Eure grössten Aufreger im Strassenverkehr

  • Zitat

    Original geschrieben von archie83
    Warum nicht gleich Radfahren generell verbieten?

    Weil jeder das Recht hat, Rad fahren zu dürfen.

    Zitat

    Warum dürfen Autofahrer auf einem benutzungspflichtigen Radweg fahren?

    Dürfen sie nicht.

    Zitat

    Warum dürfen sie auf dem Radweg parken?

    Dürfen sie auch nicht.


    Thema abgehakt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Dürfen sie nicht.


    Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Autofahrer bei Bedarf auch auf einem für den Radverkehr vorgesehen Schutzstreifen fahren. Deshalb die gestrichelte Linie. Halten ist ebenfalls erlaubt. Als Radfahrer muss ich dann warten, bis Mutti ihre Kinder verabschiedet hat. Überholen darf ich ja nicht, weil ich dazu den Schutzstreifen verlassen müsste. Alternativ könnte ich natürlich absteigen und das Rad auf dem Gehweg schieben. Radfahrer sind halt unerwünscht.


    Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Dürfen sie auch nicht.


    Wird von den Ordnungsbehörden jedoch nicht verfolgt. Im Gegenteil: Die Politessen parken selber auf dem Radweg und stellen diesen so zu.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von archie83
    Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Autofahrer bei Bedarf auch auf einem für den Radverkehr vorgesehen Schutzstreifen fahren. Deshalb die gestrichelte Linie.

    Kenne ich auch, aber dann ist es kein "benutzungspflichtiger Radweg". Der wäre nämlich nicht mit der gestrichelten (und deshalb überfahrbaren), sondern der durchgezogenen Linie gekennzeichnet.


    Das Zeichen 237 kann nicht auf einem "Schutzstreifen" stehen, da der ja Bestandteil der Straße ist. Somit würde das Zeichen für die gesamte Straße gelten.


    Wenn du nur die Radfahrer-Symbole auf dem Boden meinst, die haben hier keine verbindliche Bedeutung.


    Vermutlich ist der "Schutzstreifen" ein Entgegenkommen gegenüber den renitenten Radfahrern, die sich partout (und auch nicht durch Verkehrsregeln) zur Nutzung eines Radwegs bringen lassen. ;)

    Zitat

    Wird von den Ordnungsbehörden jedoch nicht verfolgt. Im Gegenteil: Die Politessen parken selber auf dem Radweg und stellen diesen so zu.

    Etwas, was nicht überall verfolgt wird, ist damit noch lange nicht erlaubt. Insofern kann das nicht Gegenstand der Diskussion hier sein. Wende dich an die in deinem Ort zuständigen Behörden.



    Viel schlimmer als das, was du da beschreibst, finde ich so manchen Radweg auf der Straße. In meinem Nachbarort haben sie das besonder intelligent gelöst. Da werden die Radfahrer auf einem eigenen Streifen bis zum Kreisel geführt, wo der Streifen dann abrupt endet. Hinter dem Kreisel geht er dann wieder weiter.


    Bei mir im Ort haben sie den Radweg außen um den Kreisel herum geführt. Sehr löblich.


    Radfahrer und Kreisel sind leider eine verdammt gefährliche Mischung.

  • Zitat

    Original geschrieben von archie83
    (...) Überholen darf ich ja nicht (...)


    Bitte seit wann darf ein Radfahrer nicht überholen? Ist ja ganz was Neues. Wenn mich ein Autofahrer behindert (kommt leider extrem häufig vor) dann überhole ich auch. Ich sehe nicht ein weshalb ich absteigen und auf den Gehsteig klettern soll nur um ein kleines Auto zu "umgehen". Solange ich den Verkehr und mich selber nicht gefährde kann ich doch wohl überholen.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Etwas, was nicht überall verfolgt wird, ist damit noch lange nicht erlaubt. Insofern kann das nicht Gegenstand der Diskussion hier sein. Wende dich an die in deinem Ort zuständigen Behörden.

    Aha. Und warum handhabst du das mit den Störenfried-Radlern auf deiner Strecke nicht so und klagst uns immer wieder dein Leid mit ihnen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Das Zeichen 237 kann nicht auf einem "Schutzstreifen" stehen, da der ja Bestandteil der Straße ist. Somit würde das Zeichen für die gesamte Straße gelten.


    Die zuständige Behörde spricht von einem "Radfahrstreifen mit gestrichelter Linie". :rolleyes:


    Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    Bitte seit wann darf ein Radfahrer nicht überholen?


    Na wegen der Benutzungspflicht eines Radwegs, von der es angeblich keine Ausnahmen gibt, wenn man gewissen Leuten hier Glauben schenkt.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Aha. Und warum handhabst du das mit den Störenfried-Radlern auf deiner Strecke nicht so und klagst uns immer wieder dein Leid mit ihnen?

    Inhaltlich lag's mir auf der Zunge, nur fehlte momentan die Gewandtheit. Danke, daß du das für mich so diplomatisch formuliert hast! (-:=

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von archie83
    Na wegen der Benutzungspflicht eines Radwegs, von der es angeblich keine Ausnahmen gibt, wenn man gewissen Leuten hier Glauben schenkt.


    Natürlich gibt es eine Benutzungspflicht. Aber die verbietet nicht das Überholen parkender/stehender Fahrzeuge. Wäre ja noch schöner. Wenn ich jedes Mal absteigen und auf den Gehsteig ausweichen soll könnte ich ja gleich zu Fuß gehen. Solche Aussagen, wie sie hier manche machen, sind genauso unsinnig wie die Aussage unserer Polizei ich müsse bei VZ 1022-10 auf dem Fußweg fahren (was aber falsch ist, da VZ 1022-10 ein Zusatzzeichen ist welches die Nutzung des Fußweges erlaubt und nicht gebietet).

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Aha. Und warum handhabst du das mit den Störenfried-Radlern auf deiner Strecke nicht so und klagst uns immer wieder dein Leid mit ihnen?

    Weil es ein anderer Sachverhalt ist.


    Ich beklage das Fehlverhalten bestimmter Radfahrer. Mich bei jedem einzelnen zu beschweren, dürfte ein bisschen schwierig werden. Oder gibt es einen Sprecher aller Radfahrer, an den ich mich wenden kann?


    Archie83 spricht jedoch das Fehlverhalten einer Behörde an, die diese von ihm angesprochenen Misstände offensichtlich duldet. Sich dort bzw. über diese Behörde zu beschweren, dürfte deutlich erfolgversprechender sein.


    Zumal er sich ja nicht einmal darüber beschweren will, sondern genau dieses Fehlverhalten der Behörde als Freibrief deklariert, dass man gegen die Verkehrsregeln verstoßen darf.


    Dass ich genau das Gegenteil vertrete, sollte doch unterdessen klar geworden sein, oder? Ich halte nichts von dieser Argumentation, von wegen "die dürfen, dann darf ich auch" -- zumal das "dürfen" ja hier nur eine (gesetzeswidrige) Duldung durch die Behörden darstellt.


    Nicht gemerkt? ;)


    Ich weiß, er ist sehr gerissen darin, Diskussionen zu drehen. Viele bekommen nicht mit, wie er die Sachlage so verschiebt, dass er scheinbar im Recht ist, obwohl seine Argumentation mit der ursprünglichen nicht mehr zusammenpasst.

  • Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt Das ist nichts anderes als bei uns. Hier ist die Ampel an der Vorfahrtstraße aus und die an der wartepflichtigen blinkt gelb. Die Vorfahrt wird über die neben der Ampel angebrachten Schilder geregelt.


    Der kleine aber feine Unterschied ist, dass Sie in den USA auf der Vorfahrtstraße "gelb" blinken, während es bei uns dort "dunkel" ist. Ich halte die US-Regelung für sicherer in Bezug auf Kreuzungsunfälle.


    Gruß Jörg

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