Frage zu Mietvertrag: Freundin = Untermieterin?

  • @ intruder


    wenn du solange zur miete wohnen würdest wie ich, hättest du vermutlich zwischenzeitlich auch mal deinen mietvertrag gelesen und auch verstanden was du da unterschreibst bzw. was du melden musst.
    desweiteren wüsstest du als langjähriger mieter und aufmerksamer leser zu diesen themen, wie schwierig es in deutschland ist, einen mieter "los zu werden". trotzdem scheisst du dich vor deinem vermieter dermaßen ein und beschwerst dich über praxisnahe hinweise, wie du damit am besten umgehst?


    dann geh doch damit zum rechtsanwalt und frag den. der lacht sich über sowas ins fäustchen und hält artig die hand auf.
    noch ein kleiner hinweis: welches wort steckt im wort "untervermietung". richtig! vermietung! wann gilt etwas als vermietet? richtig! üblicherweise wenn man einen mietzins erhält.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    @ intruder


    wenn du solange zur miete wohnen würdest wie ich, hättest du vermutlich zwischenzeitlich auch mal deinen mietvertrag gelesen und auch verstanden was du da unterschreibst bzw. was du melden musst.
    desweiteren wüsstest du als langjähriger mieter und aufmerksamer leser zu diesen themen, wie schwierig es in deutschland ist, einen mieter "los zu werden". trotzdem scheisst du dich vor deinem vermieter dermaßen ein und beschwerst dich über praxisnahe hinweise, wie du damit am besten umgehst?


    dann geh doch damit zum rechtsanwalt und frag den. der lacht sich über sowas ins fäustchen und hält artig die hand auf.
    noch ein kleiner hinweis: welches wort steckt im wort "untervermietung". richtig! vermietung! wann gilt etwas als vermietet? richtig! üblicherweise wenn man einen mietzins erhält.


    Schnucki, meinen Mietvertrag habe ich schon konsultiert. :D Und hättest du mein Eingangsposting gelesen (was du ganz offensichtlich nicht getan hast), hättest du auch den von mir zitierten Passus dort gesehen: "Überlassung des Mietgegenstandes". ;)


    Die Frage stellt also nicht, wie von dir irrtümlicherweise dargestellt, auf die Zahlung eines Mietzinses ab, sondern auf die Überlassung des Mietgegenstandes. Und da ist eben die Frage, ab wann man davon spricht.


    Ich kenne mein Vermieter nur von einigen wenigen Begebenheiten, die z.T. ganz nett waren, z.T. aber auch ins lächerliche (Zeitung) abgeglitten sind. Und bevor ich da meine Karten auf den Tisch lege, will ich mich erst einmal schlau machen.

  • http://www.internetratgeber-re…htAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-re…nutzung_der_wohnung_8.htm


    http://www.internetratgeber-re…gemein/Untermiete/ua5.htm


    Ist doch alles ganz einfach. Ab einer gewissen Dauerhaftigkeit des Besuchs ist der Vermieter zu informieren und fertig. Ob und wie man das macht steht natürlich auf einem anderen Blatt, spannend wird es in der Regel nur wenn es zum Streit kommt, gerade wenn z.B. die Nachbarn sich darüber beschweren, wie z.B. hier:
    http://www.telefon-treff.de/showthread.php?threadid=358087.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    http://www.internetratgeber-re…htAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-re…nutzung_der_wohnung_8.htm


    http://www.internetratgeber-re…gemein/Untermiete/ua5.htm


    Ist doch alles ganz einfach. Ab einer gewissen Dauerhaftigkeit des Besuchs ist der Vermieter zu informieren und fertig. Ob und wie man das macht steht natürlich auf einem anderen Blatt, spannend wird es in der Regel nur wenn es zum Streit kommt, gerade wenn z.B. die Nachbarn sich darüber beschweren, wie z.B. hier:
    http://www.telefon-treff.de/showthread.php?threadid=358087.


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    Super, vielen Dank für die Links!

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