Eure grössten Aufreger im Strassenverkehr

  • Spielt doch keine Rolle was für ein Rad ich habe. Die Straßenverkerhsordnugn regelt eindeutig, dass alle Radfahrer auf die Straße gehören, nur dort wo besondere Gefahrensituationen bestehen darf ein Radweg benutzungpflichtig sein und es ihnen somit untersagt werden, solange der Radweg unter normalen Umständen nutzbar ist. Abweichend davon gehören Rennradfahrer immer auf die Straße. Auch wenn das vielen Autofahrern nicht gefällt, sie müssen dann eben auch mal hinterherfahren und warten bis sie überholen können. Ja, der Rennradfahrer muss das überholen ermöglichen, aber er muss nicht ranfahren sobald ein Auto hinter ihm ist. Wenn er alle 5 Minuten ranfährt ist er seiner Pflicht auch nachgekommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    Abweichend davon gehören Rennradfahrer immer auf die Straße.

    Wo steht das bitte?



    Zitat

    Ja, der Rennradfahrer muss das überholen ermöglichen, aber er muss nicht ranfahren sobald ein Auto hinter ihm ist. Wenn er alle 5 Minuten ranfährt ist er seiner Pflicht auch nachgekommen.

    Falsch. Sobald sich mehrere Fahrzeuge hinter ihm aufstauen. Wenn das nach 30 Sekunden erreicht ist, dann muss er sie auch nach 30 Sekunden wieder vorbei lassen.

  • Es gibt einen Artikel vom ADFC darüber - daraus geht auch (indirekt) hervor, weshalb der ADFC gegen eine generelle Benutzungspflicht ist (erhöhte Unfallgefahr).


    Zur hier gegebenen Empfehlung "Rad muss für Radweg mit Schlaglöchern geeignet sein" steht dort weiterhin:

    Zitat

    Das Kriterium der Unbenutzbarkeit wird zwar im Einzelfall unterschiedlich eng zu fassen sein (bei einem MTB beispielsweise anders als bei einem Rennrad); allein die Tatsache aber, dass man sein Rennrad nicht voll ausfahren kann, wird in der Regel nicht als Grund zum Ausweichen auf die Fahrbahn anerkannt. Man ist aber auch nicht verpflichtet, sofort nach einem Hindernis wieder auf den Radweg zu wechseln, sondern man darf auf der Fahrbahn weiterfahren, bis ein gefahrloses Wechseln auf den Radweg (Bordsteinabsenkung, Einmündung) möglich ist.


    Besonders der letzte Satz könnte für besagte südhessische Strecke durchaus relevant sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Besonders der letzte Satz könnte für besagte südhessische Strecke durchaus relevant sein.

    Da sich besagte Strecke in einwandfreiem Zustand befindet, gibt es keinen legitimen Grund, sie überhaupt zu verlassen.
    Ich sehe dort jeden Tag etliche Radfahrer auf dem Radweg. Also scheint er durchaus passierbar zu sein. ;)


    Nebenbei bemerkt: Die meisten Rennräder, die ich unterwegs so sehe, dürften weder die Straße, noch den Radweg benutzen, da sie nicht verkehrssicher im Sinne der StVZO sind.

  • Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    Aber die Autofahrer auch nicht über die eines Radfahrers.


    Also ab auf den Radweg.


    Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    Abweichend davon gehören Rennradfahrer immer auf die Straße.


    Die gehören auf eine abgesperrte Fläche, ganz einfach. Mein bester Kumpel fährt hobbymäßig Motorradrennen und der darf auch nciht auf der Straße trainieren :rolleyes:

  • Es scheint sich das Gerücht hartnäckig zu halten, dass Rennradfahrer irgendwelche Sonderrechte genießen würden und sich daher nicht an die Radwegbenutzungspflicht zu halten haben.


    Das ist kompletter Unsinn.


    Bis auf die Geschichte, dass Fahrräder unter 11 kg keine fest installierte Lichtanlage benötig, gibt es keinerlei Unterscheidung.


    Vielmehr gibt es zahlreiche Gerichtsurteile die nochmals bestätigen, dass auch Rennradfahrer auf dem Radweg zu fahren haben.
    Regelmäßig wird (Renn-)Radfahrern, die auf der Straße in einen Unfall verwickelt werden und es einen benutzungspflichtigen Radweg gibt, eine Teilschuld zugesprochen.



    Darüber hinaus müssen auch Rennräder eine vollständige Ausstattung, inkl. Reflektoren und Klingel haben. Das Licht muss nicht fest installiert sein, aber es muss a) zugelassen und b) immer mitgeführt werden. Fahrräder, die dies nicht erfüllen, dürfen nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.


    Genauso wie man ja auch nicht mit einer Motocross-Maschine oder einem F1-Wagen mangels Zulassung auf die Straße darf.

  • Ich habe früher in einem Vorort gewohnt der mit einer Bundesstrasse zur Stadt verbunden war. Die Strecke bis zu meinem Arbeitsplatz führte direkt über diese B und betrug gut 10 km. Hätte ich den Fahradweg genutzt, der parallel dazu verlief aber durch Haus Ein/Ausfahrten, Fussgänger, Schlaglöcher u.s.w. ein Risiko für mich und andere Verkehrsteilnehmer darstellte ( unter anderem weil ich gar nicht erst die Mindestgeschwindigkeit erreichen konnte um mich sicher fortzubewegen) hätte ich gut 45 Minuten gebraucht.


    So habe ich mich mit meinem Rennrad morgens auf die Strasse gelegt und entweder gewartet bis diese leer war, oder mich in den Windschatten eines LKW gehängt. Diese fuhren in dem Bereich nur um die 40 kmh. In 10 Minuten war ich dann auf der Arbeit und für mich war es so tatsächlich die sicherste und schnellste Art dorthin zu kommen.


    Natürlich stand ich in permanenten Konflikt mit den Autofahrern die das wohl nicht eingesehen haben, ist doch rechts ein grosser Radweg und extra ausgeschildert, warum fährt er denn da nicht drauf ? So manchen der mich dann mit der Hupe oder mit extrem knappen Vorbeifahren fast vom Rad geholt hätte, habe ich dann an der Ampel einholen können. Die waren dann immer schön leise und natürlich Scheibe oben.


    Heute würde ich das natürlich nicht mehr machen, aber ich achte im Auto auf gut und schlecht ausgebaute Radwege und rege mich nicht darüber auf, wenn ein Radfahrer mal die Strasse benutzt. Rennradfahrer gehören hingegen immer auf die Strasse. Ausser am Berg sind sie ja auch kein wirkliches Verkehrshinderniss. Staus entstehen eigentlich nur dann, wenn Autofahrer zu unsicher sind oder die Strasse wirklich zu eng ist

  • Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    (...) Das ist das grundsätzliche Betriebsrisiko, dass du als Radfahrer jederzeit hast. (...)


    Du erwartest doch nicht im Ernst dass ein Radfahrer die Radwege langschleicht wie eine Schnecke. Da kann man ja gleich zu Fuß gehen. Radl fährt man um schneller zu sein. Und wenn der Staat bzw. die Stadt es nicht auf die Reihe bringt, die Steuergelder dort einzusetzen wo es erforderlich ist (und sie lieber an Staaten verschenkt von denen kein Cent zurückkommen wird, auch wenn sie noch soviel versprechen) , werde ich auf der Straße fahren wenn keine Fahrradwege vorhanden oder selbige in schlechtem Zustand sind.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von SAR
    Rennradfahrer gehören hingegen immer auf die Strasse.

    Nein.
    Die gehören genauso auf den Radweg wie alle anderen Radfahrer. Zumal die meisten Rennräder Nichtmal dort betrieben werden dürften.

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