Brief von der Bußgeldstelle - wie kann ich meinen Führerschein behalten?

  • Zitat

    Original geschrieben von TomausMü
    Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, gibt es auch kein Foto, Video oder sonstige Beweismittel. Es gibt dieses Kennzeichen was irgendwo zu schnell erwischt wurde und das wars.

    Wenn kein Foto beigelegt ist muss das noch nichts heissen, ich würde schon davon ausgehen das es ein Foto oder Video gibt. Es war wohl nur nicht beigelegt.


    Weil normalerweise wird entweder direkt angehalten und der Fahrer ermittelt oder ein Foto gemacht.


    Das man Geschwindigkeistmessungen macht ohne ein Foto zu machen oder den Fahrer vor Ort festzustellen kommt kaum vor, weil die Verfolgung ziehmlich aussichtslos wäre.


    Bei der Wahl des Alternativtäters sollte man also schon jemanden nehmen der vom Alter und groben Aussehen her hinkommt, Opa wäre also schlecht. Wobei bei Ordnungswiedrigkeiten in der Regel nicht so genau geprüft wird wie bei Straftaten.


    Das mit den 3 Monaten rumdrücken geht nur wenn gegen den wirklichen Täter noch kein Bussgeldbescheid erlassen wurde. Wenn der Bussgeldbescheid schon gegen den wirklichen Täter erlassen wurde dauert muss man 6 Monate warten. Und es kommen noch 2 bzw. 4 Wochen Postlaufzeit dazu.


    Im Grunde ist die Methode folgende:


    1 Monat nach Tat: Ermittlungsbescheid gegen Halter


    1 Monat 1 Woche nach Tat: Halter irrt sich über Fahrer, schickt Ermittlungsbescheid ab.


    2 Monate nach Tat: Bussgeldbescheid gegen falschen Verdächtigen


    2 Monate 1 Woche nach Tat: Falscher Verdächtigter gibt zu Gefahren zu sein, legt jedoch Wiederspruch gegen den Bussgeldbescheid ein, da er behaupt z.B. das ein 80 km/h Schild am Ortskennzeichen gewesen wäre, oder die Messung falsch wäre, ...


    3 Monate nach Tat: Wiederspruch wird abgeleht, Bussgeldbescheid von der Staatsanwaltschaft


    3 Monate 1 Woche nach Tat: Neuer Wiederspruch, genauso wie oben


    4 Monate nach der Tat: Bescheid über mündliche Verhandlung beim Amtsgericht


    7 Monate nach der Tat: Mündliche Verhandlung beim Amtsgericht, Verdächtiger erinnert sich das er an dem Tag garnicht gefahren ist, bringt idealerweise eigene Zeugen mit. Fahrzeughalter bestätigt das, idealerweise auch wirklicher Fahrer.


    Bei häufiger Anwendung droht aber Fahrtenbuchauflage gegen Halter.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Existiert denn ein Foto?


    Klar existiert ein Foto!
    Was kann pasieren? Gehen wir hypothetisch davon aus das dein Vater sich nicht mehr erinnert wer das Fahrzeug an dem Tag gefahren hat und übernimmt er die ganze Sache.Die Polizei schaut sich das Bild an und sieht Dich,ein Beamter kommt zu Euch und klärt wer auf dem Foto zu sehen ist. ;)

    Gruß.
    Falco007

  • Kann man nicht einfach mal das Foto anfordern? Oder gibts da kein Recht (mehr) drauf?


    Mein Blitzerfoto (wieder 12 km/h zu schnell, jedes Jahr gibts wohl n Expresszuschlag) ist so gut geworden, das man meinen könnte, ich wär ne einfarbige Pappfigur. Da erkennt man Oma, Opa, Papa, Mama und den Polizisten selber. Selbst das Nummernschild besteht aus einzelnen "Linien" und markierungen, welche man sich da wohl so "zusammengereimt" hat...

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Wenn man sich irrt und erstmal jemand anders verdächtigt muss derjenige ja nicht das Bussgeld und Nebenfolgen akzeptieren. Es reicht wenn derjenige erstmal so lange mitspielt bis 3 Monate nach Tat rum sind, damit die Verfolgungsverjährung in Kraft tritt und gegen den eigentlichen Täter nicht mehr ermittelt werden kann.


    Großer Gott, Martin... Du bist so unendlich blöde. Wiedermal. Was heißt "wiedermal". "Wie immer" eigentlich... :D


    Die Verfolgungsverjährung tritt ab dem Moment NICHT ein, ab dem die Bußgeldstelle das Schreiben zur Ermittlung des Fahrers rausschickt. Das müssen die nichtmal als Einschreiben schicken - den Gerichten reicht in aller Regel die im Amt dokumentierte Versendung dieses Schreibens aus.


    Diese 3-Monats-Geschichte kommt dann und NUR DANN zum Tragen, wenn das Amt 3 Monate lang gar nichts tut und erst nach Ablauf dieser Frist das erste Schreiben an den Fahrzeughalter rausschickt.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von Falco007
    Klar existiert ein Foto!
    Was kann pasieren? Gehen wir hypothetisch davon aus das dein Vater sich nicht mehr erinnert wer das Fahrzeug an dem Tag gefahren hat und übernimmt er die ganze Sache.Die Polizei schaut sich das Bild an und sieht Dich,ein Beamter kommt zu Euch und klärt wer auf dem Foto zu sehen ist. ;)



    Ich bin in nächster Zeit während der Woche nicht zuhause ;)

  • Wenn die Polizei Dich sehen will, dann bekommt sie Dich früher oder später auch zu sehen. ;)


    Dass in dem Schreiben steht, dass der Fahrer nicht ermittelt werden kann, ist bei einem auf eine Privatperson zugelassenen Fahrer ungewöhnlich. Denn die Frage stellt sich ja aus Sicht des Amts gar nicht. Das Auto ist auf irgend jemanden zugelassen, und ergo ist auf Verdacht halt erstmal diese Person der Fahrer. Richtig ist, dass man in diesen Fragebögen die Aussage treffen kann, man sei selbst nicht gefahren. Dann muss man aber entweder anegeben, wer stattdessen gefahren ist, oder aber, wenn man das nicht tut bzw. nicht kann, dann versuchen die Behörden den Fahrer zu ermitteln. Wenn ein Foto existiert (dass auf dem Fragebogen bzw. dem beiliegenden Schreiben keins drauf ist, heißt nicht zwingend, dass es keins gibt), dann ist das im Zweifelsfall natürlich nicht allzu schwierig.


    Davon abgesehen besteht in diesem Fall dann die Gefahr, dass der Halter zur Führung eines Fahrtenbuches verdonnert wird. Was natürlich immer noch besser sein kann als ein Fahrverbot.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Diese 3-Monats-Geschichte kommt dann und NUR DANN zum Tragen, wenn das Amt 3 Monate lang gar nichts tut und erst nach Ablauf dieser Frist das erste Schreiben an den Fahrzeughalter rausschickt.

    Die Bussgeldstelle muss schon gegen den wirklichen Täter ermitteln, solange sie gegen den Haltern oder einen falschen Verdächtigten ermittelt zählt das nicht für die Verfolgungsverjährung.


    Man muss es also schaffen das 3 Monate lang nicht gegen den wirklichen Täter ermittelt wird.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Die Bussgeldstelle muss schon gegen den wirklichen Täter ermitteln, solange sie gegen den Haltern oder einen falschen Verdächtigten ermittelt zählt das nicht für die Verfolgungsverjährung.


    Man muss es also schaffen das 3 Monate lang nicht gegen den wirklichen Täter ermittelt wird.



    3 Monate nach der Geschwindigkeitsüberschreitung? Etwa ein Monat ist ja bereits rum ...

  • Ja, 3 Monate und 2 Wochen Postlaufzeit. Also noch 2 1/2 Monate.


    Garnicht antworten wäre übrigens schlecht, weil dann die Bussgeldstelle wohl nochmals genauer ermitteln würde. Es wird wohl schon ein geeigneter, Verdächtigter präsentiert werden müssen.

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