müsste er dann im Rahmen der Privatklage gegen Dich erheben.


    http://www.kanzlei-bartels.de/strafrecht-beleidigung.html


    http://www.talkteria.de/forum/topic-5603.html


    Je nachdem ob es soweit kommt und wie der Richter das dann wertet kann es teuer werden.

  • Kann denn nicht ein Eingeständnis der Beleidigung während so einer Mediation zu weiteren Problemen führen?


    Denn wenn es nicht zu einer Einigung kommt, könnte der Beleidigte klagen und seine Beweisführung damit untermauern, dass der Beklagte bei der Mediation bereits eingestanden hat, den Kläger "Arschloch" genannt zu haben.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

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