ZitatOriginal geschrieben von TomausMü
Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, gibt es auch kein Foto, Video oder sonstige Beweismittel. Es gibt dieses Kennzeichen was irgendwo zu schnell erwischt wurde und das wars.
Wenn kein Foto beigelegt ist muss das noch nichts heissen, ich würde schon davon ausgehen das es ein Foto oder Video gibt. Es war wohl nur nicht beigelegt.
Weil normalerweise wird entweder direkt angehalten und der Fahrer ermittelt oder ein Foto gemacht.
Das man Geschwindigkeistmessungen macht ohne ein Foto zu machen oder den Fahrer vor Ort festzustellen kommt kaum vor, weil die Verfolgung ziehmlich aussichtslos wäre.
Bei der Wahl des Alternativtäters sollte man also schon jemanden nehmen der vom Alter und groben Aussehen her hinkommt, Opa wäre also schlecht. Wobei bei Ordnungswiedrigkeiten in der Regel nicht so genau geprüft wird wie bei Straftaten.
Das mit den 3 Monaten rumdrücken geht nur wenn gegen den wirklichen Täter noch kein Bussgeldbescheid erlassen wurde. Wenn der Bussgeldbescheid schon gegen den wirklichen Täter erlassen wurde dauert muss man 6 Monate warten. Und es kommen noch 2 bzw. 4 Wochen Postlaufzeit dazu.
Im Grunde ist die Methode folgende:
1 Monat nach Tat: Ermittlungsbescheid gegen Halter
1 Monat 1 Woche nach Tat: Halter irrt sich über Fahrer, schickt Ermittlungsbescheid ab.
2 Monate nach Tat: Bussgeldbescheid gegen falschen Verdächtigen
2 Monate 1 Woche nach Tat: Falscher Verdächtigter gibt zu Gefahren zu sein, legt jedoch Wiederspruch gegen den Bussgeldbescheid ein, da er behaupt z.B. das ein 80 km/h Schild am Ortskennzeichen gewesen wäre, oder die Messung falsch wäre, ...
3 Monate nach Tat: Wiederspruch wird abgeleht, Bussgeldbescheid von der Staatsanwaltschaft
3 Monate 1 Woche nach Tat: Neuer Wiederspruch, genauso wie oben
4 Monate nach der Tat: Bescheid über mündliche Verhandlung beim Amtsgericht
7 Monate nach der Tat: Mündliche Verhandlung beim Amtsgericht, Verdächtiger erinnert sich das er an dem Tag garnicht gefahren ist, bringt idealerweise eigene Zeugen mit. Fahrzeughalter bestätigt das, idealerweise auch wirklicher Fahrer.
Bei häufiger Anwendung droht aber Fahrtenbuchauflage gegen Halter.