Frage zu Mietvertrag: Freundin = Untermieterin?

  • die diskussion is der reine wahnsinn.


    ich habe gefurzt, darf der vermieter mich wegen geruchsbelästigung verklagen?


    jemand ist mit hundescheisse an den füssen das treppenhaus hochgegangen, was tun?




    entschuldigung, aber lass sie dich doch einfach besuchen und gut ist!

  • Hallöchen,


    du machst dir wirklich unnötig Gedanken deswegen.


    Dein Vermieter kann dir nicht verbieten, deine Freundin regelmäßig in der Wohnung zu haben.


    Und wenn ihr dadurch mehr Strom und Wasser verbraucht, darfst du das spätestens bei der nächsten Nebenkostenabrechnung bezahlen (wenn du eigene Zähler hast). Andere Nebenkosten wie Hauslicht, Müll oder Hausmeister werden in der Regel über die Wohnfläche aufgeschlüsselt. Lies das am besten im Mietvertrag nach, wenn du ganz sicher gehen möchtest.

  • Du solltest deinen Vermieter informieren, verbieten kann er dir das "Zuziehen" deiner Freundin nur, wenn besondere Gründe vorliegen, wie z.B. eine "Überbelegung" der Wohnung.


  • Vielen Dank für diesen wertvollen Beitrag! :rolleyes:


    dala: Das ist genau der springende Punkt: ab wann spricht man von Überbelegung?


    Ich will einfach vermeiden, dass mir die Vermieter eine Abmahnung aufs Auge drücken.

  • Zitat

    Original geschrieben von Intruder
    Vielen Dank für diesen wertvollen Beitrag! :rolleyes:


    dala: Das ist genau der springende Punkt: ab wann spricht man von Überbelegung?


    Ich will einfach vermeiden, dass mir die Vermieter eine Abmahnung aufs Auge drücken.


    ich denke für dich wäre es das beste, wenn du sofort zu deinem vermieter gehst und dir schriftlich geben lässt, daß alles in ordnung ist.
    dann haste hoffentlich ruhe. *kopfschüttel*


    wenn er dann sagt, daß geht nicht, oder er will mehr kohle, kannst du dich immernoch informieren, ob das alles stimmt und rechtens ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    ich denke für dich wäre es das beste, wenn du sofort zu deinem vermieter gehst und dir schriftlich geben lässt, daß alles in ordnung ist.
    dann haste hoffentlich ruhe. *kopfschüttel*


    wenn er dann sagt, daß geht nicht, oder er will mehr kohle, kannst du dich immernoch informieren, ob das alles stimmt und rechtens ist.


    Vielleicht hätte ich in den Thread-Titel schreiben sollen: "Nur Mitglieder, die selbst zur Miete wohnen, sind zu einer Antwort berechtigt." :rolleyes:


    Das Problem bin hier nicht ich, sondern unsere pingeligen Vermieter, die gerne mal wegen einer Zeitung, die der Briefträger auf die Treppe legt, Stunk machen.


    Zieh du mal von zu Hause aus, dann wirst du schnell merken, dass es solche und solche Vermieter gibt.


    Dass meine Vermieter Besuche meiner Freundin mir nicht verbieten können ist mir klar. Nicht klar ist mir allerdings, ab wann (sprich ab welcher Aufenthaltsdauer) das als Untermiete zählt, insbesondere wenn sie einen Schlüssel bekommt.


    Und allein zu dieser Frage hatte ich mir sachkundige (!) Infos erhofft. Und nicht so ein Dummgewäsch, was mancher hier (noch gewürzt mit mangelnder Rechtschreibung) hinrotzt.

  • Moin,


    um hier mal Intruder Recht zu geben: Die Frage, ob und inwiefern der faktische Halbeinzug der Freundin dem Vermieter gemeldet werden muss, ist ja mal gar nicht so falsch.



    Mal andersrum an die Verhöhner der Spießigkeit gefragt: Wo zieht Ihr die Grenze? Wenn die Freundin miteinzieht, ist das Eurer Auffassung nach immer im Mietvertrag eingeschlossen, klar. Ist das mit dem Bruder des Mieters genauso? Mit den zwei Brüdern? Mit den Cousins? Mit der ganzen Großfamilie? Mit der Familie der Freundin auch?
    Ich würde mich über eine detaillierte Aussage freuen, ab welchem Personen-pro-Quadratmeter-Quotient Eurem Verständnis nach dann doch mal ein Gespräch mit dem Vermieter angebracht wäre. Könnt Ihr das nicht liefern, ist Intruders Frage also gar nicht so falsch und Ihr könnt gepflegt weiter mit Mami drum streiten, ob die Freundin bei Euch übernachten darf. :D

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Wenn Du da so nörgelige Vermieter hast, hilft wohl nur ein Blick in die aktuelle Rechtssprechung zu dem Thema. Wenn Du also eine solide Antwort willst, frag beim Mieterschutzbund nach.


    Ansonsten sehe ich das genau wie die hier auch z.T. "hingerotzten" Antworten: wer viel fragt, kriegt viel Antwort, Frechheit hingegen siegt. Ob Du einem Besuch den Hausschlüssel zu Deiner Wohnung aushändigst ist alleine Deine Sache. Außerdem ist das ja auch praktisch, solltest Du mal den Schlüssel in der Wohnung vergessen - dann kommste nämlich nicht mehr rein (außer mit teurem Schlüsseldienst). Da die Freundin nicht dauerhaft dort wohnt, kannst Du auch bei an Dich gerichteten Nachfragen vage Antworten geben. Wenn sie da ist, ist sie da, auch über Nacht, fertig. Da ich mal fest von ausgehe, dass Wasser, Heizung und Strom nach Verbrauch gehen und nicht Pi mal Daumen nach Personen ist auch was Nebenkosten betrifft nix gegen zu sagen. Eine Untervermietung ist das jedenfalls noch lange nicht! Auch eine Belegung der Wohnung mit 2 Personen (wobei der Mietvertrag trotzdem auf eine Person laufen kann) dürfte erst zutreffen, wenn sie regelmäßig 4 oder 5 Tage die Woche da ist, man also von ausgehen kann, dass sie bei Dir ihren "Erstwohnsitz" hat.


    Statt da jetzt ängstlich Zwangsgedanken zu schieben, würd ich einfach weitermachen wie bisher. Sollte der Vermieter tatsächlich mal was sagen, lässt sich das sachlich klären. Von wem ich mich ärgern lasse (auch wegen Zeitungen im Treppenhaus, etc.), entscheid immer noch ich selbst ;)





    P.S.: @xodus: kein Wunder, dass in Deutschland international betrachtet die Variabel "Unsicherheitsvermeidung" am allerhöchsten abschneidet :rolleyes: Wir müssen wirklich jeden Furz in irgendner Vorschrift regeln, um genaue und richtige Antworten auf Deine Frage geben zu können. Von Fall zu Fall flexibel entscheiden kann unser Volk ganz offensichtlich nicht :rolleyes: Ich kann auch jede Nacht ne andere mit heim bringen, die erst morgens wieder geht - oder gibt's da noch Paragrafen von wegen HWG? :D Kritisch find *ich* wird's erst, wenn dauerhaft mehrere Personen noch mit in der Bude sind. Wobei auch hier gilt: im Zweifelsfall klärt das eh erst ein Gericht.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Daher wäre es das einfachste wenn Du den Vermieter darüber informierst, [...] und gut ist


    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    ich würde garnix machen...


    Zitat

    Original geschrieben von schwedenfan
    wie ChickenHawk schon gesagt hat, muss der Vermieter informiert werden


    Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    Der Besuch kann sogar bis zu 6 Wochen ( wenn ich nicht irre ) nonstop bleiben


    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Solange sie noch eine eigene Wohnung hat oder deine Wohnung nicht zum gemeinsamen Hauptwohnsitz wird bleibt es ein Besuch


    Zitat

    Original geschrieben von cware
    kommt überhaupt darauf an, ob überhaupt im Mietvertrag steht, wieviele Personen zum Haushalt gehören.


    Zitat

    Original geschrieben von Michael Berg
    sofern sie sich nicht behördlich anmeldet und auf dem Klingelschild steht, lasst es so wie es ist.


    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    boah, [...] es ist alles in ordnung.


    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    wenn sie alle paar Tage mal ne Nacht bleibt, dann seh ich da eigentlich kein Problem drin.


    Zitat

    Original geschrieben von HansMustermann
    lass sie dich doch einfach besuchen und gut ist!


    Zitat

    Original geschrieben von katinkamaus
    Dein Vermieter kann dir nicht verbieten, deine Freundin regelmäßig in der Wohnung zu haben.


    Zitat

    Original geschrieben von dala
    Du solltest deinen Vermieter informieren


    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    ich denke für dich wäre es das beste, wenn du sofort zu deinem vermieter gehst und dir schriftlich geben lässt, daß alles in ordnung ist.


    Zitat

    Original geschrieben von DUSA
    Eine Untervermietung ist das jedenfalls noch lange nicht! Auch eine Belegung der Wohnung mit 2 Personen dürfte erst zutreffen, wenn sie regelmäßig 4 oder 5 Tage die Woche da ist


    Dieser Thread ist ein hervorgagendes Beispiel, warum man bei TT keine rechtlichen Fragen stellen sollte. Jeder sagt was er meint, und am Ende ist der Threadersteller unwissender als zu Beginn! :cool:

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Dieser Thread ist ein hervorgagendes Beispiel, warum man bei TT keine rechtlichen Fragen stellen sollte. Jeder sagt was er meint, und am Ende ist der Threadersteller unwissender als zu Beginn! :cool:


    Weshalb meine ersten 2 Sätze ja auch waren:

    Zitat

    Wenn Du da so nörgelige Vermieter hast, hilft wohl nur ein Blick in die aktuelle Rechtssprechung zu dem Thema. Wenn Du also eine solide Antwort willst, frag beim Mieterschutzbund nach.


    ;)


    Und im übrigen ist afaik eine Rechtsberatung im Internet aus diesem Grunde auch verboten, weil immer der Einzelfall betrachtet werden muss. (Und die Anwälte wollen ja auch von was leben :p)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!