ZitatOriginal geschrieben von Gag Halfrunt Ich sehe dort keinerlei gesetzliche Vorschrift, dass nur an Gefahrstellen ein solches blaues Schild erlaubt sei.
Dann solltest du das nochmal lesen, anscheinend liest du nur das was dir gefällt. Ich hatte dir auch §45 (9) genannt, dort steht es deutlich.
ZitatOriginal geschrieben von Gag Halfrunt Alle dort, wo sie hingehören. Fußgänger auf den Gehweg, Radfahrer auf den Radweg, Kraftfahrer auf die Straße.
Dann bedankt dich einfach bei den Gemeinden, dass die die Radwege nicht in Schuss halten. Würden sie das tun wären die meisten Radfahrer freiwillig dort.
ZitatOriginal geschrieben von Gag Halfrunt Wenn es scheißegal wäre, wo wer geht und fährt, warum gibt es denn dann überhaupt die Unterscheidung?
Einzelne Gemeinden haben ja sämtliche Verkehrsschilder bereits abgeschafft und positive Erfahrungen damit gesammelt. Ansonsten: „Zeigen wir [zur kommenden Olympiade 1936] dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Aus einer Presseerklärung des Reichsverkehrsministeriums zur Einführung der allgemeinen Radwegebenutzungspflicht in der RStVO vom 1. Okt. 1934, Quelle Wikipedia).
ZitatOriginal geschrieben von Gag Halfrunt Doch du, da du es für dich reklamierst, stets freie Fahrt auf dem Radweg haben zu können.
Nochmal, nein das habe ich nicht für mich "reklamiert". Ein anderer Radfahrer darf dort selbstverständlich den Weg versperren, aber Niemand der sich dort überhaupt nicht aufhalten darf, egal wierum er dort steht. Müllfahrzeuge, Busse, Motorräder, Trekker und Radfahrer dürfen sich auf der Straße aufhalten, also dürfen sie diese auch für dich blockieren.
ZitatOriginal geschrieben von Gag Halfrunt Ich kann morgens das Müllfahrzeug nicht überholen, da auf der Gegenfahrbahn auch dichter Verkehr herrscht, während du zur Not dein Rad auf die Schulter nehmen kannst.
Klar, ich nehme das bei jeder Mülltonne auf die Schulter und laufe drumrum. In dem Moment müsste ich auch einen benutzungspflichtigen Radweg nicht benutzen und du fährst nachdem du den Müllwagen überholt hast hinter mir. Der Müllwagen macht dir dann nichts aus, dann ist es wieder der scheiß Radfahrer der dafür gesorgt hat, dass du keine freie Bahn hattest.
ZitatOriginal geschrieben von Gag Halfrunt IAuf kombinierten Rad- und Fußwegen hat sich der Radfahrer selbstverständlich so zu verhalten, dass er niemanden gefährdet.
Natürlich, auf der Fahrbahn gefährdet er aber auch Niemanden.
ZitatOriginal geschrieben von Gag Halfrunt Das o.g. Verkehrszeichen verbietet den Radfahrern, die Straße zu benutzen.
Aber auch nur wenn der Weg in Ordnung gehalten wird. Wird er es nicht, muss man ihn nicht nutzen. und 95% dieser blauen Schilder sind widerrechtlich angeordnet (was natürlich nicht heißt, dass man sich dem wiedersetzen darf)