Ich wage es hier mal ein Thread zum Thema Raucherklubs zu eröffnen, obwohl ich mir der Gefahr bewusst bin,
dass dieser ausartet und geschlossen wird. Daher meine Bitte hier keine Diskussion über die
Nichtraucherschutzgesetze zu führen.
So nun zu meiner eigentlichen Frage. Hier in Köln entstehen immer mehr sogenannter Raucherklubs.
Was ich mich nun Frage ist wie es rechtlich mit diesen Klubs aussieht. Im BGB habe ich nichts zu Klubs gefunden,
also gehe ich hier davon aus, dass es rechtlich Vereine sind. Als Laie habe ich es aber jetzt so
verstanden, dass ein Verein, keinen Gewinn machen darf. (§21 BGB).
Von einem wirtschaftlichen Verein (§22 BGB) kann man IMHO nicht sprechen, da die Raucherklubs ja
nicht aus wirtschaftlichen Interessen zusammengetan haben, sondern aus dem "Interesse" am Rauchen.
Wenn es allerdings Gaststätten sind, greift wieder das Nichtraucherschutzgesetz.
Daher meine Frage, wie es mit den Raucherklubs rechtlich aussieht. Wäre prima, wenn mir das jemand erklären könnte.