Was Radfahrer gern mal ausblenden: Benutzungspflicht ist Benutzungspflicht, egal wie die eigene Meinung über den Zustand des Radweges ist. Er ist zu benutzen! Ergänzend dazu ist die Geschwindigkeit anzupassen, fertig. Steht irgendwas im Weg, Bsp. eine Baustelle, PKW oder sonstwas, dann ist das auf dem Radweg zu umfahren, oder das Fahrrad auf dem Fußweg drumrum zu schieben. Alternativ kann man das Fahrrad auch auf die Straße schieben und dort das Hindernis umfahren, muß aber sobald möglich auf den Radweg zurückkehren.
Diese Argumentation mit den schlechten Radwegen ist unnötig. Ist er mir zu schlecht, dann muß ich ihn nicht nutzen, Ausweichen auf die Straße oder den Fußweg darf ich trotzdem nicht.
Nur weil die Straße mies ist, darf ich auch nicht mit dem PKW auf den tollen Europaradweg.