Brief von der Bußgeldstelle - wie kann ich meinen Führerschein behalten?

  • Re: Re: Brief von der Bußgeldstelle - wie kann ich meinen Führerschein behalten?


    Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    In dem Falle, kann man den Richter unter Umständen davon überzeugen, das Fahrverbot in eine Geldbuße umzuwandeln. Ein Anwalt für Verkehrsrecht ist da aber sicher erforderlich.


    Was spricht eigentlich gegen diese Lösung? (wenn das so stimmt ..)


    Legal, angemessen und verdient ;).

    Mit Grüßen ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Um die "Ersatzfahrermethode" risikolos durchziehen zu können, muss sich der Ersatzfahrer schon selbst der Ordnungswidirgkeit bezichtigen.

    Ein Anhörungsbogen der nicht vom Absender sondern von einer Dritten Person ausgefüllt ist sieht aber für die Bussgeldbehörde schon etwas verdächtig aus.


    Und auf einen Anhörungsbogen, dem noch dazu kein Foto beiligt, anzugeben das vermutlich Person X gefahren sein könnte weil sie zum Tatzeitpunkt Zugang zum Schlüssel hatte, ist noch keine falsche Verdächtigung oder Strafvereitelung.


    Die Tatsache das kein Foto beliegend war, könnte da dann sogar von Vorteil sein.

  • Re: Re: Re: Brief von der Bußgeldstelle - wie kann ich meinen Führerschein behalten?


    Zitat

    Original geschrieben von rajenske
    Was spricht eigentlich gegen diese Lösung? (wenn das so stimmt ..)


    Legal, angemessen und verdient ;).


    Die bei uns scheinbar immer mehr um sich greifende Tendenz für selbst geschossene Böcke nicht mehr die Verantwortung übernehmen zu wollen...


    Klar ist sowas ärgerlich aber da nun irgendwelche wilden Konstrukte aufzubauen in der Hoffnung das das gut geht, tut das wirklich Not?


    Wenn es wirklich der erste Verstoß dieser Art war und der TE tatsächlich auf seinen Lappen angewiesen ist um den Job zu behalten, dann findet man immer eine legale Lösung auch wenn die etwas mehr kostet. Auch Beamte sind (man soll es kaum glauben) auch nur Menschen und haben durchaus ab und an auch Verständnis für sowas.

  • @ra-kassel:



    Deutet der Name auf den Beruf hin ?



    Zitat

    Die Unterbrechung der Verfolgungsverjährung ist übrigens in § 33 OWiG geregelt. im OWi-Verfahren "Beschuldigter.


    Falsch, im Owi-Verfahren Betroffener, im Strafverfahren Beschuldigter.


    Zitat


    Dass die Anhörung eines Dritten als Betroffener die Verfolgungsverjährung gegen den tatsächlichen Fahrer unterbricht, ist ein (m.A. eindeutig falsches) Gerücht, das bei Behörden und Anwälten immer wieder zu kursieren scheint.



    Stimmt.
    Im Kausalzusammenhang der Ermittlungen reichen bereits "einfache" Verwaltungstätigkeiten aus, die eine "Verjährung" zu unterbrechen, siehe entsprechende Ausführungsvorschriften zum OwiG.


    Zitat


    Im Ausgangsposting wurde aber beschrieben, dass der Vater als Zeuge angehört wurde. Im Übrigen kann die (wissentlich falsche) Angabe eines Dritten als Fahrer eine - wie oben bereits erwähnt - falsche Verdächtigung darstellen.


    Nein. Da der Bereich der Ordnungswidrigkeiten nicht den Schutzbereich des §164 umfasst.


    Zitat


    Wenn sich ein Dritter wider besseren Wissens selbst als Fahrer benennt, kann das eine Strafvereitelung darstellen.


    Auch hier nein, da Angehörigenschutz...siehe §258.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    Gleiches gilt für Erik Meyer.. Solange ich mir selbst nicht Sicher bin, sind andere Antworten für mich kein Stuss... auch wenn es Martyn ist und das bashing gegen ihn wohl obligatorisch geworden ist.., der Umgang hier war schonmal freundlicher :rolleyes:


    ich wollte Martyn nicht beleidigen und habe es imho auch nicht. Aber es fällt auf, dass er nahezu zu allem etwas zu sagen hat, zu jedem eine Meinung, oftmals Halbwissen, oftmals Unfug. Quellen fehlen dabei in den allermeisten Fällen. Und da ich mir hier sicher war, dass es Stuss ist, habe ich das auch als solchen bezeichnet. Wohlgemerkt, die Aussage, die er getroffen hat. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Wenn das schon Bashing ist...wenn ich ständig was in den Wald hinein rufe, dann muss ich auch mit einem gewissen Echo rechnen.


    Im übrigen schliesse ich mich insbesondere dem ersten Absatz von CH an. Ich find es erschreckend, wie man hier versucht, grenzwertige Tips zu geben. Bockmist gebaut, dazu stehen und gut is...wobei das bewusst nicht gegen den TE geht, der verhält sich hier noch recht "zivil".


    Und wer ist eigentlich Erik Meyer? ;)

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Re: Re: Re: Re: Brief von der Bußgeldstelle - wie kann ich meinen Führerschein behalten?


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Die bei uns scheinbar immer mehr um sich greifende Tendenz für selbst geschossene Böcke nicht mehr die Verantwortung übernehmen zu wollen...

    Da fällt mir nur ein Homer Simpson Zitat ein. Sich rauszuwieseln ist das was dem Menschen vom Tier unterscheidet, ausgenommen vom Wiesel. ;)


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Wenn es wirklich der erste Verstoß dieser Art war und der TE tatsächlich auf seinen Lappen angewiesen ist um den Job zu behalten, dann findet man immer eine legale Lösung auch wenn die etwas mehr kostet. Auch Beamte sind (man soll es kaum glauben) auch nur Menschen und haben durchaus ab und an auch Verständnis für sowas.

    Ein Fahrverbot in ein erhöhtes Bussgeld umgewandelt zu bekommen klappt nur äusserst selten, und ein Job im Aussendienst bzw. bei dem man auf das Auto angewiesen ist reicht dafür nicht aus.

  • @ra-kassel:



    Deutet der Name auf den Beruf hin ?



    Zitat

    Die Unterbrechung der Verfolgungsverjährung ist übrigens in § 33 OWiG geregelt. im OWi-Verfahren "Beschuldigter.


    Falsch, im Owi-Verfahren Betroffener, im Strafverfahren Beschuldigter.


    Zitat


    Dass die Anhörung eines Dritten als Betroffener die Verfolgungsverjährung gegen den tatsächlichen Fahrer unterbricht, ist ein (m.A. eindeutig falsches) Gerücht, das bei Behörden und Anwälten immer wieder zu kursieren scheint.



    Stimmt.
    Im Kausalzusammenhang der Ermittlungen reichen bereits "einfache" Verwaltungstätigkeiten aus, die eine "Verjährung" zu unterbrechen, siehe entsprechende Ausführungsvorschriften zum OwiG.


    Zitat


    Im Ausgangsposting wurde aber beschrieben, dass der Vater als Zeuge angehört wurde. Im Übrigen kann die (wissentlich falsche) Angabe eines Dritten als Fahrer eine - wie oben bereits erwähnt - falsche Verdächtigung darstellen.


    Nein. Da der Bereich der Ordnungswidrigkeiten nicht den Schutzbereich des §164 umfasst.


    Zitat


    Wenn sich ein Dritter wider besseren Wissens selbst als Fahrer benennt, kann das eine Strafvereitelung darstellen.


    Auch hier nein, da Angehörigenschutz...siehe §258.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Re: Re: Re: Re: Re: Brief von der Bußgeldstelle - wie kann ich meinen Führerschein be


    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Da fällt mir nur ein Homer Simpson Zitat ein. Sich rauszuwieseln ist das was dem Menschen vom Tier unterscheidet, ausgenommen vom Wiesel. ;)


    Na dann können wir ja wirklich stolz auf die Menschheit sein...


    Zitat


    Ein Fahrverbot in ein erhöhtes Bussgeld umgewandelt zu bekommen klappt nur äusserst selten, und ein Job im Aussendienst bzw. bei dem man auf das Auto angewiesen ist reicht dafür nicht aus.


    Sorry aber das weißt Du jetzt woher? Kenne selber genug Fälle im näheren Bekanntenkreis (Piloten, Außendienstler etc. pp.) bei denen das problemlos funktioniert hat.


    Ansonten auch:
    http://verkehrsanwaelte.de/bus…_fahrverbot_moeglich.html


    Wenn Du nicht immer gleich für Deine Aussagen zerlegt werden willst solltest Du derartig gewagte Thesen lieber mit Quellen belegen können. Sicherlich ist die reine Schutzbehauptung (man glaubt gar nicht wer alles unbedingt den Lappen braucht...)man sei auf den Job angewiesen noch kein Grund dafür mit einem erhöhten Bußgeld statt Fahrverbot davonzukommen, aber gerade im vorliegenden Fall beim ersten Verstoß incl. neuem Job und Außendiensttätigkeit stehen die Chancen des TE bestimmt alles andere als schlecht.


  • 1. Bitte lesen Sie richtig. Ich habe "Beschuldigter" bewusst in Anführungsstriche gesetzt. Es ist kein Fachterminus, wir sind hier nicht in einem Juristen-Forum, sondern war als umgangssprachlich geläufiger Begriff zur Erläuterung des Wortes "Betroffener" gedacht.


    2. Aus einem Beschluss des OLG Celle vom 21.06.2007: "Wer nach einer im Straßenverkehr begangenen Ordnungswidrigkeit gegenüber der Behörde wahrheitswidrig eine andere Person angibt, die Täter zum Vorfallszeitpunkt gewesen sein soll, kann sich der falschen Verdächtigung im Sinne des § 164 StGB strafbar machen."


    3. Habe ich etwas von der Benennung eines Angehörigen geschrieben? Bitte lesen Sie richtig.


    Danke.

  • Bitte duzen Sie sich gegenseitig! ;)


    Ausserdem bitte nicht moralisieren, damit ist dem TE nicht geholfen.
    Allerdings würde ich auch dazu raten, einen Anwalt zu konsultieren und ggf. auch in einem Forum zum Thema, wie z.B. radarfalle.de nachzufragen.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

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