Brief von der Bußgeldstelle - wie kann ich meinen Führerschein behalten?

  • Zitat

    Original geschrieben von DanX
    3 Monate nach der Geschwindigkeitsüberschreitung? Etwa ein Monat ist ja bereits rum ...


    Vergiss dieses Gelabere (das gilt im Grunde global für so ziemlich alles, was Martyn von sich gibt) und siehe meine Antwort darauf etwas weiter oben.


    TT ist keine Rechtsberatung, und nicht alles, was Dir hier jemand sagt, hat Hand und Fuß. Aber was Martyn sagt, hat in aller Regel weder das Eine noch das Andere. :D Wenn Du auf ihn hören möchtest, kannst Du ebensogut Deinen Bäcker in dieser Angelegenheit um Rat fragen.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Die Bussgeldstelle muss schon gegen den wirklichen Täter ermitteln, solange sie gegen den Haltern oder einen falschen Verdächtigten ermittelt zählt das nicht für die Verfolgungsverjährung.


    Man muss es also schaffen das 3 Monate lang nicht gegen den wirklichen Täter ermittelt wird.


    Gibt es Belege für diesen Stuss?

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Halter nicht gleich Fahrer


    Lief das Bußgeldverfahren gegen den Halter und wurde durch den Einspruch lediglich bezweckt, die Verfolgungsverjährung gegenüber dem tatsächlichen Fahrer zu erreichen, kann nach einer gewissen Zeit und unter bestimmten Voraussetzungen der eigentliche Fahrer dann als Entlastungszeuge genannt werden. Die Verjährung beträgt bis zum Erlass eines Bußgeldbescheids gegen den wirklichen Fahrer drei Monate und von da an sechs Monate. Die Bußgeldbehörde kann aber die Verjährung unterbrechen, indem sie beispielsweise die Anhörung des wirklich Betroffenen anordnet. Sind jedoch nach dem Verkehrsverstoß drei Monate vergangen, ohne dass Maßnahmen gegen den Fahrer ergriffen wurden, kann eine entsprechende Begründung zum Einspruch des Halters nachgereicht werden. Der Fahrer sollte dann als Zeuge mit Namen und Adresse genannt werden. Er kann nach diesen drei Monaten einräumen, gefahren zu sein, ohne sich der Gefahr einer weiteren Verfolgung auszusetzen. Wer jedoch aus Gefälligkeit die Schuld auf sich nehmen will, kann sich strafbar machen: Weder Bußgeldbehörden noch Gerichte glauben solchen Zeugen ohne gründliche Überprüfung der Aussagen.


    Quelle: http://www.autoversicherung-ta…bussgeld-ratgeber-teil-2/


    Ich dachte, ich bringe mal ein wenig Klarheit in diese Sache! :D

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Sorry, aber fast 50km/h über Limit sind kein Kavaliersdelikt mehr... :flop:



    Die Konsequenzen darüber hättest du dir mal vorher vor Augen halten sollen...

    Say uh la la...


    Kein Mensch braucht Signaturen...

  • Zitat

    Original geschrieben von Falco007
    Klar existiert ein Foto!


    Ach so, hat das deine Glaskugel gesagt?
    Oft existiert eben kein Foto oder dieses ist qualitativ so schlecht, dass es nicht herangezogen werden kann. Dass ein Bußgeldbescheid ohne Foto verschickt wird ist nämlich schon mal ungewöhnlich.


    Aber wie alle Rechtsthemen bei TT bringt das hier gar nichts. Jeder liefert irgendeinen Stuss ab und am Ende ist der Threadersteller verwirrter als ohne TT!

  • Also NORMAL fahre ich nicht so ... die Strecke bin ich damals zum ersten Mal gefahren ... wahrscheinlich habe ich das Schild übersehen ...

  • Ein Foto muß existieren. Wie soll denn sonst nachgewiesen werden wer gefahren ist? Halterhaftung haben wir ja in Deutschland nicht.


    Deswegen wird man ja beim Lasern meistens sofort herausgezogen. Einfach nur das Nummernschild notieren und ein Bußgeldbescheid rausschicken geht nicht. Blitzer von hinten (wie in NL) gibts aus diesem Grund ja auch nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Großer Gott, Martin... Du bist so unendlich blöde.


    Die Netiquette gilt auch für Dich und "gegen" Martyn!

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Ach so, hat das deine Glaskugel gesagt?
    Oft existiert eben kein Foto oder dieses ist qualitativ so schlecht, dass es nicht herangezogen werden kann. Dass ein Bußgeldbescheid ohne Foto verschickt wird ist nämlich schon mal ungewöhnlich.


    Aber wie alle Rechtsthemen bei TT bringt das hier gar nichts. Jeder liefert irgendeinen Stuss ab und am Ende ist der Threadersteller verwirrter als ohne TT!


    was oben beschrieben habe ist mir persönlich passiert,Bußgeldbescheid ist ohne Foto gekommen,habe als Fahrer meine Frau angegeben ,leider hat nicht geklappt!Und wer da Stuss liefert ,würde nachdenken? :confused: :D

    Gruß.
    Falco007

  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Die Netiquette gilt auch für Dich und "gegen" Martyn!


    Das habe ich jetzt rein sprachlich nicht verstanden. Macht aber nix. Martyn ist und bleibt für mich eine Kategorie für sich. :D



    laudanum:


    Der Text liest sich so, als hätte Martyn recht. Das ist aber nicht der Fall. Die dreimonatige Verjährungsfrist stoppt in dem Moment, in dem die Behörde dem Halter des PKW den Anhörungsbogen zusendet. Es ist unerheblich, ob dies der tatsächliche Fahrer ist.


    Das mit den drei Monaten klappt eigentlich nur dann, wenn der Anhörungsbogen nicht an eine konkrete beschuldigte Person, sondern an eine Firma geht, z.B. bei Firmenwagen, oder auch bei Mietwagen. In diesem Fall wird im Anhörungsbogen keine konkrete Person benannt, die den Verkehrsverstoß begangen haben kann. Wenn die Behöre nun von der Firma die Daten des tatsächlichen Fahrers bekommt, und dieser bekommt den Bußgeldbescheid nach Ablauf der 3 Monate, dann kann man sich auf die Verjährung berufen.


    Im vorliegenden Fall ist der Halter des Fahrzeugs aber eine Person; ihr wird der Verkehrsverstoß vorgeworfen und gleichzeitig die Möglichkeit eingeräumt, den Verstoß zu bestreiten. Mit dem Versand dieses Schreibens ist die Verjährung gestoppt, bzw. beträgt ab diesem Zeitpunkt wiederum 3 Monate. Innerhalb dieser Zeit muss die Behörde nunmehr den Bußgeldbescheid entweder an den Halter verschicken, falls dieser den Verstoß im Fragebogen zugibt oder sich überhaupt nicht erst meldet, oder aber an den vom Halter im Fragebogen zu benennenden tatsächlichen Fahrer. Oder sie muss den Fahrer ermitteln, falls der Halter den Verstoß nicht selbst begangen haben will, aber auch nicht sagen kann/will, wer's war.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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