Online Vertrag Widerrufsrecht?

  • Hallo Leute, ich weiß, wurde schon einiges hier geschrieben, habe auch gesucht und einiges gefunden. Aber 100% schlau wurde ich nicht. :rolleyes:


    Sachverhalt. Habe vor 10 Tagen bei ebay ein Handy mit Vertrag ersteigert. Habe auch direkt das geld überwiesen und meine Unterlagen abgeschickt. Habe heute den Verkäufer angerufen, er meinte, dass der Versand wohl noch ca. 1 Woche dauert, weil er so viele Anträge hat. Ob der Vertrag bereits freigeschaltet ist, weiß ich aber nicht.


    Frage: Kann ich von vom Fernabsatzgesetz gebrauch machen und den Antrag wiederrufen? Was ist mit dem Vertrag, falls er schon freigeschaltet ist? Wird er dann auch automatisch aufgelöst oder geht das nicht mehr?


    Bitte um schnelle Antwort und nicht einfach nur ein Link zur Suche (es sei denn, zu einem Thema mit gleichem Sachverhalt)


    Danke.

  • Ich würde sagen, dass §312d (4) 1. BGB Mobilfunkvertränge vom Widerruf ausschließt.
    Wenn er schon aktiviert ist, ist auf keinen Fall mehr was zu machen!

  • Hallo,


    auch hier gilt, bevor man einen Vertrag Online abschließt alles ganz genau durchlesen. Auch die AGB. Dort sollte auch stehen ob man ein Wiederrufrecht hat. Wenn ja, was eigentlich sein sollte, kann man innerhalb dieser Zeit zurück treten. Ist aber der Vertrag einmal aktiviert gibt es kein zurück. Dann muss man 24 Monate Kunde bleiben. Man kann aber fragen ob es Unterlagen für eine Vertragsübernahme gibt. Man kann dann den Vertrag einem anderen überschreiben.
    Diese Person muß 18 Jahre alt sein, kreditwürdig sein und keinen negativen Schufaeintrag haben.



    Norbert

    MFG


    Norbert

  • Auktion


    Da musst du Dir einen Anwalt holen. Denn bei Auktionen (und das ist ja ebay) gelten verschärfte Bedingungen (zu deinem Nachteil) für das Widerrufsrecht.
    Gruss henear

  • Vorsicht: Ebay wird zwar Auktion genannt, ist aber keine Auktion im Sinne des BGB. Über Ebay kommen ganz normale Kaufverträge zustande.


    Dazu LG Hof, Urteil vom 26.04.2002, 22 S 10/02

    Zitat


    Bei einer Internetversteigerung kommt dann ein Kaufvertrag zustande, wenn der Käufer durch sein Höchstgebot und der Verkäufer durch die im Freischalten der Angebotsseite liegende Erklärung, er nehme bereits jetzt das höchste Gebot an, die notwendigen Erklärungen abgeben. Ist die Internetversteigerung so gestaltet, dann fehlt es an einem Zuschlag im Sinne von § 156 BGB, so dass ein Widerrufsrecht im Fernabsatzrecht nicht ausgeschlossen ist.


    Nach den AGB von Ebay gibt der Verkäufer mit dem Einstellen eines Artikels bereist ein Verbindliches Angebot ab. => Urteil ist anwendbar.
    Es gelten also die ganz normalen Vorschriften des BGB zu Fernabsatzverträgen


    Wenn du dich nun doch noch von deinem Antrag lösen willst, solltest du ganz schnell Kontakt mit dem Händler, sowie dem Netzbetreiber aufnehmen und widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsabschluß.


    Ein Problem mit dem Widerruf hast du etwa auch, wenn bereits mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wurde.



    Gruß
    DaFunk

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  • Da kann ich mich auch nur anschließen.
    Sofern die Dienstleistung des Händler begonnen hat ( und das tut sie mit Übermittlung der Daten an den Netzbetreiber) könnte in den AGB's geregelt sein, das der Wiederuf nicht mehr möglich ist.
    Ich bin bei uns nicht der große Rechtsexperte aber so praktizieren wir das wohl auch.
    Allerdings wäre es sehr hilfreich den Netzbetreiber mal zu nennen.
    In der Regel sollte der Händler dem Wiederruf zustimmen wenn die Lieferzeit sich so extrem verlängert.
    Einige Netzbetreiber verlangen aber eine Stornogebühr und die könnte er u. U. von Dir verlangen.


    Ich hatte mal einen Fall mit einem Victorvoxvertrag und die Kundin bekam Gerät und Simkarte von uns zugesandt.
    Wir konnten leider nicht klären wie sie an den Vertrag gekommen ist da ihr doch tatsächlich unsere Telefonnummer nicht bekannt war.
    Also probierte sie es bei Victorvox.
    Nach ihrer Aussage hing sie da Ewigkeiten in der Warteschleife und gab irgendwann auf.
    Erst als die Ware kam hielt sie wohl auch unsere Rufnummer in Händen.
    Ich habe nicht die Spur einer Ahnung ob ihre Aussagen alle so stimmten aber in jedem Fall hattte sie in der Zwischenzeit einen Vertrag in einem Laden abgeschloßen.
    Ihr Wunsch war nun die Stornierung des Vertrages den sie bei uns abgeschloßen hatte.
    Sie ärgerte sich weil der Vertrag aus dem Laden viel schlechtere Konditionen hatte.
    Angesichts der langen Lieferzeit von fast 3 Wochen und weil nie geklärt werden konnte wie sie an die Vertragunterlagen herankam stornierten wir den Vertrag und übernahmen die Stornogebühren.


    Ich denke also, dass du da eigentlich locker rauskommen solltest.
    Allerdings muß man sich dafür möglichst schnell mit dem Händler in Verbindung setzen und sich mit ihm irgendwie einigen.

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