Brief von der Bußgeldstelle - wie kann ich meinen Führerschein behalten?

  • @BB007
    Der Anhörungsbogen stoppt in diesem Fall die Verjährung gegen den Vater. Nicht aber gegen den Sohn der gefahren ist. Wird dem tatsächlichen Fahrer nicht innerhalb von 3 Monaten ein Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid zugestellt so ist der Fall gegen ihn verjährt.


    Das der Vater nicht gefahren ist wird die Polizei auf dem Foto schon erkennen können. Und wenn die das nicht können kann es ein Gutachter.

  • Das hat mir erst vor wenigen Wochen ein Anwalt, der mich wegen einer Verkehrsgeschichte vertreten hat, aber anders erklärt. Und das entsprach auch meinem Kenntnisstand bis dato.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Ich hatte den Fall vor mehreren Jahren und bei mir ist es genau so abgelaufen.


    Die Polizei stand dann auch vor der Tür und hat geklingelt und meiner Mutter das Foto unter die Nase gehalten. Die konnte natürlich nicht sagen wer das ist.


    Dann hat die örtliche Polizei (Amtshilfe für den Kreis in dem die Tat passeirte) die Ermittlungsakte wieder an die ermittelnde Behörde zurückgeschickt mit dem Vermerk "Fahrzeugführer nicht zu ermitteln". Danach kam in diesem Fall nichts mehr. Bei mir wäre aber auch kein Fahrverbot fällig gewesen.


    Aus dem Bekanntenkreis weiß ich aber, daß gerade bei schlimmeren Verstößen (und dies ist in meinen Augen einer) die mit nem Fahrverbot belegt werden, härter ermittelt wird und das bei einer erfolglosen Ermittlung das Fahrtenbuch meist nicht zu umgehen ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Das hat mir erst vor wenigen Wochen ein Anwalt, der mich wegen einer Verkehrsgeschichte vertreten hat, aber anders erklärt. Und das entsprach auch meinem Kenntnisstand bis dato.


    Ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber wenn man sich gegen einen anderen User so weit aus dem Fenster lehnt, dann muss man sich auch festhalten können.


    Desweiteren würde ich ganz schnell meinen Rechtsbeistand wechseln, wenn er mir einen solchen Stuss verkaufen würde den selbst ich als Laie widerlegen kann. Gleiches gilt für Erik Meyer.. Solange ich mir selbst nicht Sicher bin, sind andere Antworten für mich kein Stuss... auch wenn es Martyn ist und das bashing gegen ihn wohl obligatorisch geworden ist.., der Umgang hier war schonmal freundlicher :rolleyes:


    Selbstverständlich ist die Verjährungsfrist gegen den eigentlichen Täter nicht unterbrochen, denn bis zu dem jetzigen Zeitpunkt weiß er doch noch garnichts von seinem Glück. Erst wenn hier gegen den Tatsächlichen Fahrer ermittelt wird ist die Verjährungsfrist unterbrochen.
    Eigentlich doch vollkommen logisch, und wer trotzdem eine Quelle benötigt der sollte sich im Radarforum einlesen.


    An den TE: Suche dir jemanden der sich selbst beschuldigt, d.h. den ABB selbst ausfüllt. Dein Vater darf diesen jedenfalls nicht nennen, das kann vor Gericht als Falschaussage gewertet werden. Danach musst du irgendwie die 3 Monate rum kriegen und dein Helfer muss seine Aussage rechtzeitig zurückziehen. Wie das alles geht findest du detailliert auf http://www.radarforum.de

  • Servus,
    falls Du einen Rechtsschutz hast, würde ich den DRINGEND um Rat bitten, nur das wird helfen, deinen Führerschein zu behalten...


    falls nicht, trotzdem einen Rat vom Anwalt einholen...


    alles andere ist Spekulation, bei fast 50 kmh drüber könnte es schon fahrlässig sein !


    hatte mit 91 statt 50 einen Monat Fahrverbot und bin (leider) nicht beim Anwalt gewesen !


    und lass Dir von Laien wie mir nix aufschwatzen, frag jemanden dessen Beruf das ist ... (meine Meinung) !!!

    ride on!


    -> iPhone 6 Plus

  • Dennoch eine sachliche Kritik an Martyn:


    Fordere den TE nicht auf, andere Leute (Oma, Opa) anzugeben. Dann droht er (bzw. sein Vater) nämlich ganz schnell vom Owi-Bereich in einen Straftatbestand (§ 164 StGB) zu rutschen.


    Um die "Ersatzfahrermethode" risikolos durchziehen zu können, muss sich der Ersatzfahrer schon selbst der Ordnungswidirgkeit bezichtigen.


    Ganz vergessen: Wenn der Vater einen ZBB erhält, steht für die Behörde fast schon fest, dass er nicht der Faherer gewesen ist. Drum werden sie auch jetzt schon weiterermitteln. Bei Vater- Sohn sollte es für die Behörde ein leichtes sein, Stichwort Passbildabgleich beim EMA.


    BigBlue007: Die Behörde müsste gegen den TE ermitteln, und nicht gegen dessen Vater, um die Verjährung der Owi des TE zu unterbrechen.


    Nicht nur, dass du dich mit deiner Aussage sehr weit aus dem Fenster gelehnt hast. Schlimmer ist die Beleidigung, die bei dir ggü. Martyn ja groß in Mode ist. Martyns poröse Allwissenheit nervt oft, da bin ich bei dir (Diskussion hatten wir ja schonmal), aber derartige Beleidigungen gehen zu weit und bleiben wohl nur für dich straflos.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    aber derartige Beleidigungen gehen zu weit und bleiben wohl nur für dich straflos.


    Wie immer halt bei BigBlue.

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • Von straflos kann nach meinem Einschreiten keine Rede sein.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Hier geht's ja rund... ;)


    Die Unterbrechung der Verfolgungsverjährung ist übrigens in § 33 OWiG geregelt. Dass die Anhörung eines Dritten als Betroffener (= im OWi-Verfahren "Beschuldigter") die Verfolgungsverjährung gegen den tatsächlichen Fahrer unterbricht, ist ein (m.A. eindeutig falsches) Gerücht, das bei Behörden und Anwälten immer wieder zu kursieren scheint.


    Im Ausgangsposting wurde aber beschrieben, dass der Vater als Zeuge angehört wurde.


    Im Übrigen kann die (wissentlich falsche) Angabe eines Dritten als Fahrer eine - wie oben bereits erwähnt - falsche Verdächtigung darstellen. Wenn sich ein Dritter wider besseren Wissens selbst als Fahrer benennt, kann das eine Strafvereitelung darstellen. Beides sind Straftatbestände und "schlimmer" als eine Ordnungswidrigkeit.


    Martyn hatte deshalb "geschickt" auf einen Irrtum des falsch Verdächtigenden abgestellt. Trotzdem oder gerade deshalb stellen seine Zeilen eine Anleitung (mir wäre auch ein anderes Wort eingefallen) zu einer Straftat dar und haben in einem/diesem Internetforum nach meiner Ansicht nichts zu suchen.

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007


    ...
    Davon abgesehen besteht in diesem Fall dann die Gefahr, dass der Halter zur Führung eines Fahrtenbuches verdonnert wird. Was natürlich immer noch besser sein kann als ein Fahrverbot.



    Glaube mir, alles andere ist besser als das Führen eines Fahrtenbuches. Außer man investiert gleich in die richtige Technik und macht es digital mit Kennkarte und solchen SchnickSchnack. Aber niewider mit Papier und Kuli!


    Zum Fehler stehn und gut. Eigentlich sollte es mit entsprechend anwaltlicher Beratung möglich sein die Strafauszeit entsprechend zu organisieren, dass der Job nicht leidet. Was aber gar nicht gut kommt, ist sich von vornherein gegnüber den Behörden quer zustellen, oder später einzig nur den Job als Strafmildernd vorzuschieben!

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