Frage zu Mietvertrag: Freundin = Untermieterin?

  • Tach!


    In meinem Mietvertrag gibt es einen Passus, dass der Vermieter einer Untervermietung zustimmen muss, i.S.v. "Überlassung des Mietgegenstandes". Soweit, so gut.


    Wie verhält es sich aber bei festen Partner, bspw. wenn meine Freundin mehrere Tage in der Woche bei mir wohnt? Zählt das auch als Untervermietung? Einen Mietzins zahlt sie ja nicht. Und ich "überlasse" ihr ja auch nicht die Wohnung, da ich selbst noch da wohne.


    Hatte einer von euch schon den Fall?

  • Das ist weniger ein Problem von Untermiete oder (dauerhafter) Gebrauchsüberlassung sonder mehr von "Überbelegung" und der Umlage von Nebenkosten.


    Du hast im Mietvertrag ja sicher drin stehen, dass Du die Wohnung mit 1 Person bewohnst. Wenn Deine Freundin nun längerfristig oder immer wieder mehrere Tage in der Wohnung ist wird sie entsprechend ja auch duschen, Wäsche waschen etc. pp. Daher wäre es das einfachste wenn Du den Vermieter darüber informierst, dann kann er ggf. entsprechend einfach die Nebenkosten anpassen bzw. die Pro-Kopf-Umlage neu berechnen und gut ist.

  • ich würde garnix machen...
    sie wohnt ja nichtmal ständig da oder zahlt miete - also ist das auch keine untervermietung. und diese "pro-kopf"-aufschlüsselung gibt es auch nicht überall. normalerweise geht sowas per m² und da ist es vollkommen egal ob 1 oder 10 leute drin sind.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    ich würde garnix machen...
    sie wohnt ja nichtmal ständig da oder zahlt miete - also ist das auch keine untervermietung. und diese "pro-kopf"-aufschlüsselung gibt es auch nicht überall. normalerweise geht sowas per m² und da ist es vollkommen egal ob 1 oder 10 leute drin sind.


    Tja, keine Untervermietung, aber wie ChickenHawk schon gesagt hat, muss der Vermieter informiert werden, da mehr Nebenkosten anfallen können und in den Mietverträgen oft drin steht, ob da noch andere Leute (dauerhaft) wohnen dürfen.

  • Hallo,


    Zitat

    Wie verhält es sich aber bei festen Partner, bspw. wenn meine Freundin mehrere Tage in der Woche bei mir wohnt? Zählt das auch als Untervermietung?


    In dem Fall ist deine Freundin zu Besuch und du brauchst nichts zu unternehmen. Der Besuch kann sogar bis zu 6 Wochen ( wenn ich nicht irre ) nonstop bleiben, bis du deinen Vermieter informieren musst.

  • Mir ging es eben um die Frage, ab wann man von "Überlassung" spricht.


    Ich überlege z.B., ihr einen Schlüssel zu geben, damit sie morgens in Ruhe nach mir aus dem Haus gehen kann.


    Aber wenn das mit den 6 Wochen stimmt wäre das ja mal ein Anfang.

  • Solange sie noch eine eigene Wohnung hat oder deine Wohnung nicht zum gemeinsamen Hauptwohnsitz wird bleibt es ein Besuch, auch wenn du ihr den Schlüssel überlässt. Wollen wir doch mal nicht päpstlicher als der Papst sein.

  • kommt überhaupt darauf an, ob überhaupt im Mietvertrag steht, wieviele Personen zum Haushalt gehören... wir haben z.b. noch einen Altvertrag, in dem das nicht angegeben ist...


    auch beim Mietvertrag meiner Zweitwohnung ist lediglich aufgeführt, wer der Hauptmieter ist...



    cheers...

  • Wie Martyn bereits anmerkte, sofern sie sich nicht behördlich anmeldet und auf dem Klingelschild steht, lasst es so wie es ist. Wenn Du einen netten Vermieter hast, kannst Du natürlich 'mal beiläufig anfragen. Nötig ist das nicht.


    Und wahrscheinlich wird sich selbst nichts ändern, wenn der Vermieter Bescheid weiß.


    Lass Dich von den Nebenkostlern hier nicht irritieren. Es soll Leute geben, die bewohnen ihre Wohnung maximal halbjährlich, sind so gut wie nie zu Hause und trotzdem werden die Nebenkosten nach Quadratmeter berechnet. Fair ist das nicht. Fair ist auch keine Versicherung. Der ganze Sozialstaat ist unfair.

  • Respekt von der Ausgangsfrage auf die Unfairness des Sozialstaates zu kommen :rolleyes:

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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